Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 137
„Leuphana-Universität“ für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Änderungsbereich aufzustellen. Der neu
aufzustellende Bebauungsplan soll den Rahmen für die längerfristige bauliche
Entwicklung der Leuphana-Universität vorgeben. Daher sollen eher übergreifende
Festsetzungen für größere Baufelder getroffen werden, die auch künftig
Entwicklungsspielräume offen lassen, das Ziel der Entwicklung der
Campus-Universität jedoch festlegen. In dem
bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide am 04.03.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im
Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.03.2008 bis 04.04.2008 zur
Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich
einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis 07.04.2008
Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert,
Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
abzugeben. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens
gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Der Umweltbericht ist identisch
im Bebauungsplanverfahren sowie im Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes. Als
nächster Verfahrensschritt wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut
Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange
werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan und Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss stimmt dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität
“ nebst Entwurf der Begründung zu. Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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