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Vorlage - VO/3254/09  

 
 
Betreff: Entwurf eines Leitbildes "Integration"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:05 - Leitstelle Integration Bearbeiter/-in: Schlagowski, Helmuth
Beratungsfolge:
Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Entscheidung
20.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Angestoßen durch Diskussionen im früheren Ausländerbeirat und entsprechenden Aktivitäten in anderen Kommunen beauftragte der Verwaltungsvorstand der Stadt Lüneburg 2006 die neu gebildete Leitstelle für Integration mit dem Entwurf eines Leitbildes „Integration“ für die Stadt Lüneburg als Grundlage für ein noch zu entwickelndes Integrationskonzept. An diesem Leitbild sollten sich zukünftig die Beschlüsse der politischen Gremien orientieren, soweit sie den Bereich der Integration betreffen. Aufgrund der Planungen eines gemeinsamen Integrationsbeirates mit dem Landkreis Lüneburg und einer damit verbundenen stärkeren gegenseitigen Abstimmung auf dem Gebiet der Integrationsaufgaben wurde die Verabschiedung des Leitbildes „Integration“ zunächst zurückgestellt mit dem Ziel, dass sich der neu gebildete Integrationsbeirat mit dieser Thematik befassen solle.

 

Der zwischenzeitlich von der Leitstelle für Integration vorgelegte Entwurf eines Leitbildes „Integration“, den der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Hansestadt Lüneburg bereits zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wurde darauf hin dem Gemeinsamen Integrationsbeirat in seiner Sitzung am 09.02.2009 vorgestellt. Der Beirat beschloss nach kurzer Diskussion, diesen Entwurf durch eine eigens dafür gebildete Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung der neuen Strukturen überarbeiten zu lassen.

 

Das Ergebnis der am 16.03.2009 stattgefundenen Arbeitsgruppensitzung, an der die Mitglieder Frau Grimme, Frau Güntner, Frau Mahlke- Voß, Frau Stange, Herr Stilke sowie der Geschäftsführer des Integrationsbeirates teilgenommen haben, ist dieser Vorlage als überarbeiteter Entwurf eines Leitbildes „Integration“ beigefügt. Es soll in der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 20.04.2009 beraten und beschlossen werden.

 

Nach den Vorstellungen des Integrationsbeirates soll dieses Leitbild „Integration“ zukünftig den „Roten Faden“ einer gemeinsamen Integrationspolitik darstellen. So könnte z. B. aus der Diskussion über die möglichst frühe Aufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund in den Kindergarten ein Auftrag an die Politik von Hansestadt und Landkreis Lüneburg formuliert werden, die dafür benötigten Rahmenbedingungen zu schaffen. Aus diesem Grund schlägt der Vorsitzende vor, dieses Leitbild den kreisangehörigen Gemeinden ebenfalls als eine Art „Empfehlung“ des Gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage dieses Leitbildes könne dann jede Gebietskörperschaft selbst entscheiden, ob sie dieses Leitbild vor dem Hintergrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten übernehmen oder anpassen wolle.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)              mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ergebnis der AG Leitbild

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnis der AG Leitbild (36 KB) PDF-Dokument (44 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinsame Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg beschließt das Leitbild „Integration“ in der von der Arbeitsgruppe vorgelegten Fassung. Es soll an die beteiligten Gemeinden mit der Empfehlung weitergeleitet werden, durch einen Beschluss des dafür zuständigen politischen Gremiums die Gültigkeit dieses Leitbildes für den eigenen Bereich zu unterstreichen.