Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Teichanlage Bockelsberg besteht aus 18 ehemaligen Fischteichen. Bereits um 1840
entstand der zweitgrößte Teich als Eisteich verschiedener Brauerei- und
Weinhandelbesitzer Lüneburgs. Ein am Teichufer 1875 errichtetes Eishaus einer
Aktiengesellschaft „Lüneburger Eishaus“ versorgte bis 1910 auch das
Städtische Krankenhaus. Mit dem Bau einer Kühlanlage im Lüneburger Schlachthaus
sank der Bedarf an Eis rapide, und das Eishaus wurde 1920 abgebrochen. Schon
1893 wurden die städtischen Ländereien beim Eishaus vor Düvelsbrook dem
Verschönerungsverein Lüneburger Bürger zur Errichtung eines rationellen
Fischereibetriebes auf einer neu zu errichtenden Teichanlage überwiesen. Der
Fischereibetrieb wurde bis 1948 ausgeübt. Bis Mitte der 60er wurden einige der
Bockelsbergteiche nur noch durch Hobbyangler betreut und gepflegt. Die nördlich
gelegenen Teiche wurden durch Verknüpfung mit Infrastrukturmaßnahmen als
Durchlaufbecken für die Oberflächenentwässerung der angrenzenden Wohnbebauung Bockelsberg
genutzt. Die südlichen Teiche blieben ungenutzt. Zudem
wurde das nahe Umfeld der Bockelsbergteiche im Laufe der Zeit aufgeforstet und
somit auch der Naherholung zugeführt. Die Aufforstung hatte wiederum einen
hohen Laubeintrag zur Folge, der zur Verschlammung der Teiche geführt hat und
immer noch führt. Durch die Verschlammung treten zeitweise belästigende Gerüche
auf und schränken dadurch die Naherholung ein. Ziel ist
es, ein allerseits akzeptiertes Nebeneinander der künstlich hergestellten
Gewässer mit einer attraktiven Natur und Landschaft zu ermöglichen. Daneben ist
auch der Naherholungsdruck zu berücksichtigen. In
Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg wurde im Rahmen einer Diplomarbeit
ein Sanierungskonzept für die Teichanlage Bockelsberg erarbeitet. Das Ergebnis
der Diplomarbeit und die geplante Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen werden den
Ausschüssen vorgestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Grünflächen- und Forstausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nehmen die Ausführungen zustimmend
zur Kenntnis. |
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