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Vorlage - VO/3435/09  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushaltsplanentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. (Für die beratenden Mitglieder wird ein entsprechender Auszug als Tischvorlage vorbereitet.)

 

Allerdings fehlen im Haushaltsplanentwurf leider aus technischen Gründen zwei Seiten, die den Jugendhilfebereich betreffen, aber kostenneutral sind. Eine Seite betrifft den Bereich des Familienbüros und eine weitere Seite aus dem Bereich Jugendwerkstatt. Diese fehlenden Seiten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.

Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wieder (Ausnahme: Mehrere kleinere Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind sechs Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen:

 

  1. Familie und Bildung (Fachbereichsleitung und Stabstellen)
  2. Regionalbereiche (Süd-West, Nord und Ost)
  3. Zentrale Dienste der Jugendhilfe
  4. Bildung
  5. Kinder und Familie
  6. FamilienBüro Lbg.

 

 

Innerhalb der Teilhaushalte finden sich Produkte, welche die Palette sämtlicher Leistungen der Stadtverwaltung darstellen. In dem Haushaltsplanentwurf wurden die Erträge und Aufwendungen pro Teilergebnisplan pro Produkt dargestellt.

 

Die Kosten der Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, vorl. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, UVG, Tagespflege und Kita (Übernahme von Elternbeiträgen von sozial Schwachen) nach dem SGB VIII sind nahezu vollständig Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung zu übernehmen hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je für ihr Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden - bis auf einen Eigenanteil der Personalkosten - gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abgerechnet.

 

 

Folgende Seiten des Haushaltsplanentwurfes sind zur Kenntnis zu nehmen:

330-337

356-431

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: gem. Haushaltsplan               

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:                                                                          2010

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mittelanmeldung 2010 (13 KB)      
Anlage 2 2 Jugendwerkstatt (13 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsplanung der Verwaltung im Bereich der Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2010 unverändert und zustimmend zur Kenntnis.