Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3547/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffenpark"; Flächen des Landes Niedersachsen
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Hänisch, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
25.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft im Hause der Sparkasse Lüneburg (idb) beantragt folgende Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffenpark“:

 

Abweichend von der Festsetzung, die in den Quartieren 19, 20 und 21 eine eingeschossige Bauweise als Höchstgrenze bestimmt, wird eine zweigeschossige Bauweise beantragt. Des Weiteren wird als Befreiung eine Anhebung der maximalen Länge der Gebäude in den genannten Quartieren von 15 m auf 18 m beantragt.

 

Für die Quartiere 18 und 22 wird als Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Erhöhung  der gemäß Örtlicher Bauvorschrift festgesetzten Traufhöhe von 6,50 m beantragt.  Außerdem wird als Befreiung eine Anhebung der maximalen Länge der Gebäude in den genannten Quartieren von 18 m auf 20 m beantragt.

 

Für alle genannten Quartiere wird eine Änderung der Erschließung einschließlich des ruhenden Verkehrs und der überbaubaren Flächen beantragt sowie eine Verschiebung der beiden Spielplätze nach Norden.

 

Die wesentliche Zielsetzung der beantragten Befreiungen ist eine kostengünstigere Erschließung sowie eine klare städtebauliche Gliederung.

 

Der Befreiungsantrag wurde im Fachbereich Stadtentwicklung geprüft mit folgenden Ergebnissen:

 

 

Zu den Quartieren 19, 20 und 21:

 

Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse kann von I auf II erhöht werden, soweit dadurch die festgesetzten GRZ und GFZ nicht überschritten werden und das DG bzw. 1. OG das oberste Geschoss darstellt, darüber darf kein weiteres Geschoss entstehen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die entsprechend der textlichen Festsetzung 3.1.1 auf max. 15 m begrenzte Länge der Gebäude darf bis zu einer Länge von max. 18 m überschritten werden, um angemessene Breiten für die in diesen Quartieren allgemein zulässigen Doppelhäuser zu ermöglichen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Der teilweise Verzicht auf die Herstellung öffentlicher Erschließungsstraßen und die damit verbundene teilweise Überschreitung der Baugrenzen führt nicht zu einer Abweichung von den Grundzügen der Planung, sie ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Gem. § 125 (3) BauGB wird die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zurückbleiben oder die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

Diese Bedingungen werden jeweils erfüllt.

 

Zu den Quartieren 18 und 22:

 

Die in der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung festgesetzte Traufhöhe von 6,50 m über eingangsseitiger Erschließungsstraße darf überschritten werden, soweit es für die Herstellung eines 2. Vollgeschosses und eines darüber aufgesetzten Staffelgeschosses, das kein Vollgeschoss werden darf, erforderlich ist. Die festgesetzten Ausnutzungsziffern dürfen nicht überschritten werden. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die entsprechend der textlichen Festsetzung 3.1.1 auf max. 18 m begrenzte Länge der Gebäude darf bis zu einer Länge von max. 20 m überschritten werden, um angemessene Breiten für die in diesen Quartieren allgemein zulässigen Stadtvillen und Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Abweichung von den Baugrenzen führt nicht zu einer Abweichung von den Grundzügen der Planung, soweit die Gebäude wie im Befreiungsantrag dargestellt angeordnet werden. Unter der Bedingung, dass die angestrebte und im Befreiungsantrag berücksichtigte städtebauliche Struktur erhalten bleibt, ist die Abweichung städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Zu den Spielplätzen:

 

Gemäß der textlichen Festsetzung 7.6 sind innerhalb der zugeordneten öffentlichen Grünflächen/Grünzüge u. a. Spielplätze anzulegen. Die zeichnerische Darstellung in der Planzeichnung ist daher als Lagevorschlag, nicht jedoch als eigenständige Flächenfestsetzung zu verstehen. Soweit die Spielplätze innerhalb der mit der textlichen Festsetzung 7.6 bezeichneten Grünfläche angelegt werden, bedürfen sie keiner Befreiung.

 

Es wird seitens der Verwaltung anhand von Lageplänen ausführlich vorgetragen. Diese sind als  Anlage beigefügt. 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                             150,--

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht des städtebaulichen Konzepts und Auszug B-Plan (2353 KB)