Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Zuge
der bereits seit vielen Jahren laufenden Sanierungsmaßnahmen in der
Herderschule hat es sich in den letzten Wochen als dringend erforderlich
erwiesen, für eine zügige Sanierung des naturwissenschaftlichen Bereichs im 1.
und 2. OG bis Sommer 2010 zu sorgen. Diese energetischen Sanierungsarbeiten
sind vor dem Schuljahr 2010/2011 (mit dem Doppelabitur) abzuschließen. Es wird
eine überplanmäßige Investition in Höhe von insgesamt rd. 1.480.000 Euro
erforderlich. Der Zeitplan sieht vor, dass Baumaßnahmen mit einem Volumen von
rd. 1.187.000 Euro noch in 2009 umgesetzt werden und die restlichen Maßnahmen
mit einem Volumen von 293.000 Euro erst im Jahre 2010. Eine Beauftragung dieser
für das Jahr 2010 geplanten Maßnahmen ist jedoch bereits im Jahr 2009
erforderlich, so dass eine Verpflichtungsermächtigung (VE) vorzusehen ist. Im Haushaltsplan sind alle
Baumaßnahmen für Schulen als gegenseitig deckungsfähig ausgewiesen. Zur
Deckung dieser überplanmäßigen Investition ist die bisher im (Nachtrags-)
Haushalt 2009 veranschlagte Baumaßnahme GTS Rotes Feld, Investitions-Nr.
01-211-017, bis zur Höhe von 1.187.000 Euro vorgesehen. Veranschlagte Planung GTS Rotes
Feld: Bauvolumen 1.265.000 Euro Bundesmittel 720.300 Euro Landkreis
165.200 Euro Eigenmittel 379.500
Euro stattdessen Überplanmäßig zu veranschlagen für
Herderschule Bauvolumen 2009 1.187.000 Euro Bundesmittel 807.500
Euro Eigenmittel 379.500
Euro Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 293.000 Euro soll aus der
Maßnahme Friedrich-Ebert-Brücke, Investitions-Nr. 01-541-014 in Höhe von
193.000 Euro, sowie aus der Maßnahme Kita Brandheider Weg, Investitions-Nr.
01-365-004 in Höhe von100.000 Euro, gedeckt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Es entsteht keine zusätzliche
haushaltsmäßige Belastung. Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Investition bis zur Höhe von
1.187.000,00 € und einer VE von 293.000,00 € bei der
Investitions-Nr. 01-217-004, Schulreform Gymnasium, zugestimmt. |
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