Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Jugendwerkstatt Katzenstraße besteht seit Ende der 70er Jahre und ist dem Jugendamt, Fachbereich
Familie und Bildung/FB 5-Bereich 55, angegliedert. Bei der Jugendwerkstatt handelt
es sich um eine landesgeförderte Einrichtung der Jugendberufshilfe für
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss (SGB VIII
§ 13 / NSchG § 67,5 / SGB III). Zielgruppen sind junge Menschen im Alter von 14
bis unter 27 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem
Unterstützungsbedarf. Dazu gehören beispielsweise erwerbslose junge Menschen
mit schlechten oder fehlenden Schulabschlüssen, geringen Sozialkompetenzen,
psychosozialen Schwierigkeiten, mit Entwicklungsstörungen, mit Suchtproblematiken
usw., Schulabbrecher/innen und Migranten/Migrantinnen. Zielsetzungen der Jugendwerkstatt: Über ein Angebot verschiedener sinnvoller Beschäftigungen
(Qualifizierung) mit sozialpädagogischer Betreuung
Darüber hinaus kommen die Produkte, die in den Werkstätten
gefertigt werden, als auch diverse Reparaturarbeiten vielen städtischen
Einrichtungen, wie den Kindertagesstätten, Stadtteilhäusern u. a. zugute. Zudem
wird so auf sinnvolle Weise der gesetzliche Auftrag, nämlich die Förderung und
Betreuung hilfsbedürftiger junger Menschen, erfüllt. Arbeitsbereiche: Produktorientiertes Lernen an realen Aufträgen bietet für
den Aufbau von Motivation und sozialen wie persönlichen Kompetenzen eine
geeignete Voraussetzung. Gerade in der heutigen Zeit brauchen sozial- und
bildungsbenachteiligte junge Menschen für den Einstieg in die Arbeitswelt ein
niedrigschwelliges Angebot, wie das einer Jugendwerkstatt. Aktuell bietet die Jugendwerkstatt zwei Werkstattbereiche
an, nämlich die Holz- und Fahrradwerkstatt Katzenstraße mit 6
Teilnehmer-Plätzen für berufsschulpflichtige Schüler (NSchG § 67 Abs.5) und die
Holzwerkstatt Kaltenmoor mit 8 Teilnehmerplätzen für junge Menschen ohne
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Nach den aktuellen Richtlinien zur Förderung der
Jugendwerkstätten sind jedoch mindestens drei Arbeitsbereiche
einzurichten, von denen sich zwei unterscheiden müssen. Daher ist beabsichtigt,
einen zusätzlichen Arbeitsbereich “Hauswirtschaft“ mit 8
Teilnehmer-Plätzen einzurichten. Die Entscheidung für den Arbeitsbereich
“Hauswirtschaft“ entspricht der konzeptionellen Forderung, auch ein
spezifisches Angebot für Mädchen und junge Frauen vorzuhalten. Zudem kann hier,
außer einem lebenspraktischen Lernen, eine Vorbereitung im Bereich der Dienstleistungsberufe
ermöglicht werden. Der geplante Aufgabenbereich orientiert sich an der Ausbildungsverordnung
für HauswirtschafterInnen. Schwerpunkt ist hier die Speisenzubereitung für den
täglichen Mittagstisch für Jugendwerkstatt-TeilnehmerInnen, Versorgung eigener
städt. Einrichtungen wie z. B. Schülerhort 10/14, für die Teilnehmer an
Hausaufgabenhilfe in Stadteilhäusern, evtl. auch Cateringdienste für gemeinnützige
Einrichtungen. Ein weiterer Schwerpunkt sollen Näharbeiten und Textilpflege
sein. Damit kann auf den besonderen Bedarf von Städt. Kindertagesstätten und
anderen Einrichtungen des FB 5 eingegangen werden, weil hier wegen häufiger
Nutzung und hohem Verschleiß, Spielmaterial wie Stoffpuppen, Tiere, Kleidung
für Verkleidungs- und Rollenspiel usw. repariert oder erneuert werden könnten. Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal Für die Durchführung der Aufgaben sind qualifizierte
Fachkräfte für den Betrieb der Jugend-werkstatt erforderlich. Die derzeitige personelle Zusammensetzung der
Jugendwerkstatt besteht aus: - einer Diplom-Sozialpädagogin für
Leitungsaufgaben der Einrichtung und die sozialpädagogische Betreuung, der Förderplanerstellung
und Begleitung der Teilnehmer/ Innen aus allen Arbeitsbereichen sowie für den
offenen Beratungsbereich - einer berufspädagogischen Fachkraft
(TischlerIn) für den Arbeitsbereich “Holzwerkstatt Kaltenmoor“
(Teilzeit 32,25 Std./wöchentl.) - einer berufspädagogischen Fachkraft (
Tischler ) für den Arbeitsbereich „“Berufsschulpflichtige Schüler (§
67,5 NSchG) (Vollzeit 39,0 Std./wöchentl.) Erfolgreiche Einwerbung entsprechender zusätzlicher
Landesmittel vorausgesetzt ist vorgesehen, folgendes Personal zu beschäftigen: - eine berufspädagogische Fachkraft für den
geplanten Arbeitsbereich “Hauswirtschaft“ (Vollzeit 39Std./wöchentl.) - eine Verwaltungsfachkraft für die
administrativen Aufgaben (Zuwendungsangelegenheiten) der Jugendwerkstatt (Teilzeit
19,5 Std./wöchentl.) Die Kurz-Konzeption wird in der Sitzung zur Einsicht
vorliegen. Finanzierung: Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt durch
Haushaltsmittel der Hansestadt Lüneburg, durch Landesmittel sowie seit 1992
zusätzlich durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Die aktuelle Förderperiode für die Gewährung von
ESF-Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten reicht bis Ende 2013. Die Zuschusshöhe beträgt insgesamt maximal 197.400 €.
Die kalkulierten Gesamtausgaben für den Betrieb der Einrichtung (Personal,
Material, Miete, Nebenkosten) betragen derzeit pro Jahr ca. 300.000 €.
Sie sind in der gegenwärtigen Fassung des grundsätzlich "produktorientierten"
Haushalts - leider - noch nicht vollständig an einer Stelle abgebildet.
Dies wird zum Haushalt 2010 verbessert. Räumlichkeiten: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 27.01.2009 beschlossen,
neue Räumlichkeiten für die - dann an einem Standort zusammengeführten
Jugendwerkstätten - in Lüneburg, Pulverweg, anzumieten. Hierzu wird aktuell mit
Lichtbildern in der Sitzung ein Sachstand gegeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: siehe
Anlage c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Finanzierung
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