Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 beschlossen, für den
bisherigen Standort des Bundesgrenzschutzes in der ehemaligen Lüner Kaserne ein
Nutzungskonzept mit dem Ziel zu entwickeln, innenstadtnahe Flächen durch
Unterbringung oberzentraler Funktionen und Nutzungen mit öffentlichem und
privatem Charakter zu revitalisieren. Planungsrechtlich
sind daher am 17.07.1997, 09.09.1997 bzw. 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114
"Lünepark" sowie gemäß § 3
Abs. 1 BauGB über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gefasst
worden. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes nebst örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung sollte ursprünglich den gesamten ehemaligen Kasernenbereich
umfassen. Die ursprünglich beabsichtigte Einbeziehung des zwischenzeitlich
weitgehend bebauten südlichen Kasernengeländes in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist nunmehr jedoch entbehrlich, da die planungsrechtliche
Beurteilung von Umnutzungen im Bestand sowie die Schließung von Baulücken
bereits auf der Grundlage der Rahmenplanung nach § 34 BauGB erfolgten. Auch die
Planung der neuen Hauptverkehrsstraße - Spange zwischen der Bockelmannstraße
und der Hamburger Straße einschließlich Ilmenauquerung - hat zu neuen
Erkenntnissen geführt. Deren Anbindung an die Bockelmannstraße soll weiter nördlich erfolgen. Der zuletzt
am 29.01.2002 durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Geltungsbereich ist
daher nochmals entsprechend anzupassen. Für die
im Westen des Plangebietes im Anschluss an die Ilmenauquerung gelegenen Flächen
existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 55 "Hude". Er setzt im
nunmehr überplanten Bereich Gewerbegebiet und öffentliche Verkehrsfläche fest.
Mit Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark"
verliert der Bebauungsplan Nr. 55 "Hude" in dem überplanten
Teilbereich seine Rechtskraft und wird dort durch den Bebauungsplan Nr. 114
ersetzt. Die
Bekanntmachung der bisherigen Verfahrensbeschlüsse mit der überholten
Geltungsbereichsbeschreibung würde zu Irritationen führen; die anstehende
öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von §
3 Abs. 1 BauGB würde sich schließlich auf einen räumlich abweichenden Geltungsbereich
beziehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisherigen Verfahrensbeschlüsse
im Interesse der Rechtssicherheit neu zu fassen. Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine
Verfahrensübersicht sind Bestandteile
der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung
eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten
Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau
(Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. Im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen. |
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