Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Sommer dieses Jahres hat der Erschließungsträger IDB in
Absprache mit der Stadt vorzeitig mit dem Ausbau der Wohnstraßen im Wohngebiet
Rosenkamp begonnen. Die Arbeiten sind nunmehr soweit vorangeschritten, dass in
der nächsten Zeit mit dem Endausbau der Schmiedestraße begonnen werden könnte. Hierfür wurde auf der Grundlage der Festlegungen des 2001
beschlossenen Bebauungsplanes eine Ausbauplanung entwickelt, die dem Ortsrat
Oedeme zur Beschlussfassung vorgestellt werden soll. In der Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 119 „Oedeme-Süd“ heißt es hierzu unter Nummer 5.4 (Äußere
Erschließung): „Das Plangebiet wird über die
Straßen Im Dorf und Häcklinger Weg an das örtliche Straßennetz angebunden. Zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit am Ortseingang und frühzeitigen
Geschwindigkeitsdämpfung ist im Verlauf der Straße Im Dorf ein Kreisel mit
kleinem Durchmesser vorgesehen. Soweit möglich, werden einige
Baugrundstücke direkt vom Häcklinger Weg erschlossen. Der Häcklinger Weg wird
als untergeordnete Straße so an die geplante Haupterschließungsstraße
angebunden, dass die Planstraße(Schmiedestraße) als übergeordnete Straße für
den Durchgangsverkehr betont wird.“ Das Ausbauprofil für die
Schmiedestraße sieht eine Straßenbreite von insgesamt 10,00 m vor, die sich in
6,40 m für die Fahrbahn und beidseitigen Hochbordgeführten Gehwegen von je 1,80
m Breite gliedert. Als Fahrbahnbelag ist Asphalt, als Belag für die Gehwege
sind Platten und Betonsteinpflaster vorgesehen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
unterscheidet zwischen Tempo-30-Zonen einerseits und 30 km/h-Strecken-Regelung
andererseits. Gemäß Ziff. XI der VwV zu § 45 StVO sollen Tempo-30-Zonen auf der
Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden.
Für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist dies der vom Rat beschlossene
Zonengliederungsplan mit seinen detaillierten Festsetzungen. Der Häcklinger Weg
ist in seiner gesamten Länge (also nördlich und südlich der Soltauer Allee) und
in seiner weiteren Fortsetzung über den Alten Hessenweg zur Hauptstraße als
Hauptsammelstraße ausgewiesen. Diese Einstufung ist aus fachlicher Sicht nicht
zu beanstanden, zumal die vorgenannten Straßenabschnitte die ehemaligen
Ortschaften Oedeme und Häcklingen bis hin zum Kreisverkehrsplatz in
Neu-Häcklingen / Alte B4 verbinden. Wie bereits weiter oben ausgeführt,
wurde im Zuge der B-Plan-Aufstellung „Rosenkamp“ die
Streckenführung des Häcklinger Weges modifiziert und zwar unter Wahrung der
soeben beschriebenen Verbindungsfunktion. Die Hauptsammelstraßenfunktion wird
künftig als Ganzes über die Schmiedestraße geführt. Der nördliche Bereich des
Häcklinger Weges inklusive der Straße Am Teich wird entsprechend entlastet und
als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Gemäß VwV-StVO ist bei der flächenhaften
Verkehrsplanung ein leistungsfähiges u. a. auch den Bedürfnissen des
öffentlichen Personennahverkehrs entsprechendes Verkehrsnetz zu wahren.
Abgesehen davon, dass Buslinien grundsätzlich nicht bzw. nur ausnahmsweise
durch 30-km/h-Zonen geführt werden sollten, kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur in
Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Die dargestellte
Verkehrsfunktion – nämlich Hauptsammelstraße – schließt die
Einbeziehung der Schmiedestraße in eine Zonengeschwindigkeitsbeschränkung
mithin aus. Wollte man sich über die Vorgaben der StVO im Falle der
Schmiedestraße hinwegsetzen, so hätte dies ganz sicherlich Präzedenzwirkung für
weitere Hauptsammelstraßen in Lüneburg. Die vorstehenden Ausführungen
schließen jedoch punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht gänzlich aus.
Allerdings müssen dann die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO erfüllt sein.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen danach nur angeordnet
werden, wenn auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der maßgeblichen
Rechtsgüter erheblich übersteigt. Im Lichte dieser StVO-Regelung ist die
derzeit bestehende Geschwindigkeitsregelung im Bereich der Straße „Im
Dorf“ (streckenweise 30 km/h) zu beanstanden. Die Voraussetzungen für
eine derartige Regelung liegen allenfalls im Bereich der Kurvenlage vor, jedoch
nicht darüber hinaus. Hinzu kommt, dass die Straße „Im Dorf“ nicht
nur Hauptsammelstraße ist, sondern sogar übergeordnete Hauptverkehrs- und
Hauptsammelstraße ist. Dieses Defizit ist seit Jahren bekannt und bedarf
dringend einer entsprechenden Korrektur. Insbesondere die Tatsache, dass die
„überdehnte“ rechtswidrige Ausweisung der Tempo 30-Strecke in der
Straße „Im Dorf“ im Falle der Schmiedestraße jetzt als
Rechtfertigungsgrund bemüht wird, sollte nachdenklich stimmen. Zurück zur Schmiedestraße: Beschränkte Maßnahmen werden hier
selbstverständlich dann in Betracht kommen, wenn sie sich als erforderlich im
Sinne der StVO herausstellen sollten. Zu denken wäre beispielsweise im Bereich
der Kindertagesstätte an Gefahrenzeichen „Achtung Kinder“, kombiniert
mit Tempo 30 als Streckenregelung auf einer Länge von 50 – 70 m.
Ansonsten gilt in der Schmiedestraße die Standardgeschwindigkeit für Ortslagen
von 50 km/h. Es wäre methodisch nicht vermittelbar, es im östlichen Abschnitt
des Häcklinger Weges (Altbaubestand) bei 50 km/h zu belassen und – trotz
gleichartiger Verkehrsbedeutung - lediglich im Neubaubereich der Schmiedestraße
30 km/h auszuweisen. Die Hansestadt Lüneburg wird als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf dem
Gebiet des übertragenen Wirkungskreises
tätig, ist also an verbindliche Vorgaben der StVO gebunden. In dieser Funktion
wird sie selbstverständlich die verkehrliche Entwicklung insbesondere im
Bereich der Kindertagestätte begleiten und bei entsprechendem Handlungsbedarf
die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen anordnen. Die Ausbauplanung einschließlich der
vorgesehenen straßenverkehrsbehördlichen Beschilderung wird im Detail mündlich
vorgestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00
€ b) für die Umsetzung der Maßnahmen: werden durch
den Erschließungsträger gezahlt c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Ortsrat stimmt dem Ausbau der
Schmiedestraße entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes in 10,00 m Breite
mit Asphaltfahrbahn und Platten-/Pflastergehweg sowie der Beschilderung von 30
km/h in Höhe der Kindertagesstätte sowie der nun nicht mehr zur Hauptsammelstraße
gehörenden Teile der Straßen Häcklinger Weg und Am Teich zu. |
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