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Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg wurde am
29.11.2007 u.a. die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Veräußerung des
Anlagevermögens und Neuorganisation der Betriebsführung der öffentlichen
Beleuchtung in Lüneburg behandelt (Vorlage VO/2673/07). Die zu diesem
Tagesordnungspunkt geladenen Berater haben die gegenwärtige Situation der
öffentlichen Beleuchtung dargestellt und das anstehende Verfahren ausführlich
erläutert. Verfahrenablauf: Durchgeführt wurde ein Verhandlungsverfahren nach
europaweitem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der VOL. Aufgrund der
Bekanntmachung in der Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen
Union haben acht Unternehmen fristgerecht zum 15.01.2008 ihre Teilnahmeanträge
abgegeben. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wurde ein Unternehmen mangels
Eignung auf Basis der eingereichten Unterlagen vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Zwei Unternehmen haben ihre Bewerbung zurückgezogen. Nach
Auswertung der Teilnahmeanträge wurden das Vergabeverfahren mit fünf Bieter
fortgesetzt. Den Bietern wurden die Verdingungsunterlagen
(Vertragsentwürfe, Entwürfe der Leistungsverzeichnisse, Bieterinformationen)
sowie die Bewertungsmatrix übersandt. Die Bieter wurden aufgefordert, ihre
indikativen Angebote bis zum 04.03.2008 bei der Vergabestelle der Hansestadt
Lüneburg abzugeben. Nach Auswertung der indikativen Angebote wurde ein Bieter
im weiteren Verfahren zurückgestellt, da das Angebot wirtschaftlich schlechter
war als das der übrigen Bieter. Im Mai 2008 wurde eine erste Verhandlungsrunde mit vier
Bietern durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungen wurden die
Verdingungsunterlagen überarbeitet und auf ein Pachtmodell mit einem
einheitlichen Pacht- und Beleuchtungsvertrag umgestellt. Das Pachtmodell wurde
von den meisten Bietern als das vorteilhaftere Modell im Vergleich zum
Eigentumsmodell favorisiert und letztendlich von allen Bietern akzeptiert. Die
aktualisierten Unterlagen wurden den Bietern vor der zweiten Verhandlungsrunde
im Juni 2008 zugeschickt. Nach Abschluss der Verhandlungen wurden die
endgültigen Verdingungsunterlagen erstellt und die Bieter auf deren Grundlage
aufgefordert, ihre verbindlichen Angebote zum 26.08.2008 bis 13.00 Uhr
abzugeben. Die verbindlichen Angebote wurden anhand der gewichteten
Kriterien der Bewertungsmatrix ausgewertet, die allen Bietern mit der
Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes übersandt wurden. Detailliertere Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind
dem Vergabevermerk zu entnehmen. Inhalte des Vertrages: Der abzuschließende Pacht- und Beleuchtungsvertrag
beinhaltet im Wesentlichen den Betrieb, die für die Beleuchtung notwendige
Energiebeschaffung, die Instandhaltung und die Erneuerung der öffentlichen
Beleuchtungsanlagen. Die Hansestadt erhält zu Beginn des Vertrages ein
Pachtentgelt in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Eigentumsverhältnisse bleiben
unberührt. Der Vertragspartner erhält für seine erbrachten Dienstleistungen
eine Pauschale je Lichtpunkt. Der technische Standard für die Beleuchtungsanlagen ist
festgelegt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diesen bei allen
durchgeführten Maßnahmen zu beachten. Der Leuchtenkatalog ist als Anlage des
Vertrages maßgeblich. Der Erneuerungsplan ist jeweils jahresbezogen durch den
Vertragspartner zu erstellen und wird mit der Hansestadt abgestimmt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Hansestadt
hinsichtlich des Bestandes und der sich ergebenden Veränderungen durch die
Erneuerungsmaßnahmen umfangreich Bericht zu erstatten. Die Hansestadt behält
Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen. Bieterreihenfolge nach Wertung der abschließenden Angebote: Aufgrund der vorgenommenen Bewertung anhand der
Bewertungsmatrix ergibt sich folgende Reihenfolge: 1. Luna
Lüneburg GmbH Nebenangebot B Wertung
8,58 Punkte 2. Luna
Lüneburg GmbH Nebenangebot C Wertung 8,51 Punkte 3. Luna
Lüneburg GmbH Hauptangebot Wertung 8,50 Punkte 4. Luna
Lüneburg GmbH Nebenangeot A Wertung 8,43 Punkte 5. Nuon
Stadtlicht GmbH (Haupt-) Angebot Wertung
8,08 Punkte 6. SWB
Beleuchtung GmbH (Haupt-) Angebot Wertung 1,23 Punkte (BS Energy/Citelum Deutschland GmbH
ohne Wertung) Das
Angebot des Bestbieters beträgt 88,80 Euro netto je Lichtpunkt und Jahr
zuzüglich Umsatzsteuern. Die Aufwendungen für Netzentgelte, EEG, KWKG und
Stromsteuern betragen ca. 47,97 Euro netto je Lichtpunkt. Daraus ergeben sich
für die Hansestadt Lüneburg Auszahlungen i.H.v. ca. 1.301.528 Euro p.a.. Das Angebot der Luna Lüneburg GmbH beinhaltet den Einsatz
aus regenerativ erzeugter Energie (zertifiziert) bei einer Reduzierung des
Energieverbrauches von derzeit ca. 3,31 Mio. kWh/Jahr auf dann 2,23 Mio. kWh/Jahr
im letzten Vertragsjahr 2028. Dies entspricht einer
Energieverbrauchsreduzierung von ca. 32,5% ohne Senkung des Beleuchtungsniveaus
in der Hansestadt Lüneburg. Dies wird durch umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen
realisiert. Der abzuschließende Pacht- und Beleuchtungsvertrag inkl. der
Leistungsverzeichnisse und Anlagen sowie die Wertung der verbindlichen Angebote
können im Bereich Betriebswirtschaft, Beteiligungen und Controlling eingesehen
werden. Wirtschaftliche
Darstellung: Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die externe
Beauftragung mit der Alternative der eigenen Leistungserstellung zu
vergleichen. Dabei ist der Leistungsumfang gemäß Angebot für die eigene
Leistungserstellung anzupassen. Die Daten für die Anpassung des
Leistungsumfanges wurden durch die ILB Dr. Rönitzsch GmbH bereitgestellt. Die Ergebnisse der durchgeführten
Investitionsvergleichsrechnung nach der Kapitalwertmethode sind als Anlage
beigefügt. Demnach liegt der Barwertvorteil bei der externen Vergabe im
Vergleich zur eigenen Leistungserstellung bei über 6 Mio. Euro (siehe Anlage). Anmerkungen: Die Preisangaben der Bieter, die nicht für die
Zuschlagserteilung vorgeschlagen werden, sind nicht angegeben. Dies geschieht
aus Wettbewerbsgründen, da die Bieter sich teilweise in anderen
Vergabeverfahren befinden und die Preisangaben der Bieter somit schützenswerte
Informationen sind. Die Gründung der Luna Lüneburg GmbH wurde der
Kommunalaufsicht gemäß § 116 NGO schriftlich angezeigt.
Kommunalaufsichtsrechtlich ist die Gründung der Gesellschaft genehmigt. Ergänzende
Sachdarstellung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.12.2008 und
des Rates der Hansestadt Lüneburg am 04.12.2008: Der
oben stehende Sachverhalt entspricht dem Wortlaut der Vorlage, welche dem Rat
für seine Sitzung am 25.09.2008 übersandt wurde. Der Rat hatte beschlossen, die
Verwaltung zu beauftragen, den Pacht- und Beleuchtungsvertrag mit der Luna
Lüneburg GmbH abzuschließen. Nach
dem Beschluss des Rates am 25.09.2008 begann eine Frist, in der Bieter, die
nicht für den Zuschlag vorgesehen wurden, intervenieren und ein
Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer anstreben konnten. Ein
Bieter machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Bieter hat im Rahmen eines
Nachprüfungsantrages geltend gemacht, dass ein Verstoß gegen das Prinzip der
Chancengleichheit vorliegen würde. Der Bieter führte aus, dass die Hansestadt
Lüneburg gegen das Mitwirkungsverbot gemäß Vergabeverordnung verstoßen habe,
indem an der Entscheidung des Rates am 25.09.2008 auch Ratsmitglieder
mitgewirkt haben, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Abwasser, Grün
& Lüneburger Service GmbH (ehemals Abwassergesellschaft, kurz AGL) als Mehrheitsgesellschafterin
der Luna Lüneburg GmbH sind. Die
Vergabekammer folgte dem Bieter in diesem Punkt und stellte fest, dass nicht
ausgeschlossen werden könne, dass ein Interessenkonflikt für die Ratsmitglieder
bestehe, die ein Mandat im Aufsichtsrat eines der Gesellschafter-Unternehmen
der Luna Lüneburg GmbH haben. Der Vergabevermerk ist insoweit (Ziff. A V, S. 4)
überholt. Die
Angebotswertung selbst und der ursprüngliche Vergabevorschlag sind nach
Auffassung der Vergabekammer vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Daher
ist der Beschluss für die Vergabe des Pacht- und Beleuchtungsvertrages unter
Ausschluss der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg, die dem
Mitwirkungsverbot unterliegen könnten, erneut zu fassen. Ergänzende
Sachdarstellung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.2009 und
des Rates der Hansestadt Lüneburg am 30.04.2009: Der
oben stehende Sachverhalt sowie die ergänzende Sachdarstellung entsprechen dem
Wortlaut der Vorlage, welche dem Rat für seine Sitzung am 04.12.2008 übersandt
wurde. Der Rat hatte beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Pacht- und
Beleuchtungsvertrag mit der Luna Lüneburg GmbH abzuschließen. Nicht
an der Abstimmung teilgenommen haben die Mitglieder des Aufsichtsrates der
Abwassergesellschaft, Grün & Lüneburger Service GmbH, Beigeordneter Blanck
und Oberbürgermeister Mädge. Nach
dem Beschluss des Rates am 04.12.2008 reichte der Bieter, der den
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt hat, Klage beim zuständigen Oberlandesgericht
in Celle ein. Gegenstand der Klage des Bieters war erneut, dass die Hansestadt
Lüneburg gegen das Mitwirkungsverbot gemäß Vergabeverordnung verstoßen habe
(siehe ergänzende Sachdarstellung für die Sitzung des VA/Rates am 02./04.12.2008).
Das
Oberlandesgericht folgte dem Bieter in seinem Urteil insoweit, als dass neben
den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Abwassergesellschaft, Grün &
Lüneburger Service GmbH auch die Ratsmitglieder, die Mitglieder des
Energiebeirates der E.ON Avacon AG sind, dem Mitwirkungsverbot unterliegen. Aus
Sicht des Oberlandesgerichtes genüge für den Ausschluss der Beiräte der zeitliche
Zusammenhang, dass die betroffenen Ratsmitglieder während des Vergabeverfahrens
Beiräte gewesen seien. Es komme nicht darauf an, ob sie sich auf Bieterseite
auch sachlich beteiligt hätten. Daher
ist der Beschluss für die Vergabe des Pacht- und Beleuchtungsvertrages unter
Ausschluss der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg, die dem
Mitwirkungsverbot unterliegen könnten, erneut zu fassen. Das
Urteil des Oberlandesgerichtes ist in dem Vergabeverfahren die letzte Instanz. Die
vollständige Entscheidung kann - ebenso wie die weiteren Unterlagen, siehe S. 3
oben, - im Bereich Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
bei Bedarf eingesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,-
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 1.301.528 Euro
p.a. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: -
Vergabevermerk -
Bewertungsmatrix -
Investitionsvergleichsrechnung Die
Anlagen wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung des Rates am 25.09.2008
übersandt und sind nicht erneut beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Luna Lüneburg GmbH auf der Grundlage des verbindlichen
Angebotes den Pacht- und Beleuchtungsvertrag abzuschließen. |
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