Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Süden
von Lüneburg befinden sich ein Campingplatz, eine Reitsportanlage und ein
Forsthaus, das seit vielen Jahrzehnten zu einer Ausflugsgastronomie umgenutzt
wurde. Alle Nutzungen sind im Außenbereich zulässig und genehmigt worden. Derzeit
liegen der Verwaltung zwei Bauanträge vor, mit denen die Betreiber
beabsichtigen notwendige Betriebserweiterungen sowie ergänzenden Wohnraum zu
schaffen. Der Wohnraum soll für betriebsangehörige Personen dienen. Die
beantragten Betriebserweiterungen können im Außenbereich genehmigt werden. Der
Errichtung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich muss derzeit jedoch die
Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung entgegen gehalten werden.
Damit müssen die Bauanträge abgelehnt werden. Die
Erweiterungen der Betriebe mit der ergänzenden Wohnbebauung sind jedoch notwendig,
um langfristig den Betrieb aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln. Alle
Grundstücke sind als Erbpachtgrundstücke an die Besitzer vergeben. Die
Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ermöglicht es,
auch im Außenbereich Wohnraum zuzulassen, da diesem dann die Entstehung einer
Splittersiedlung nicht mehr entgegen zu halten ist. Die Beurteilung der
Vorhaben richtet sich im Übrigen weiterhin nach den Vorschriften für den
Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die
Aufstellung einer Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Abs. 2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden kann verzichtet werden. Daher soll der Entwurf der
Außenbereichssatzung mit Begründung direkt zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit
Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die
Erstellung eines Umweltberichtes ist im vereinfachten Verfahren nicht
erforderlich. Die
Außenbereichssatzung erhält den Namen Außenbereichssatzung Nr. 1 „Rote Schleuse“. Der
Geltungsbereich ist in der zu dieser Vorlage zugehörigen Anlage zeichnerisch
dargestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensablauf, Entwurf der Textlichen Festsetzungen und der Begründung Beschlussvorschlag:
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