Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 beschlossen, für den
bisherigen Standort des Bundesgrenzschutzes in der ehemaligen Lüner Kaserne ein
Nutzungskonzept mit dem Ziel zu entwickeln, innenstadtnahe Flächen durch
Unterbringung oberzentraler Funktionen und Nutzungen mit öffentlichem und
privatem Charakter zu revitalisieren. Planungsrechtlich
sind daher am 17.07.1997, 09.09.1997 bzw. 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114
"Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift" und zur 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark"
sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligungen
gefasst worden. Mit der
33. Flächennutzungsplanänderung sollen insbesondere gemischte und gewerbliche
Bauflächen, ein Sondergebiet (Feuerwehr), Grünflächen sowie die geplante
Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen der
Hamburger Straße und Bockelmannstraße) dargestellt werden. Zwischenzeitlich
ist es erforderlich geworden, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114
zu ändern. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist,
sind im Rahmen dieser parallel durchzuführenden Bauleitplanverfahren auch die
Geltungsbereiche ggf. ständig anzupassen; somit ist es also notwendig, auch den
bisher beschlossenen Geltungsbereich der 33. Flächennutzungsplanänderung in dem
erforderlichen Umfang entsprechend zu überarbeiten. Dieser überarbeitete
Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Die
Verwaltung empfiehlt, die bisherigen Verfahrensbeschlüsse unter
Berücksichtigung der neuen Geltungsbereichsabgrenzung zu wiederholen. Die
zeichnerische Geltungsbereichsbeschreibung und eine Verfahrensübersicht sind
Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB),
die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen Bauflächen, eines
Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen "Hauptverkehrsstraße" und
von Grünflächen. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB ist für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen. |
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