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Sachverhalt: In der Nacht vom 16.04.2009 auf den 17.04.2009 hat es in der
Innenstadt, und zwar in der Grapengießerstraße und in der Apothekenstraße zwei
Brände gegeben, die durch Brandstiftung verursacht wurden. In beiden Fällen war
Sperrmüll und Altpapier bereits am Abend vor der Abfuhr auf öffentlicher Fläche
bereitgestellt und in der Nacht durch Brandstifter angezündet worden. Es
entstand erheblicher Sachschaden. Zum Glück konnte durch den schnellen Einsatz
der Feuerwehr Personenschaden vermieden werden. Die Feuerwehr warnt eindringlich, dass insbesondere in der
denkmalgeschützten Altstadt sehr leicht ein Großbrand entstehen könne, da in
den alten Gebäuden keine Brandschutzmauern bestünden. Ein Großbrand dieser Art
hatte sich kurz vorher in Northeim ereignet, bei dem 7 Häuser in der Altstadt
zerstört wurden. Die Feuerwehr bittet dringend um Einhaltung der
brandschutzrechtlichen Vorgaben in der Abfallbeseitigungssatzung. Nach § 17 Abs. 9 der Abfallsatzung der Hansestadt Lüneburg
in der Fassung vom 24.04.2008 dürfen im Innenstadtbereich – dazu zählt
die Fußgängerzone, die westliche Altstadt und das Wasserviertel – Abfälle
erst am Tage der Abfuhr bereitgestellt werden. Das Herausstellen der Abfälle am
Vorabend ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes unzulässig. Ferner sind
nach § 17 Abs. 8 dieser Abfallsatzung Abfälle, die am Abfuhrtag nicht
eingesammelt wurden, zum Ende des Tages wieder auf die private
Grundstücksfläche zurückzuholen. Verstöße gegen diese Vorschriften können nach
§ 25 Abs. 1 Nr. 10 und 11 der Abfallsatzung als Ordnungswidrigkeit mit einer
Geldbuße geahndet werden. Der Bereich Umwelt hat nach den oben beschriebenen
Ereignissen umgehend Kontrollen in den Abendstunden vor den Abfuhrterminen
durchgeführt. Soweit die Verursacher angetroffen werden konnten, wurden sie
angewiesen, ihre Abfälle umgehend wieder zurückzunehmen und erst am Morgen der
Abfuhr bereitzustellen. In den Fällen, in denen keine verantwortliche Person
angetroffen wurde, hat die AGL eine Notfallabfuhr am selben Abend durchgeführt.
Gegen die Verursacher, soweit sie ermittelt werden konnten, wurden
Bußgeldverfahren eingeleitet. Bisher wurden 60 Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht.
Das Projekt wurde mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit
begleitet. Trotz umfangreicher Kontrollen und zuletzt empfindlicher
Bußgelder bereits bei erstmaligen Verstößen, haben die Kontrollen bisher nur
zum Teil den gewünschten Erfolg gezeigt. Es hat daraufhin eine Besprechung mit
der GfA, der AGL, dem Stadtbrandmeister, dem Bereich Ordnung sowie dem Bereich
Umwelt der Hansestadt, dem Lüneburger Citymanagement (LCM) und der Lüneburg
Marketing GmbH stattgefunden, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Die
Ergebnisse und mögliche Lösungsvorschläge werden im Folgenden vorgestellt:
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 40.000
€ in 2010 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060 Produkt / Kostenträger:
537001/53700103 Haushaltsjahr: 2009 e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschließt, dass -
ab
2010 die Anzahl der Abfuhrbezirke in der Innenstadt verringert wird, -
die
Abfuhr nur an einem festen Wochentag durchgeführt wird, -
Kontrollen
durchgeführt werden. |
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