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Vorlage - VO/3210/09  

 
 
Betreff: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd";
Fortführung des Bauleitplanverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Anhörung
16.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Psychatrische Klinik Häcklingen hat ihren Betrieb nach Uelzen verlagert. Nach Aufgabe der Nutzung wird auf dem Klinikgrundstück südlich des Pilgerpfades auch weiterhin eine Verwendung für den Gemeinbedarf angestrebt. Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich i.S. von § 35 BauGB zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit  der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar. Die weiteren unmittelbar anliegenden Flächen südlich des Pilgerpfades sind ebenfalls als Außenbereichsflächen zu beurteilen und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Im Zusammenhang mit diesen Planungszielen sollen auch die westlich und östlich der Klinik gelegenen landwirtschaftlichen Flächen unmittelbar südlich des Pilgerpfades städtebaulich neu geordnet werden. Nordwestlich soll die Fläche für eine Siedlungsentwicklung im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung vorbereitet werden. Östlich der Klink soll langfristig ein grüner Freiraumgürtel zwischen den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen gesichert werden. Im Rahmen der anstehenden 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Pilgerpfad-Süd“ ist daher hier insbesondere eine Darstellung als Ausgleichsfläche zu untersuchen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 18.05.2004 beschlossen den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Pilgerpfad-Süd“ in einem 52. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Ferner wurde die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EAG Bau) kam es zu bedeutenden Änderungen im Städtebaurecht. Kernstück der Novellierung ist die Pflicht der Städte und Gemeinden zur Durchführung einer Umweltprüfung für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung aller Bauleitpläne. Damit soll bereits auf Planungsebene gewährleistet sein, dass die Belange des Umweltschutzes in gebührlicher Weise zur Geltung kommen.

Hierfür wird ein Umweltbericht erstellt, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung zu dokumentieren sind. Der Umweltbericht geht als ein gesonderter Teil in die Begründung ein. Er ist bereits zu Beginn des Planungsprozesses anzufertigen und im Laufe des Aufstellungsverfahrens fortzuschreiben, etwa aufgrund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 1 BauGB sind bei Bauleitplanverfahren, die nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind, die neuen Vorschriften der Bauleitplanung zwingend anzuwenden. Für Bauleitplanverfahren die vor dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet wurden bestand eine Ausnahme gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Nach dieser Ausnahme hätte jedoch das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung, bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da das o. g. Bauleitplanverfahren diesen Termin überschritten hat, muss das gesamte Verfahren neu begonnen werden. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind zwingend erforderlich. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird nach den gültigen Vorschriften des BauGB durchgeführt mit der Durchführung der Umweltprüfung und der Aufstellung eines Umweltberichtes.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 52_Änderung Mittelungsvorlage (1191 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_F-Plan (18 KB) PDF-Dokument (5 KB)