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Vorlage - VO/3271/09  

 
 
Betreff: Kulturlandschaftskataster für die Ortsteile Häcklingen und Rettmer
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Anhörung
20.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Es besteht seitens der Stadtteile Häcklingen und Rettmer Interesse an der Erstellung eines Kulturlandschaftskatasters, für die sich eine dafür ausgewiesene Wissenschaftlerin, Frau Garnet Grünhagen, mit ihrer Firma angeboten hat, dieses zu erarbeiten. Sie hat bereits derartige Projekte im Landkreis Soltau-Fallingbostel (Wietzendorf, Munster, Bispingen) und im Landkreis Lüneburg (SG Amelinghausen, SG Ilmenau) realisiert.

 

Der Ortsvorsteher der Ortschaft Häcklingen, Herr Dr. Uwe Plath, fragt nach, ob eine finanzielle Unterstützung der Pläne von Frau Grünhagen erfolgen könne, ein Kulturlandschaftskataster Häcklingens und Rettmers zu erstellen.

 

Bei einem derartigen Projekt geht es um eine systematische Erfassung aller in einem Ort und/oder in einem Bereich vorhandenen Kulturlandschaftsobjekte. Bei einer "Inventarisierung" von Orten werden beispielsweise erfasst: alte Gräben und Bewässerungssysteme, Hohlwege, archäologische Fundstellen, Findlinge, alte Grabanlagen, Ruinen, Baudenkmäler, alte Flursysteme, Ackerraine, Naturdenkmale, Rohstoffabbaustellen aller Art, Steinriegel, Grenzgräben sowie sonstige Besonderheiten, die mit einem Ort bzw. seiner Geschichte im Zusammenhang stehen könnten. Diese Objekte werden erfasst, kartiert, photographisch dokumentiert, beschrieben und in einer Datenbank aufgenommen. Bei der Erfassung werden die Objekte mit einer Erklärung versehen, die dabei u.a. Bezug nimmt auf evtl. vorhandene Chroniken, Überlieferungen, Dokumente und/oder historisches Kartenmaterial und auch Informationen, die z.B. durch Gespräche und/oder Befragungen der örtlichen Bevölkerung gewonnen werden können.

Es gehört zu den Erkenntnissen derartiger Projekte, dass das Wissen zu vielen in einer Landschaft vorhandenen Objekten verloren zu gehen droht oder die Objekte sogar durch sonstige Veränderungen (Flächenverbrauch/Bebauung) ehemals ländlicher Gemeinden ganz verschwinden. Ein Kulturlandschaftskataster bewahrt somit das kulturelle Erbe einer Ortschaft/Landschaft.

 

Unabhängig von in diesem Bereich tätigen Firmen (wie die von Frau Grünhagen) sind das Nds. Landesamt für Denkmalpflege und der Nds. Heimatbund mit kulturhistorischen Erfassungen betraut. Das Landesamt erfasst in erster Linie archäologisch relevante Objekte. Obertägig erhaltene Objekte (z.B. Grabanlagen) werden zentral in einer Denkmalkartei erfasst, obertägig nicht mehr erhaltene/zerstörte werden in einer Fundstellenkarte erfasst. Diese Daten sind durch die Landkreise im ADAB-Web einsehbar. Im Landkreis Lüneburg sind beispielsweise 2000 Objekte in der Denkmalkartei und 2500 Objekte in der Fundstellenkartei erfasst. Daneben gibt es die Übersicht erfasster Baudenkmäler.

Der Nds. Heimatbund begleitet Maßnahmen zur Erstellung von Kulturlandschaftskatastern und fördert zudem das Erstellen von Kulturlandschaftskatastern mit ehrenamtlichen Kräften (des betreffenden Ortes und/oder der betreffenden Region) indem es diese schult und weiterbildet und pflegt die Ergebnisse in das vom Landesamt betriebene ADAB-Web ein. Der Heimatbund fördert dabei die Erfassung aller erhaltens- und/oder wissenswerter Objekte, die für Einheimische als auch Touristen von Interesse sein könnten.

 

Für die Erstellung eines Kulturlandschaftskatasters der Ortsteile Häcklingen und Rettmer  wird mit Projektkosten in Höhe von ca. 15.000 EURO zu rechnen sein, die durch eine Mischfinanzierung erbracht werden müssten.

 

Kulturfördermittel der Hansestadt Lüneburg stehen nicht zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen: