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Sachverhalt: Am
06.02.2007 wurde Herr Markus-Björn Peisker von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Oedeme
als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr
Peisker nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der
Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme seit dem 01.03.2007 kommissarisch wahr, da die
Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall
das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen. Die
beiden Lehrgänge wurden durch Herrn Peisker im Laufe des letzten Jahres
absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung
in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
des Nds. Brandschutzgesetzes werden unter anderem die stellvertretenden
Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen. Da Herr Peisker die Funktion nunmehr schon kommissarisch wahrgenommen
hat, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen. Der
Kreisbrandmeister wurde angehört und hat keine Bedenken gegen die Ernennung
geäußert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds.
Brandschutzgesetzes, Herrn Markus-Björn Peisker mit Wirkung vom 01.04.2009 bis
zum 28.02.2013 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg Oedeme zu
ernennen. |
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