Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Schon
nach Vorgaben der Alliierten in der frühen Nachkriegszeit waren in den
westlichen Besatzungszonen „nicht-politische Jugendgruppen und Verbände
von den Kommunen zu fördern“. Es entstanden bundesweit Häuser der Jugend
und damit verbunden die Dachorganisationen „Stadtjugendring bzw.
Kreisjugendring“. In der Hansestadt Lüneburg gibt es den Stadtjugendring
seit 1959. Mitglieder sind alle am Geschehen des Jugendrings interessierte
Jugendgruppen. Z.Zt. sind nach eigener Angabe ca. 50 Jugendgruppen im
Stadtjugendring vertreten. Seit
Bestehen hat der Stadtjugendring zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Pflicht
immer einen kommunalen finanziellen Zuschuss erhalten. Seit Jahren ist der
Ansatz bei 6.000 €, wobei aufgrund der Haushaltssperre von 30 % nur 4.200
€ zur Auszahlung kommen. Der
Stadtjugendring beantragt die Einrichtung einer hauptamtlichen
Geschäftsführung. Der Antrag wird damit begründet, dass wöchentlich ca. 15
– 20 Arbeitsstunden anfielen, um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu
werden. Die detaillierten Arbeitsinhalte und den Haushaltsplan 2010 wird die
Vertreterin des Stadtjugendringes in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
erläutern. Aufgrund
der sehr schwierigen Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg ist eine Aufstockung
des Haushaltsansatzes über 6.000 € nicht möglich. Sofern der
Stadtjugendring eine Anstellung/Honorierung einer Geschäftsführung aus eigenen
Mitteln beschließen sollte, wäre die Abrechnung der Personalkosten der
Geschäftsführerin über die Hansestadt möglich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 6.000
€ (unter Berücksichtigung der Haushaltssperre max. 4.200 €) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210
Produkt / Kostenträger: 36210103 Haushaltsjahr: 2009/2010 e) mögliche Einnahmen: ---- Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine Aufstockung über
den bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 6.000 € wird nicht empfohlen. |
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