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Vorlage - VO/3390/09  

 
 
Betreff: Sperrmüllabfuhr in der Innenstadt (mit vorherigem Ortstermin)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
07.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Nacht vom 16.04.2009 auf den 17.04.2009 hat es in der Innenstadt, und zwar in der Grapengießerstraße und in der Apothekenstraße zwei Brände gegeben, die durch Brandstiftung verursacht wurden. In beiden Fällen war Sperrmüll und Altpapier bereits am Abend vor der Abfuhr auf öffentlicher Fläche bereitgestellt und in der Nacht durch Brandstifter angezündet worden. Es entstand erheblicher Sachschaden. Zum Glück konnte durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr Personenschaden vermieden werden.

 

Die Feuerwehr warnt eindringlich, dass insbesondere in der denkmalgeschützten Altstadt sehr leicht ein Großbrand entstehen könne, da in den alten Gebäuden keine Brandschutzmauern bestünden. Ein Großbrand dieser Art hatte sich kurz vorher in Northeim ereignet, bei dem 7 Häuser in der Altstadt zerstört wurden. Die Feuerwehr bittet dringend um Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben in der Abfallbeseitigungssatzung.

 

Nach § 17 Abs. 9 der Abfallsatzung der Hansestadt Lüneburg in der Fassung vom 24.04.2008 dürfen im Innenstadtbereich – dazu zählt die Fußgängerzone, die westliche Altstadt und das Wasserviertel – Abfälle erst am Tage der Abfuhr bereitgestellt werden. Das Herausstellen der Abfälle am Vorabend ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes unzulässig. Ferner sind nach § 17 Abs. 8 dieser Abfallsatzung Abfälle, die am Abfuhrtag nicht eingesammelt wurden, zum Ende des Tages wieder auf die private Grundstücksfläche zurückzuholen. Verstöße gegen diese Vorschriften können nach § 25 Abs. 1 Nr. 10 und 11 der Abfallsatzung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Der Bereich Umwelt hat nach den oben beschriebenen Ereignissen umgehend Kontrollen in den Abendstunden vor den Abfuhrterminen durchgeführt. Soweit die Verursacher angetroffen werden konnten, wurden sie angewiesen, ihre Abfälle umgehend wieder zurückzunehmen und erst am Morgen der Abfuhr bereitzustellen. In den Fällen, in denen keine verantwortliche Person angetroffen wurde, hat die AGL eine Notfallabfuhr am selben Abend durchgeführt. Gegen die Verursacher, soweit sie ermittelt werden konnten, wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Bisher wurden 60 Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht.

 

Das Projekt wurde mit umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

 

Trotz umfangreicher Kontrollen und zuletzt empfindlicher Bußgelder bereits bei erstmaligen Verstößen, haben die Kontrollen bisher nur zum Teil den gewünschten Erfolg gezeigt. Es hat daraufhin eine Besprechung mit der GfA, der AGL, dem Stadtbrandmeister, dem Bereich Ordnung sowie dem Bereich Umwelt der Hansestadt, dem Lüneburger Citymanagement (LCM) und der Lüneburg Marketing GmbH stattgefunden, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Die Ergebnisse und mögliche Lösungsvorschläge werden im Folgenden vorgestellt:

 

  1. Im Bereich der östlichen Altstadt (Fußgängerzone, Wasserviertel) wird vorgeschlagen, die Abfuhrtermine für Sperrmüll (mit Altholz und Elektroschrott) und Altpapier an einem festen Wochentag, nämlich dienstags, abzufahren. Dies hat den Vorteil, dass sich Anwohner und Geschäftsleute besser darauf einstellen können. Durch Regelmäßigkeit soll Akzeptanz erhöht werden.         
    Die Abfuhrbezirke sollen in ihrer Zahl verringert werden. Dadurch, dass der Sperrmüll nicht mehr nach Sperrmüll und Altholz getrennt abgefahren werden soll, kann die Dauer der Abfuhr verkürzt werden.       
    Regelmäßige Stichprobenkontrollen montags abends sollen weiterhin durchgeführt werden.
  2. In der westlichen Altstadt soll eine Änderung der Abfuhr nicht erfolgen. Es sollen intensiver Kontrollen durchgeführt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 200 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: 40.000 € in 2010

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja x

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060                               

            Produkt / Kostenträger:   537001/53700103

            Haushaltsjahr:     2009

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschließt, dass

-          ab 2010 die Anzahl der Abfuhrbezirke in der Innenstadt verringert wird,

-          die Abfuhr nur an einem festen Wochentag durchgeführt wird,

-          Kontrollen durchgeführt werden.