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Sachverhalt: Mit der Anfrage der Gruppe SPD/CDU vom 11.06.2008 zur
Ratssitzung am 26.06.2008 wurde die Verwaltung u. a. nach Möglichkeiten
gefragt, Störungen der öffentlichen Ordnung im Lüneburger Kurpark in der
Zukunft zu verhindern. Zuvor wurden dort nach Feststellung der Fraktionen Bänke
und Einrichtungsgegenstände beschädigt sowie Grillfeiern und Getränkeverzehr
mit zurückgelassenem Müll und zerbrochenen Flaschen durchgeführt. Auch die
Polizeiinspektion Lüneburg hatte auf diese Problematik hingewiesen. Die Beantwortung der genannten Anfrage musste auch in der
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 25.09.2008 aus Zeitgründen
zurückgestellt werden. Es war allerdings verwaltungsintern vorgesehen worden,
von einer Ergänzung der Verordnung der Stadt Lüneburg über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) abzusehen.
Stattdessen wurde der Erlass einer Benutzungsordnung für den Kurpark als
Satzung vorgesehen. Der Bereich Ordnung hat die anliegende
Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des
Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) entwickelt, mit der Polizei,
der Kurmittel GmbH und den innerhalb der Stadtverwaltung zu beteiligenden
Stellen abgestimmt. Die BenutzOKurpark enthält teilweise Regelungen, die sich
an der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) orientieren, um ihr die nötige Durchsetzungskraft
zu verschaffen. Die anliegende Gegenüberstellung der §§ 5, 6 und 7 der
Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des
Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) mit den einschlägigen
Regelungen der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) soll einen Vergleich der Regelungen
ermöglichen. Änderungsvorschläge aus der Sitzung des Grünflächen-
und Forstausschusses vom 25.03.2009 wurden in den anliegenden Entwurf bereits
eingearbeitet. Neben redaktionellen Änderungen in § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1
wurde der § 4 neu gefasst. Der Verweis auf die Beschilderung, wonach diese für
die Öffnung ausschlaggebend ist, ist weggefallen. Die Öffnungszeiten werden
jetzt in der Benutzungsordnung geregelt. Zudem wurde in § 6 Abs. 1 Buchstabe d)
die Grillregelung überarbeitet, die jetzige Regelung ist mit der aus der SOV
identisch. Das Grillen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen zuzulassen hat
sich in der Vergangenheit bewährt. Dadurch wurden Störungen Unbeteiligter und
Brandgefahren weitestgehend vermieden. Im Kurpark hätte der zuständige Bereich
allerdings noch zu prüfen, inwieweit und an welchen Stellen die Einrichtung
eines Grillplatzes möglich wäre. Die Regelung aus § 6 Abs. 1 Buchstabe e),
welche sich auf das Fahrradfahren im Kurpark bezieht, soll hingegen unverändert
bestehen bleiben. Ziel der Regelung ist es für Kinder, die im Kurpark
Fahrradfahren, keinen Rechtsverstoß zu begründen. Weil die vorgegebene Radgröße
„bis zu 20 Zoll“ durch den Zusatz „Kleinfahrräder für
Kinder“ ergänzt wird, hält die Verwaltung die Regelung inhaltlich für
ausreichend bestimmt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1.
Benutzungsordnung
für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der
Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark) 2.
Gegenüberstellung
der §§ 5, 6 und 7 der Benutzungsordnung für den nördlich des
Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg
(BenutzOKurpark) mit den einschlägigen Regelungen der Verordnung der Stadt
Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(SOV)
Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für den nördlich
des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg
(BenutzOKurpark) wird erlassen. |
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