Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2008 war
von der Verwaltung mitgeteilt worden, dass sich im Jahre 2009 wesentliche
inhaltliche und formale Veränderungen im System der Kindertagespflege ergeben
werden. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und zuletzt durch das
Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist der Bereich der Tagespflege erheblich
aufgewertet und gleichrangig zu der Betreuung in Kindertagesstätten gestellt
worden. Die gesetzlichen Regelungen des SGB VIII sehen mit dieser
Gleichrangigkeit dann folgerichtig auch eine verfahrensmäßige Gleichstellung
der Betreuung in Tagespflege und in Kitas vor. Dies bedeutet, dass künftig die
Entschädigung für Tagespflege direkt vom Jugendhilfeträger an die
Tagespflegepersonen zu zahlen ist. Im Gegenzug wird von den Eltern der
betreuten Kinder ein gestaffelter Elternbeitrag analog zur Betreuung in Kitas
erhoben. Dies gilt künftig für alle Tagespflegeverhältnisse und nicht
nur - wie bisher - für Eltern, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse
einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger haben. Die
Bedingungen für die Tagespflege einschließlich der festzusetzenden Elternbeiträge sind in einer Satzung zu
regeln. Bundes- oder landeseinheitliche Regelung zur Umsetzung der
Tagespflege gibt es derzeit mit Ausnahme einiger allgemeiner Grundsätze nicht.
Es bleibt demnach dem jeweiligen Träger überlassen, wie er den Bereich der
Tagespflege ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund haben sich die Leiter der
Jugendämter im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg in ihrer Arbeitsgemeinschaft
entschlossen, ein Empfehlungspapier für eine einheitliche Ausgestaltung und
Umsetzung der Tagespflege zu entwickeln. Ziel war es dabei einerseits, durch
möglichst einheitliche Regelungen eine Konkurrenzsituation zwischen einzelnen
Jugendhilfeträgern zu vermeiden. Andererseits soll aber auch vermieden werden,
dass Eltern unterschiedliche Bedingungen vorfinden, wenn möglicherweise die
Zuständigkeit wechselt (z. B. bei Wohnortwechsel) oder Tagespflegepersonen
mehrere Kinder aus verschiedenen Jugendhilfeträgerbereichen (z. B. Kinder aus
der Stadt und dem Landkreis Lüneburg) betreuen. Das von allen Jugendamtsleitern angenommene
Empfehlungspapier ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Weiterhin in Arbeit ist ein Muster für die zu erlassende
Satzung, die ebenfalls möglichst einheitliche Regelungen mit regionalen
Ergänzungsmöglichkeiten enthalten soll. Eine besondere Eilbedürftigkeit für den
Erlass der Satzung ist nicht gegeben. Zunächst sollten die Verhandlungen
zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden über die
Höhe der künftigen Landesförderung für die Tagespflege abgewartet werden, da
diese möglicherweise Einfluss auf die Höhe der Entschädigungsleistungen an die
Tageseltern und auf die Höhe der Elternbeiträge hat. Weiterhin muss zunächst
bekannt sein, welche Bedingungen das Land an die künftige Förderleistung
knüpft, damit nicht evtl. eine sofortige Änderung der gerade erst beschlossenen
Satzung erfolgen muss. Für die Hansestadt Lüneburg ist vorgesehen, den Satzungsentwurf
in der nächsten Sitzung des JHA zur Beratung vorzulegen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Empfehlungen Großtagespflege 2009 Empfehlungen Kindertagespflege 2009
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