Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ für
den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel
der Planung ist insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ und
„Grünflächen“. Es ist beabsichtigt, dass Gelände der ehemaligen
Standortverwaltung einer städtebaulichen Nachnutzung aus Gewerbe, Büro und
Wohngebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zuzuführen. Im
bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.06.2008 bis einschließlich 26.06.2008 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen
Beteiligung in der Zeit vom 30.05.2008 bis einschließlich 26.06.2008
Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger
aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
24.02.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung
sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide am 26.02.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich
Stadtplanung in der Zeit vom 12.03.2009 bis einschließlich 14.04.2009 zur
Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit
vom 04.03.2009 bis einschließlich 06.04.2009 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im
Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Die
Änderung besteht im Wesentlichen aus der zusätzlichen Festsetzung privater
Verkehrsflächen. Diese Änderungen erfordern gem. § 3 Abs. 2 und 4a BauGB die
Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens und gem. § 4 Abs.
2 und 3 BauGB eine erneute Behördenbeteiligung. Die
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung führen jedoch nicht
dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. Ausreichend
ist daher eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bei der
gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden können und die Einholung der Stellungnahmen auf die von
der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit beschränkt wird. Da
auch die Belange einiger Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durch die Änderungen berührt werden, soll ihnen ebenfalls innerhalb
angemessener Frist (2 Wochen) parallel zu den Bürgern Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben werden. Als
nächster Verfahrensschritt ist daher gem. § 3 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 3
BauGB über den geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die
erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Im
Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Öffentlichkeit und den Trägern
öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, die Planungen einzusehen und
Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4a Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
erfolgen. Die
Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
wird im Sitzungsraum ausgehängt. Geänderte Festsetzungen sind kenntlich
gemacht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Dem
geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am
Meisterweg“ nebst Begründung wird zugestimmt; die erneute öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2
Wochen wird beschlossen. Ferner
wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden können. |
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