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Vorlage - VO/3207/09  

 
 
Betreff: Konzeption Jugendwerkstatt
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Angelika März
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Jugendwerkstatt Katzenstraße besteht seit Ende der  70er Jahre und ist dem Jugendamt, Fachbereich Familie und Bildung/FB 5-Bereich 55, angegliedert. Bei der Jugendwerkstatt handelt es sich um eine landesgeförderte Einrichtung der Jugendberufshilfe für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss (SGB VIII § 13 / NSchG § 67,5 / SGB III). Zielgruppen sind junge Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsbedarf. Dazu gehören beispielsweise erwerbslose junge Menschen mit schlechten oder fehlenden Schulabschlüssen, geringen Sozialkompetenzen, psychosozialen Schwierigkeiten, mit Entwicklungsstörungen, mit Suchtproblematiken usw., Schulabbrecher/innen und Migranten/Migrantinnen.

 

Zielsetzungen der Jugendwerkstatt:

Über ein Angebot verschiedener sinnvoller Beschäftigungen (Qualifizierung) mit sozialpädagogischer Betreuung

  • sollen Perspektiven zur Verbesserung der persönlichen Situation und einer passgenauen beruflichen Eingliederung entwickelt werden.
  • sollen Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit, Zuverlässigkeit usw.) erlernt werden.
  • soll die Ausführung von Arbeitsaufträgen erlernt  und der Erwerb fachpraktischer Grundkenntnisse ermöglicht werden.

 

Darüber hinaus kommen die Produkte, die in den Werkstätten gefertigt werden, als auch diverse Reparaturarbeiten vielen städtischen Einrichtungen, wie den Kindertagesstätten, Stadtteilhäusern u. a. zugute. Zudem wird so auf sinnvolle Weise der gesetzliche Auftrag, nämlich die Förderung und Betreuung hilfsbedürftiger junger Menschen, erfüllt.

 

Arbeitsbereiche:

Produktorientiertes Lernen an realen Aufträgen bietet für den Aufbau von Motivation und sozialen wie persönlichen Kompetenzen eine geeignete Voraussetzung.

Gerade in der heutigen Zeit brauchen sozial- und bildungsbenachteiligte junge Menschen für den Einstieg in die Arbeitswelt ein niedrigschwelliges Angebot, wie das einer Jugendwerkstatt.

 

Aktuell bietet die Jugendwerkstatt zwei Werkstattbereiche an, nämlich die Holz- und Fahrradwerkstatt Katzenstraße mit 6 Teilnehmer-Plätzen für berufsschulpflichtige Schüler (NSchG § 67 Abs.5) und die Holzwerkstatt Kaltenmoor mit 8 Teilnehmerplätzen für junge Menschen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

 

Nach den aktuellen Richtlinien zur Förderung der Jugendwerkstätten sind jedoch mindestens drei Arbeitsbereiche einzurichten, von denen sich zwei unterscheiden müssen. Daher ist beabsichtigt, einen zusätzlichen Arbeitsbereich “Hauswirtschaft“ mit 8 Teilnehmer-Plätzen einzurichten. Die Entscheidung für den Arbeitsbereich “Hauswirtschaft“ entspricht der konzeptionellen Forderung, auch ein spezifisches Angebot für Mädchen und junge Frauen vorzuhalten. Zudem kann hier, außer einem lebenspraktischen Lernen, eine Vorbereitung im Bereich der Dienstleistungsberufe ermöglicht werden. Der geplante Aufgabenbereich orientiert sich an der Ausbildungsverordnung für HauswirtschafterInnen.

 

Schwerpunkt ist hier die Speisenzubereitung für den täglichen Mittagstisch für Jugendwerkstatt-TeilnehmerInnen, Versorgung eigener städt. Einrichtungen wie z. B. Schülerhort 10/14, für die Teilnehmer an Hausaufgabenhilfe in Stadteilhäusern, evtl. auch Cateringdienste für gemeinnützige Einrichtungen.

Ein weiterer Schwerpunkt sollen Näharbeiten und Textilpflege sein. Damit kann auf den besonderen Bedarf von Städt. Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen des FB 5 eingegangen werden, weil hier wegen häufiger Nutzung und hohem Verschleiß, Spielmaterial wie Stoffpuppen, Tiere, Kleidung für Verkleidungs- und Rollenspiel usw. repariert oder erneuert werden könnten.

 

Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal

Für die Durchführung der Aufgaben sind qualifizierte Fachkräfte für den Betrieb der Jugend-werkstatt erforderlich.

 

Die derzeitige personelle Zusammensetzung der Jugendwerkstatt besteht aus:

-     einer Diplom-Sozialpädagogin für Leitungsaufgaben der Einrichtung und die sozialpädagogische Betreuung, der Förderplanerstellung und Begleitung der Teilnehmer/ Innen aus allen Arbeitsbereichen sowie für den offenen Beratungsbereich

 

-     einer berufspädagogischen Fachkraft (TischlerIn) für den Arbeitsbereich “Holzwerkstatt Kaltenmoor“ (Teilzeit 32,25 Std./wöchentl.)

 

-     einer berufspädagogischen Fachkraft ( Tischler ) für den Arbeitsbereich „“Berufsschulpflichtige Schüler (§ 67,5 NSchG) (Vollzeit 39,0 Std./wöchentl.)

 

Erfolgreiche Einwerbung entsprechender zusätzlicher Landesmittel vorausgesetzt ist vorgesehen, folgendes Personal zu beschäftigen:

-     eine berufspädagogische Fachkraft für den geplanten Arbeitsbereich “Hauswirtschaft“ (Vollzeit 39Std./wöchentl.)

 

-     eine Verwaltungsfachkraft für die administrativen Aufgaben (Zuwendungsangelegenheiten) der Jugendwerkstatt (Teilzeit 19,5 Std./wöchentl.)

 

Die Kurz-Konzeption wird in der Sitzung zur Einsicht vorliegen.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt durch Haushaltsmittel der Hansestadt Lüneburg, durch Landesmittel sowie seit 1992 zusätzlich durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds.

Die aktuelle Förderperiode für die Gewährung von ESF-Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten reicht bis Ende 2013.

Die Zuschusshöhe beträgt insgesamt maximal 197.400 €. Die kalkulierten Gesamtausgaben für den Betrieb der Einrichtung (Personal, Material, Miete, Nebenkosten) betragen derzeit pro Jahr ca. 300.000 €. Sie sind in der gegenwärtigen Fassung des grundsätzlich "produktorientierten" Haushalts - leider - noch nicht vollständig an einer Stelle abgebildet. Dies wird zum Haushalt 2010 verbessert.

 

Räumlichkeiten:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 27.01.2009 beschlossen, neue Räumlichkeiten für die - dann an einem Standort zusammengeführten Jugendwerkstätten - in Lüneburg, Pulverweg, anzumieten. Hierzu wird aktuell mit Lichtbildern in der Sitzung ein Sachstand gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                 siehe Anlage

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Finanzierung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Finanzierung der Jugendwerkstatt (32 KB) PDF-Dokument (7 KB)