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Vorlage - VO/3440/09  

 
 
Betreff: Antrag des Stadtjugendringes auf Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsführerstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Otte
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Schon nach Vorgaben der Alliierten in der frühen Nachkriegszeit waren in den westlichen Besatzungszonen „nicht-politische Jugendgruppen und Verbände von den Kommunen zu fördern“. Es entstanden bundesweit Häuser der Jugend und damit verbunden die Dachorganisationen „Stadtjugendring bzw. Kreisjugendring“. In der Hansestadt Lüneburg gibt es den Stadtjugendring seit 1959. Mitglieder sind alle am Geschehen des Jugendrings interessierte Jugendgruppen. Z.Zt. sind nach eigener Angabe ca. 50 Jugendgruppen im Stadtjugendring vertreten.

 

Seit Bestehen hat der Stadtjugendring zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Pflicht immer einen kommunalen finanziellen Zuschuss erhalten. Seit Jahren ist der Ansatz bei 6.000 €, wobei aufgrund der Haushaltssperre von 30 % nur 4.200 € zur Auszahlung kommen.

 

Der Stadtjugendring beantragt die Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung. Der Antrag wird damit begründet, dass wöchentlich ca. 15 – 20 Arbeitsstunden anfielen, um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden. Die detaillierten Arbeitsinhalte und den Haushaltsplan 2010 wird die Vertreterin des Stadtjugendringes in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erläutern.

 

Aufgrund der sehr schwierigen Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg ist eine Aufstockung des Haushaltsansatzes über 6.000 € nicht möglich. Sofern der Stadtjugendring eine Anstellung/Honorierung einer Geschäftsführung aus eigenen Mitteln beschließen sollte, wäre die Abrechnung der Personalkosten der Geschäftsführerin über die Hansestadt möglich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: 6.000 € (unter Berücksichtigung der Haushaltssperre max. 4.200 €)

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja x

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:  50210                                         

            Produkt / Kostenträger: 36210103

            Haushaltsjahr:     2009/2010

 

e)  mögliche Einnahmen: ----

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 sjr 10 2009 (212 KB)      
Anlage 2 2 sjr 2 10 2009 (220 KB)      
Anlage 3 3 SGJ Haushaltsplan 2010 - neu - (12 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine Aufstockung über den bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 6.000 € wird nicht empfohlen.