Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Am Meisterweg“ in einem 62. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von gemischter Baufläche (M) und gewerblicher Baufläche (G), um die Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zu ermöglichen. In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.2008 bis
einschließlich 26.06.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide am 30.05.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im
Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 12.06.2008 bis einschließlich 26.06.2008
durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.05.2008 bis
einschließlich 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
am 24.02.2009 der Auslegungsentwurf
nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
ist vom 26.02.2009 bis einschließlich 14.04.2009 an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.02.2009 in
der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt
gemacht worden mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 12.03.2009
bis einschließlich 14.04.2009 von jedermann Anregungen vorgebracht werden
können. Betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 03.03.2009 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung
unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der
förmlichen Beteiligung stattfand. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen sind vor dem Feststellungsbeschluss zu
prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung. Die Begründung wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem
Umweltbericht fortgeschrieben. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazugehörigen
Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der
Sitzungsvorlage. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keiner Änderung
der Planzeichnung und der Begründung.
Planzeichnung und Begründung wurden Ihnen bereits mit der Vorlagen-Nr.
VO/3159/09 zugesandt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 62.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich
„Am Meisterweg“ während der
Auslegungsfrist gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise
zu behandeln. Die
62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den
Teilbereich „Am Meisterweg“ wird beschlossen nebst Begründung und
Umweltbericht. |
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