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Vorlage - VO/3402/09  

 
 
Betreff: Ausschussveränderungen - hier: Beirat der Stiftung St. Nikolaihof; Nachbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Beirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof hat nach § 6 der Stiftungssatzung einen aus 7 Mitgliedern bestehenden Beirat. Neben 3 Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Lüneburg sind dies der "jeweilige Leiter der stiftungseigenen Einrichtung" (das ist gegenwärtig der Leiter des Fachbereichs Familie und Bildung, Herr Herder), weiter eine vom "Oberstadtdirektor" (jetzt: Oberbürgermeister) der Stadt Lüneburg zu bestimmenden Vertretung der Stadtver­waltung (dies ist derzeit Herr Erster Stadtrat Koch) sowie "2 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die Erfahrung und Sachkunde im Bereich der Altenhilfe, der Denkmalpflege oder dem Finanzwesen besitzen und die bereit und geeignet sind, im Sinne der Stiftung zu wirken."

 

Die Beiratsmitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat berufen, wobei dieser 5-Jahres-Zeitraum in der Regel mit der Kommunalwahlperiode identisch ist.

 

Diese beiden letztgenannten Personen werden traditionell für die Stiftung Hospital St. Nikolaihof aus dem Bereich von Flecken oder Samtgemeinde Bardowick und/oder der Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Bardowick vorgeschlagen. Dies ist nach der Stiftungs­satzung allerdings nicht zwingend. Nach einer im Jahre 1995 geschlossenen Vereinbarung zwischen Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der Kirchengemeinde (dort Ziff. 6) hat die Stadt nur recht allgemein "ihre Bereitschaft" erklärt, in einem (damals noch nicht gebildeten) Stiftungsbeirat eine Vertreterin/einen Vertreter der Kirchengemeinde vorzusehen.

 

Die beiden Sitze wurden demgemäß bisher gehalten von Herrn Samtgemeindebürgermeister Günter Dubber, Bardowick sowie von Frau Pastorin Susanne Ackermann, Bardowick. Frau Pastorin Ackermann hat mit Ausscheiden aus ihrer Tätigkeit für die Kirchengemeinde erklärt, ihren Sitz zurückzugeben. Es gibt nun verschiedene Vorschläge zur Nachbesetzung. Die Kirchengemeinde hat mit Schreiben vom 08.05.2009 als Vertreter der Kirchengemeinde den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Detlev Saffran, Radbruch, vorgeschlagen. Herr Samtgemeindebürgermeister Dubber hat mitgeteilt, dass er selbst sich ebenfalls aus dem Beirat zurückziehen möchte. Dies hat den Grund darin, dass Samtgemeinde und Flecken Bardowick und Hospital gemeinschaftlich ein bedeutsames Sanierungsvorhaben mit Hilfe von Fördermitteln realisieren wollen. In dieses Förderprojekt (u. a. Umbau des "Alten Männer­hauses" zu einer Gemeindebücherei, Sanierung des Wohnbestandes, infrastrukturelle Auf­wertung) fließen als "Eigenanteil" auch beachtliche Mittel von Samtgemeinde und Flecken Bardowick. Daher wird von Herrn Dubber vorgeschlagen, zumindest bis zum Abschluss dieses Modernisierungsvorhabens die beiden Sitze im Stiftungsbeirat je einem Vertreter von Flecken und Samtgemeinde Bardowick zuzuordnen. Benannt hierfür wurden

 

a.         für den Flecken Bardowick

Frau Katrin Wöbken, Mühlenstr. 1 b, 21357 Bardowick

 

b.         für die Samtgemeinde Bardowick

Herr Dr. Jürgen Rettberg, Friedhofsweg 7, 21360 Vögelsen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die geltend gemachten Belange von Flecken und Samtge­meinde Bardowick nachvollziehbar und begründet. Die eher generellen Interessen der Kirchengemeinde sollten demgegenüber - zumindest für die Dauer der laufenden Kommu­nalwahlperiode - zurückgestellt werden. Zum weiteren Erhalt des guten Einvernehmens zwischen Stiftung und Kirchengemeinde ist vielmehr von der Stadt Lüneburg angeboten worden, dass der Vorsitzende des Kirchenvorstandes und/oder die jeweils für die Kapelle auf dem Nikolaihof verantwortliche Pastorin bis zum Abschluss des Sanierungsvorhabens als ständige Gäste mit beratende Stimme an den Sitzungen des Stiftungsbeirates teilnehmen können; danach kann über die Zusammensetzung des Stiftungsbeirates neu befunden werden.

 

Damit dürfte allen Interessen entsprochen sein, ohne dass eine - aufwändige - Änderung der Stiftungssatzung nötig wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    


e)   mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beruft als Mitglieder in den Stiftungsbeirat nach § 6 Satz 4 c der Stiftungssatzung Frau Katrin Wöbken und Herrn Dr. Jürgen Rettberg als Mitglieder zunächst bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode im Jahr 2011.