Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des
Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den
Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. (Für die beratenden Mitglieder
wird ein entsprechender Auszug als Tischvorlage vorbereitet.) Allerdings fehlen im Haushaltsplanentwurf leider aus
technischen Gründen zwei Seiten, die den Jugendhilfebereich betreffen, aber
kostenneutral sind. Eine Seite betrifft den Bereich des Familienbüros und eine
weitere Seite aus dem Bereich Jugendwerkstatt. Diese fehlenden Seiten sind
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land
vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die
Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten
zusammengefasst. Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wieder (Ausnahme: Mehrere kleinere
Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer
zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der
Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind sechs
Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen:
Innerhalb
der Teilhaushalte finden sich Produkte, welche die Palette sämtlicher
Leistungen der Stadtverwaltung darstellen. In dem Haushaltsplanentwurf wurden
die Erträge und Aufwendungen pro Teilergebnisplan pro Produkt dargestellt. Die
Kosten der Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge
Volljährige, vorl. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Betreuung und Versorgung des
Kindes in Notsituationen, UVG, Tagespflege und Kita (Übernahme von
Elternbeiträgen von sozial Schwachen) nach dem SGB VIII sind nahezu vollständig
Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung zu übernehmen
hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je für ihr
Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden - bis auf einen Eigenanteil
der Personalkosten - gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis
Lüneburg abgerechnet. Folgende Seiten des
Haushaltsplanentwurfes sind zur Kenntnis zu nehmen: 330-337 356-431 Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: gem.
Haushaltsplan c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2010 e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsplanung der Verwaltung im Bereich der
Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2010 unverändert und zustimmend zur Kenntnis. |
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