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Vorlage - VO/3340/09  

 
 
Betreff: Bau- und Sanierungskonzept für das Museum für das Fürstentum Lüneburg
- Sachstandsbericht und Vorstellung der Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Landmann, Jürgen
2. Krügel, Dieter
3. Neumann, Tobias
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
06.08.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.08.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. NEUORDUNG MUSEUMSLANDSCHAFT LÜNEBURG

 

Der Prozess der Neuordnung der Museumslandschaft Lüneburg ist als Erfordernis zur Erhaltung der musealen Institutionen in der Hansestadt Lüneburg und deren kultureller Infrastruktur anzusehen und soll vor allem auch die notwendigen Voraussetzungen für die zur Erlangung öffentlicher Gelder erforderliche Museumsregistrierung und –zertifizierung schaffen. Die Neuordnung bezieht sich im Weiteren zunächst immer nur auf die drei von der Hansestadt Lüneburg geförderten Museen.

 

Der Prozess wurde in enger Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) entwickelt. Die Umsetzung wurde im Herbst 2007 mit einem Symposium als Auftaktveranstaltung begonnen, an dem alle musealen Institutionen der Hansestadt und die Halle für Kunst beteiligten waren.

 

Als inhaltliche Vorarbeit für das Symposium war ein Gutachten zur Situation der Museumslandschaft Lüneburg bei Prof. Dr. Hoffmann in Auftrag gegeben worden, dessen Ergebnis mit den Resultaten des Museumssymposiums zum Ausgangspunkt der Überlegungen wurde, die von der Hansestadt Lüneburg geförderten Museen möglichst an einem Standort zusammenzuführen. Für die Finanzierung des dafür erforderlichen Museumsneubaus sollten EU-Fördergelder beantragt werden. Die Vorgespräche mit dem MWK über die EU-Förderung verliefen positiv, so dass als Bedingung des Landes vor dem eigentlichen Förderantrag eine Machbarkeitsstudie zur Neuordnung der Museumslandschaft Lüneburg in Auftrag gegeben wurde, die zu über 90% mit EU-Fördermitteln finanziert wird.

 

Ziel der Neuordnung ist es, in einem ersten Schritt das Museum für das Fürstentum Lüneburg und das Naturmuseum unter Einbeziehung von Stadt- und Kreisarchäologie an einem gemeinsamen Standort unter Beibehaltung ihrer Eigenständigkeit (und ihrer Trägervereine) zusammenzuführen und in einem zweiten Schritt das Deutsche Salzmuseum an seinem (historisch bedingten) jetzigen Standort weiter zu entwickeln.

 

 

2. VORAUSSETZUNG EINER EU-FÖRDERUNG: MACHBARKEITSSTUDIE

 

2.1. MACHBARKEITSSTUDIE/ EU-ANTRAGSTELLUNG

Der Auftrag wurde an die anerkannte Museumsexpertin Dr. Beate Bollmann vergeben, die einvernehmlich von allen Beteiligten aus einer Bewerbergruppe ausgewählt wurde, um im Zeitraum September 2008 bis Oktober 2009 die Machbarkeitsstudie zu erstellen, welche bei positivem Ergebnis als Voraussetzung anzusehen ist, um EFRE-Mittel zur Finanzierung eines Museumsneubaus für das Museum für das Fürstentum Lüneburg und das Naturmuseum Lüneburg zu erhalten. Das Ergebnis der Studie muss bis zum 1. Oktober 2009 beim Ministerium vorgelegt werden. Nach Abschluss der Prüfung durch das MWK und einer Befürwortung für eine EU-Förderung muss dann bis Ende des ersten Quartals 2010 der eigentliche Förderantrag bei der N-Bank in Hannover eingereicht werden. Mit einem Förderbescheid kann bis Mitte des Jahres 2010 gerechnet werden, so dass danach mit der Baumaßnahme begonnen werden kann. Da die Förderperiode Ende 2013 ausläuft, muss bis dahin die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

 

2.2. MACHBARKEITSSTUDIE/ GUTACHTERLICHE BESTANDTEILE

Die Machbarkeitsstudie soll neben einer Kostenanalyse und der Abschätzung der Folgekosten u.a. Ergebnisse zu folgenden Punkten liefern:

 

·         (Grob-)konzept der Ausstellung(en), Benennung besonderer Exponate, kultureller Wert des Ausstellungsgutes sowie die Beschreibung des Vorhabens mit Herausstellung eines zukunftsfähigen Konzeptes;

 

·         Organisationsstruktur für den Verbund der an dem Projekt teilnehmenden Institutionen („Museumsholding“).

 

·         Standortauswahl unter technischen, besucherorientierten, finanziellen und synergetischen Gesichtspunkten.

 

Mit der gutachterlichen Stellungnahme einer Erfolg versprechenden Machbarkeit des geplanten Vorhabens (Machbarkeitsstudie) muss der Nachweis erbracht werden, dass die Grundlagen für eine zukunftsfähige Weiterführung und Handlungsfähigkeit der städtisch geförderten Museen in Lüneburg nach den Standards für Museen gegeben sind, die auch als Voraussetzung einer erforderlichen Registrierung anzusehen sind. (International verbindliche Kriterien für eine Registrierung und Zertifizierung wurden vom Internationalen Museumsrat –ICOM- definiert und wurden 2005 von ICOM Deutschland und dem Deutschen Museumsbund als „Standards für Museen“ verbindlich beschlossen.)

 

 

3. SACHSTAND MACHBARKEITSSTUDIE

 

3.1. AUSSTELLUNGSKONZEPT

Ein unter der Moderation von Prof. Dr. Hoffmann mit den beteiligten Museen und den Vorständen der Trägervereine erstelltes Grobkonzept einer gemeinsam vom Museum für das Fürstentum Lüneburg und dem Naturmuseum (unter Einbeziehung von Kreis- und Stadtarchäologie) betriebenen Dauerausstellung unter Einbeziehung der von den jeweiligen Museen/Abteilungen einzeln zu betreibenden Schwerpunktsetzung konnte zwischenzeitlich fertig gestellt werden. Dem Konzept liegt dabei folgende Idee zugrunde:

Das neue Museum in Lüneburg wird das Museum einer regionalen Kulturlandschaft und ihres Zentrums, der Hansestadt Lüneburg, sein. Es befasst sich ganzheitlich und interdisziplinär mit der Kultur- und Naturgeschichte der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburger Heide. Die Rolle des Menschen als Gestalter seiner Umwelt, die negativen Folgen seines Handelns und die positiven Spielräume seines Wirkens sind dabei inhaltliche Schwerpunkte.

 

“Das zukünftige Museum wird sich mit dem Kulturgut „Lüneburger Heide“ befassen. Es folgt dabei der Definition des UNESCO-Welterbekommitees für Kulturlandschaften: >>Sie sind beispielhaft für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und Ansiedlung im Verlauf der Zeit unter dem Einfluss der physischen Beschränkungen und Möglichkeiten, die ihre natürliche Umwelt ausweist, sowie der von außen und innen einwirkenden aufeinander folgenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Kräfte.<< Diese Interdependenz gilt in spezifischer Weise auch für die kulturgeschichtlichen Zeugnisse der Region, die im jahrhundertealten Reichtum der Hansestadt Lüneburg kulminieren.“ (Zitat aus dem Konzeptpapier)

 

 

3.2. ORGANISATIONSSTRUKTUR

Ziel ist einerseits die Schaffung einer zukunftsfähigen Organisationsform zunächst für die drei von der Hansestadt geförderten Museen bzw. ihre Trägervereine (einschließlich der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg) mit der Intention, dass sich später auch andere Museen der Stadt aber auch aus dem Landkreis/der Region Lüneburg (bzw. deren Trägervereine) einbringen bzw. anschließen können, und andererseits eine Organisationsstruktur des sich zukünftig in einem Haus befindenden Museums für das Fürstentum Lüneburg und das Naturmuseum Lüneburg, wobei hier insbesondere eine gemeinsame Betriebsführung auch unter synergetischen Gesichtspunkten im Vordergrund steht.

 

Die noch nicht abgeschlossene Erarbeitung der Organisationsformen erfolgt in einer Arbeitsgruppe, die von Frau Dr. Bollmann moderiert wird und in der die Trägervereine und die Hansestadt vertreten sind und die wegen der Vielzahl von Spezialfragen des Stiftungs- und Steuerrechts fachjuristisch begleitet wird.

 

Für die drei Museen zeichnet sich im Moment als optimale Lösung die Schaffung einer „Stiftung Lüneburger Museumslandschaft“ ab, für die bereits der erste Diskussionsentwurf einer Satzung vorliegt. Dabei geht es u.a. um vermögensrechtliche Fragen wie z.B. der Darstellung des Grundstockvermögens (Grundstücke, Gebäude bzw. deren Veräußerungs-Erlöse, Inventar). Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, entsprechend der mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg (als Träger des Naturmuseums Lüneburg) und dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg (als Träger für das Museum für das Fürstentum Lüneburg) zur Neuordnung der Museumslandschaft beschlossenen Zielvereinbarung, die Grundstücke und Gebäude der beiden Museen in die zu gründende Stiftung einzubringen.

Diskutiert wird zudem noch die Abgrenzung des Aufgabenumfanges einer zentralen Stiftungsverwaltung, zu der auch die gemeinsame Personalverwaltung, Buchhaltung einschließlich eines gemeinsamen Marketings gehören, von den verbleibenden Verantwortlichkeiten der Vereine und der Museumsleitungen.

 

Die Trägervereine des Museums für das Fürstentum Lüneburg und des Naturmuseums (Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg und Naturwissenschaftlicher Verein für das Fürstentum Lüneburg) erarbeiten daneben ein gemeinsames Betriebskonzept für das gemeinsam zu betreibende Neue Museum.

 

Mit der im Rahmen der Machbarkeitsstudie als verbindlich darzulegenden Organisationsform soll für die beteiligten Museen eine zukunftsfähige Struktur geschaffen werden, die aus den Trägervereinen heraus entwickelt und mitgetragen wird. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, dass die Trägervereine und ihre Museen in der Lage sind, den zu beschreitenden Weg der Neuordnung später auch ohne externe fachliche Unterstützung professionell weiter- und in der Zukunft erfolgreich fortzuführen.

 

 

3.3. STANDORT

Die Entscheidung für den Standort des „Neuen Museums“ wurde inzwischen mit Zustimmung aller beteiligten Institutionen zu Gunsten des Areals am Museum für das Fürstentum Lüneburg an der Wandrahmstraße einschließlich des unbebauten Grundstücks an der Willy-Brandt-Straße getroffen.

 

Dieses Areal bietet sowohl räumlich und gestalterisch als auch für die Planung der Außenanlagen sehr viel mehr Möglichkeiten, als das Gelände der St. Ursula-Schule zwischen Wall- und Ritterstraße und bietet gerade wegen seiner Lage an der Ilmenau wesentlich bessere Möglichkeiten, Wasser als stadtgeschichtliches und als kostbares Natur-Element in die Ausstellungskonzeption einzubeziehen.

 

Auch sind hier die städtebaulichen Rahmenbedingungen günstiger.

 

Der Standort befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, dem zentralen Busbahnhof und dem Platz Am Sande; Parkplätze sind im Parkhaus Am Sande und im Parkhaus am Bahnhof vorhanden; Haltestellen für Busse befinden sich direkt am Museum an der Willy-Brandt-Straße; Flächen zur Errichtung erforderlicher Stellflächen sind ebenfalls vorhanden.

 

Als wichtiger Bestandteil der Museumskonzeption muss die Optimierung der Wegführung von der Innenstadt zum Museum angesehen werden. Dazu gehört z.B. die Überlegung, einen Fußweg vom Museum über das Ilmenau-Wehr zur Mühleninsel bis zum Wasserturm bzw. zum Parkhaus Am Sande anzulegen.

 

Eine eingehendere baufachliche Darstellung erfolgt weiter unten (Punkte 7 ff).

 

 

4. BAUABSCHNITT I:

    TEILSANIERUNG DES MUSEUMS FÜR DAS FÜRSTENTUM LÜNEBURG

 

Ein weiteres wichtiges Argument für die o.g. Standortentscheidung mit Einbeziehung geeigneter Gebäudeteile des jetzigen Museums ist die Möglichkeit, wie geplant vorab Konjunkturmittel in Höhe von 1,3 Mio. EURO für die Sanierung von Teilen des Museums einsetzen zu können.

 

Der Gebäudebestand des Museums für das Fürstentum Lüneburg wurde für eine weitere Nutzung als Museum untersucht. Neben den seit längerer Zeit ausstehenden und nun unaufschiebbaren Renovierungsarbeiten wurden folgende Mängel festgestellt:

 

1.              Das Gebäude ist nicht behindertengerecht.

2.              Die Treppen entsprechen nicht den Anforderungen an heutige Rettungswege.

3.              Die Fenster erfüllen nicht die heutigen Anforderungen.

4.              Verschiedene Renovierungsarbeiten (Anstrich, Elektro, Bodenbelag) sind erforderlich.

5.              Schadstoffe sind teilweise vorhanden.

 

Mit den aus dem Konjunkturprogramm zur Verfügung gestellten Mitteln sollen hier vorrangig die Gebäudeteile von 1968 (Lageplan Fläche 1) so hergerichtet werden, dass die bestehenden Mängel beseitigt und eine weitere museale Nutzung ermöglicht wird.

 

Zu diesen Einzelmaßnahmen gehören:

 

              - Umbau der Treppenhäuser,

              - Einbau bzw. Vorbereitungen für den Einbau von 2 Aufzügen,

              - Umbau der Garderobe und Sanierung der WCs mit Errichtung eines

                Behinderten WCs,

              - Anstricharbeiten,

              - Schaffung von neuen Büro- bzw. Funktionsräumen in der ehemaligen

              Hausmeisterwohnung,

              - Erneuerung der Fenster,

              - Erneuerung der Elektroinstallation,

              - Teilerneuerung der Akustikdecken,

              - Schadstoffsanierung – Ausbau von Asbest und Holzschutzmitteln.

 

Alle Gebäude bzw. Gebäudeteile bleiben erhalten, werden jedoch hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung entweder saniert oder in ihrem jetzigen Zustand einer anderen Nutzung für das zukünftige Museum zugeführt. Das bezieht sich z.B. auf den so genannten Krügerbau, der zukünftig nicht mehr für Besucher zugänglich sein wird, sondern für museumsinterne Zwecke (Lager- bzw. Magazinraum, Werkstätten) nutzbar gemacht wird.

 

Der unter Denkmalschutz stehende Altbau (Lageplan Fläche 2) stellt das Bindeglied zum geplanten Neubau dar und wird deshalb erst im Rahmen der Neubauplanung einbezogen und während der Neubauphase saniert.

 

Die weiteren Altbauten (Lageplan Fläche 3) dienen bis auf Weiteres als Zwischenlager für Exponate, die nicht ausgelagert werden.

 

Das Sanierungsvorhaben wurde bereits mit dem Kultur- und dem EU-Referat des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einvernehmlich abgestimmt, um eine Förderschädlichkeit zu verhindern.

 

Zur Vorbereitung und für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird das Museum unmittelbar nach der Museumsnacht am 22. August geschlossen.

 

 

5. MUSEUMSMAGAZIN/AUßENMAGAZIN

 

Für die im Zusammenhang mit der Registrierung nachzuweisenden Magazinflächen aber auch für die im Zusammenhang mit der o.g. Sanierungsmaßnahme erforderliche Auslagerung von Exponaten und sonstigen Materialien des Museums für das Fürstentum Lüneburg wird z.Zt. mit dem Landkreis Lüneburg eine vertragliche Vereinbarung über die dauerhafte Zurverfügungstellung eines Teils des ehemaligen Hilfskrankenhauses unter dem Schulzentrum Oedeme als Museumsmagazin geschlossen. (Ein Teil der Flächen wird vom Landkreis zunächst noch selbst benötigt.)

 

Beim Norddeutschen Zentrum für Materialkunde von Kulturgut e.V. wurde eine Stellungnahme zur Eignung des Objekts als Museumsmagazin in Auftrag gegeben. Frau Angelika Gervais hat als Sachverständige daraufhin die Räumlichkeiten im Februar 2009 mit Vertretern der drei Museen in Augenschein genommen.

 

Im abschließenden Bericht wird dem Objekt die Eignung als Musuemsdepot attestiert gleichwohl aber auf das Erfordernis hingewiesen, ein Klimamonitoring mit der genauen Erfassung der relativen Luftfeuchte, der Raumtemperatur und der Oberflächentemperatur der einzelnen Bereiche und Räume entsprechend ihrer geplanten Nutzung vorzunehmen.

 

Dieses Monitoring soll in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft und nach entsprechenden Vorgaben der Museen hinsichtlich der klimatischen Anforderungen einzelner Räume in Auftrag gegeben werden sobald die vertraglich vereinbarte Zugänglichkeit besteht. Danach wird zu entscheiden sein, welche technischen Vorkehrungen getroffen werden müssen, die Klimaanforderungen sicherzustellen und welche Kosten damit verbunden sind.

Anfang September 2009 sollen die Angebote für die Klimatechnik und die Kosten für den Einbau eines Regalsystems vorliegen. In diesem Zusammenhang wird die Verwendung des sowieso auszubauenden Regalsystems aus den ehemaligen Räumen des Stadtarchivs geprüft.

 

 

6. BAUABSCHNITT II: NEUBAU EINES MUSEUMSGEBÄUDES

 

Die Realisierung der geplanten Museumsneuordnung, die im ersten Schritt die Zusammenlegung des Museums für das Fürstentum und des Naturmuseums vorsieht, erfordert wegen des sich dadurch ergebenden Flächenbedarfs den Neubau eines Museumsgebäudes, in dem sich zukünftig beide Institutionen mit einer gemeinsamen Dauerausstellung, Einzel- und Wechselausstellungen „unter einem Dach“ präsentieren sollen.

 

Aus den für unbedingt erforderlich gehaltenen Flächen für Ausstellungen, Funktionsräume und Besucherbereiche ergibt sich ein Gesamt-Flächenbedarf von mindestens 3000 m2. Dieser Flächenbedarf, der durch die z.Zt. noch nicht abgeschlossene Raumplanung zu spezifizieren und mit den Vorgaben des Gesamtfinanzierungsvolumens in Übereinstimmung zu bringen ist, lässt sich an dem geplanten Standort durch einen Neubau unter Einbeziehung geeigneter Flächen des bisherigen Museumsgebäudes realisieren.

 

Für den Museumsneubau sollen EU-Fördermittel beantragt werden, so dass die Bauplanung auf die mit der EU-Förderung im Zusammenhang stehenden Erfordernisse abgestimmt werden muss. Dazu gehört u.a., dass die Baumaßnahme innerhalb des Förderzeitraums beendet sein muss, d.h. spätestens 2013.

 

Daraus ergibt sich, dass bereits in der 2. Jahreshälfte 2010 mit der Baumaßnahme begonnen werden muss. Es ergeben sich folgende Ablaufphasen:

 

1. Abschluss der Raumplanung für die Ausstellungsbereiche und die Funktionsräume 

    einschließlich des Entréebereichs (Toiletten, Garderobe, Cafeteria, Museumsshop);

2. Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen;

3. Genehmigungs- und Ausführungsplanung;

4. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren;

5. Bauphase (2010-2013);

6. Realisierung der Ausstellungskonzeption (Innenausbau).

 

Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen

Bei einem geplanten Neubauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 5 Mio. EURO Nettobaukosten für den Museumsneubau ist von einem Architektenhonorar von mindestens  206.000 EURO auszugehen.

Gemäß VOF (Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen) ist ab einer Netto-Honorarsumme von 206.000,00 EURO ein EU-offenes Auswahlverfahren erforderlich, das als zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt werden kann.

 

In der ersten Phase erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft. Auf diese Veröffentlichung können sich Architekten unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen zu den in der Veröffentlichung genannten Kriterien bewerben.

 

Hierzu gehören:

-              Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,

-              Nachweis über vergleichbare realisierte Projekte,

-              Aussagen über die Qualität der realisierten Projekte,

-              Sicherstellung der örtlichen Präsenz- und Reaktionszeiten während der Planungs- und

             Ausführungsphase,

-              Angaben über die Qualifikation des Personals,

-              Aussagen über die Kosten- und Terminsicherheit bei vergleichbaren Bauvorhaben,

-              Aussagen über die Nutzerzufriedenheit,

-              Darlegung der Unternehmensstruktur und Beständigkeit des Unternehmens.

 

Entsprechend der o.g. Kriterien ist geplant, eine Auswahl von 5 -10 Bewerbern zu treffen.

Diese Bewerber werden in der zweiten Stufe Ideenskizzen für die Umsetzung der Maßnahme erarbeiten und bei den anstehenden Verhandlungsgesprächen vorlegen.

 

Die Bewertung aus der ersten Stufe und die Bewertung der Entwurfsskizzen führen sodann insgesamt zur Auswahl eines zu beauftragenden Architektenbüros, ggf. als Generalplaner unter Einbeziehung ergänzender Fachingenieurleistungen unter gemeinsamer Verantwortung.

 

Das Gremium für die Bewertung der Unterlagen und der Entwurfsskizzen bei dem Verhandlungsgespräch wird in Abstimmung mit den Museumsvereinen festgelegt; die entsprechenden Ratsgremien werden bei den jeweiligen Verfahrensschritten im gebotenen Umfang beteiligt.

 

 

7. STANDORT:

    GRUNDSTÜCK FÜR DEN MUSEUMSNEUABAU AN DER WILLY- BRANDT-STRAßE

 

7.1 HISTORIE

Auf der heutigen Freifläche an der Willy-Brandt-Straße standen bis Februar 1945 zwischen Museumsgebäude und Altenbrückertorstraße ähnliche Wohnhäuser/Villen wie sie heute noch in der Schießgrabenstraße zu sehen sind. Sie wurden, wie das Museumsgebäude auch, bei einem Fliegerangriff am 22. Februar 1945 zerstört.

Nach dem Krieg wurden diese Grundstücke nicht wieder bebaut. Lediglich auf einer Teilfläche an der Altenbrückertorstraße entstand ein Tankstellenkomplex der Lüneburger Firma Scharff (“Kreuzung Scharff“), der 1974 aufgegeben wurde.

1978 wurde der Stadt ein Antrag für eine Bebauung der Freifläche an der heutigen Willy-Brandt-Straße mit einem Wohn- und Geschäftshaus unter dem Titel „Hanseatenhof“ mit bis zu 5 Vollgeschossen vorgelegt. Das Vorhaben sollte eine zweigeschossige Tiefgarage mit 120 Stellplätzen erhalten. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 08.01.1979 dem Bauausschuss vorgestellt.

 

Der Bauausschuss hat damals als Empfehlung an den Rat beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Berliner Straße [heute Willy-Brandt-Straße] / Ecke Altenbrückertorstraße (Hanseatenhof) folgenden Anforderungen an Art und Maß der Nutzung entspricht:

 

Aus Gründen des Immissionsschutzes soll die Bebauung in geschlossener Bauweise erfolgen.

Als Art der Nutzung ist gemäß Darstellung im Flächennutzungsplan eine Mischnutzung vorzusehen.

Hinsichtlich des Maßes der Nutzung sollen für die Bebauung maximal 4 Vollgeschosse mit Steildach vorgesehen werden. Die Geschoßflächenzahl darf die Geschoßflächenzahl der Nachbarbebauung nicht überschreiten.“

 

Aus den Akten der Bauverwaltung und des Archivs lässt sich eine Beratung bzw. Beschlussfassung durch den Rat nicht feststellen; nachvollziehbar sind lediglich mehrere Beratungen im Verwaltungsausschuss, allerdings ohne abschließende Beschlussfassung. Das besagte Bauvorhaben wurde aufgegeben und die Fläche 1979 von der Stadt Lüneburg erworben.

 

Der o.g. Bauausschuss-Beschluss ist ohne weitere rechtliche Auswirkungen, da diese Empfehlungen die Rechtslage einer Beurteilung nach § 34 BauGB widerspiegelt.

 

Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans wurde zur damaligen Zeit ohnehin verzichtet, weil bei Festsetzungen, die hinter die Ausnutzungsgrade des § 34 BauGB zurückgefallen wären, es zu Entschädigungsansprüchen gegen die Stadt gekommen wäre. Dies war 1978/79 relevant, da sich das Grundstück noch nicht im Eigentum der Stadt befunden hat.

 

 

7.2 PLANUNSGRECHTLICHE BEURTEILUNG

Im Rahmen der Entwicklung der Museumslandschaft soll ein Teil des bestehenden Museumsgebäudes für das Fürstentum Lüneburg saniert und für die zukünftige Zusammenführung mit dem Naturmuseum Lüneburg durch einen Neubau als Anbau auf der nördlich angrenzenden Grünfläche erweitert werden.

 

Das betreffende städtische Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es befindet sich in einem ‚im Zusammenhang bebauten Ortsteil’ und nicht im Außenbereich. Zur Beurteilung ist daher der § 34 Baugesetzbuch heran zu ziehen.

 

Das Grundstück wird als Mischgebiet eingestuft. Entsprechend der BauNVO ist die Errichtung eines Museums als ‚Anlage für kulturelle Zwecke’ allgemein zulässig. Fachliche und rechtliche Prüfung ergeben, dass auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichtet werden kann, weil die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ausreichend sichergestellt ist. Bodenrechtliche Spannungen bzw. Nachbarkonflikte ergeben sich nicht, da die Stadt selbst im Eigentum der Fläche ist und nur das Fürstentum-Museum selbst ein direkter Nachbar ist.

 

Bei dem Maß der Nutzung hat sich die neue Bebauung an die Vorgaben der näheren Umgebung zu halten. Das Maß wird bestimmt durch die Zahl der Vollgeschosse, die absolute Höhe der Traufe und des Firstes (je nach Dachform). Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl geben nur einen relativen Wert im Verhältnis zur Grundstücksfläche wieder und werden nur nachrangig beurteilt. Aus der näheren Umgebung lässt sich jedoch eine hohe (für ein Mischgebiet typische) Grundflächenzahl ableiten.

 

Die notwendigen baulichen Vorgaben und Beschränkungen (etwa hinsichtlich Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück, Geschosszahl, Verkehrsanbindung) - um dem Einfügegebot des § 34 BauGB gerecht zu werden und die umgebende Bebauung zu respektieren -, kann die Stadt dadurch herbeiführen, dass auch hier eine Selbstbeschränkung im Rahmen der Vorgaben des Wettbewerbs erfolgt, da die Stadt selbst der Bauherr dieses Vorhabens ist.

 

Somit besteht kein planungsrechtliches Erfordernis, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

 

7.3. ANBINDUNG: STEG ÜBER DIE ILMENAU / MÜHLENINSEL / WASSERTURM

Es befindet sich ein Steg an der südlichen Seite des Kopfgebäudes vom Platz „Bei der Ratsmühle“ und dahinterliegend ein Stauwehr.

Bisher ist dieser sich im Privatbesitz befindende Weg wegen der erforderlichen Verkehrssicherungsverpflichtung gesperrt. Um zukünftig eine Zugänglichkeit über die Mühleninsel und über das Wehr zum Museum zu ermöglichen, muss neben den eigentumsrechtlichen Fragen, eine deutliche Verbreiterung dieses Steges mit einer entsprechenden Sicherungsbrüstung hergestellt werden. Bei einem ersten Gespräch hat der Eigentümer sein Einverständnis signalisiert.

 

Für dieses Vorhaben liegen noch keine Kosten- und Machbarkeitsuntersuchungen vor.

 

 

8. FINANZIERUNG

 

Unter Zugrundelegung des Raumprogramms und der erforderlichen Nebenkosten ergibt sich ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 9,5 Mio. (brutto)

- Investitionskosten Neubau (netto)                                                    5,0 Mio. EURO

- Umsetzung der Ausstellungskonzeption (Innenausbau)                 1,2 Mio. EURO

- Baunebenkosten (u.a. Architekten-, Ingenieurleistungen, Statiker)  1,3 Mio. EURO

- Anteil Umsatzsteuer                                                                          1,3 Mio. EURO

- Erschließungs- und Wettbewerbskosten                                          0,7 Mio. EURO

 

Nach den erfolgten Vorgesprächen mit dem Land kann von einer möglichen EU-Förderung in Höhe von mindestens 2,1 Mio. EURO ausgegangen werden. Daraus ergibt sich bei einem Gesamtfinanzierungsvolumen von 9,5 Mio. EURO (brutto)  folgende Anteilfinanzierung:

 

EU-Förderung                                                             mind.  2,1 Mio. EURO

Stiftungs- und Sponsoringmittel                                                     0,9 Mio. EURO,

Verkauf Gebäude Naturmuseum Lüneburg                                       0,3 Mio. EURO

Hansestadt Lüneburg                                                                                 4,4 Mio. EURO,

Landkreis Lüneburg                                                                                  1,8 Mio. EURO,

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                             150 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein

              Teilhaushalt / Kostenstelle:

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:

 

e)              mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lagepläne Museum für das Fürstentum Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LageplanFürstentummuseum (55 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 Museum für das Fürstentum Lüneburg (35 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Berichterstattung zu der in Arbeit befindlichen Machbarkeitsstudie mit den darin genannten Teilergebnissen zur Standortentscheidung, den Überlegungen zur Organisationsstruktur und die Finanzierungskonzeption wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der im Zusammenhang mit der Standortentscheidung zusammenhängenden Planung, auf der Freifläche an der Willy-Brandt-Straße ein Museumsgebäude als Anbau am Bestand zu errichten, wird zugestimmt.

 

3.      Von der Aufstellung eines Bebauungsplans wird abgesehen. Das Vorhaben muss sich entsprechend den Kriterien des § 34 BauGB unter Respektierung der näheren Umgebung städtebaulich einfügen.

 

4.      Der Durchführung des dargestellten Sanierungsvorhabens aus Konjunktur-Mitteln im Museum für das Fürstentum Lüneburg wird zugestimmt.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtlich notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der dargestellten Finanzierungskonzeption im Haushalt 2010 und in der mittelfristigen Finanzplanung zu schaffen.

 

6.      Der Gründung einer Stiftung (Stiftung Museumslandschaft Lüneburg) wird zugestimmt. Die Hansestadt Lüneburg wird die Grundstücke und Gebäude des Museums für das Fürstentum Lüneburg und des Naturmuseums Lüneburg sowie die zur Bebauung vorgesehene Grünfläche an der Willy-Brandt-Straße einbringen. In der Stiftung muss sichergestellt werden, dass die Hansestadt Lüneburg in ihr die Mehrheit hält.

 

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen entsprechend der dargestellten rechtlichen Vorgaben vorzubereiten.