Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 27.01.2010 hat die Rektorin der
Hauptschule Kaltenmoor, Frau Rothe, mitgeteilt, dass seitens der Schule die vorzeitige
Schließung mit Ablauf des Schuljahres 2010/2011 beantragt wird. Frau Rothe begründet den Antrag mit einem Votum des
Kollegiums der Schule vom 18.01.2010. Demnach wurde der Wunsch auf vorzeitige
Schließung einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen. Im Schulvorstand am 19.01.2010 wurde die vorzeitige Schließung
einstimmig beschlossen. Das Antragsschreiben der Schulleitung ist als Anlage
beigefügt. Im Zuge der Errichtung der Integrierten Gesamtschule
Lüneburg (IGS) wurde seitens des Rates in der Sitzung am 04.12.2008 u. a. beschlossen: Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule
werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und
Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und
Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§
106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist eine entsprechende Genehmigung der
Landesschulbehörde einzuholen. Die Landesschulbehörde Lüneburg genehmigte mit Verfügung vom
19.01.2009 die Errichtung der IGS Lüneburg und entschied gleichzeitig die stufenweise Aufhebung der Hauptschule Kaltenmoor
und der Realschule Kopernikus-Schule ab 01.08.2009. Gemäß dieser bestehenden Rechtslage würde die Hauptschule
Kaltenmoor zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt
verlassen die letzten Schüler der 10. Klasse die Schule. Der Antrag der Hauptschule auf vorzeitige Schließung würde
eine Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz bedeuten. Diese
schulorganisatorische Entscheidung der Hansestadt bedarf nach § 106 Abs. 6 Nds.
Schulgesetz der Genehmigung der Landesschulbehörde. Der Stadtelternrat wird bei der Entscheidungsbildung gemäß §
99 Abs. 1 Nds. Schulgesetz und der Stadtschülerrat gemäß § 84 Abs. 1 Nds.
Schulgesetz im Rahmen der Beratungen des
Schulausschusses beteiligt. Nach heutigem Stand würden bei einer Beschlussfassung wie
von der Hauptschule beantragt zum Sommer 2011 noch folgende Jahrgänge an der
Schule bestehen: Jahrgang 8 mit 2 Klassen / ca. 35 Schüler Jahrgang 9 mit 1 od. 2 Klassen / ca. 30 Schüler Jahrgang10
mit 1 Klasse / ca. 15 Schüler. Bei Aufhebung der Hauptschule ist in geeigneter Weise die
Fortführung der Schullaufbahn dieser Schüler zu sichern. Diesbezüglich konnte mit dem für die HS Kaltenmoor
zuständigen Regierungsschuldirektor Herrn Pfeffer bereits geklärt werden, dass
die Landesschulbehörde aus pädagogischen Gründen die vollständige Verlagerung
dieser Klassen an eine bestehende Hauptschule unterstützen wird. Es bietet sich dafür die Hauptschule Stadtmitte an. Dort
werden im Sommer 2011 zurzeit noch von der Wilhelm-Raabe-Schule genutzte
Unterrichtsräume frei, so dass ausreichend Platz für die bestehenden Klassen
der Hauptschule entsteht. Der Leiter der HS Stadtmitte, Herr Wegener, wurde über den
Sachverhalt informiert; seine Schule ist gerne bereit diese Schüler
aufzunehmen. Soweit einzelne Schüler den Besuch einer anderen Hauptschule
wünschen, sollte dies möglich gemacht werden können. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Antrag der
Hauptschule Kaltenmoor auf Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz mit
Ablauf des Schuljahres 2010/11 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde
einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die zum Zeitpunkt der Aufhebung an der Schule vorhandenen
Klassen werden in die Hauptschule Stadtmitte verlagert. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||