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Vorlage - VO/3202/09  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität"; Auslegungsbeschluss gem. §3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich aufzustellen.

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll den Rahmen für die längerfristige bauliche Entwicklung der Leuphana-Universität vorgeben. Daher sollen eher übergreifende Festsetzungen für größere Baufelder getroffen werden, die auch künftig Entwicklungsspielräume offen lassen, das Ziel der Entwicklung der Campus-Universität jedoch festlegen.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 04.03.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.03.2008 bis 04.04.2008 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis 07.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Der Umweltbericht ist identisch im Bebauungsplanverfahren sowie im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan und Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B 137 Leuphana Universität Geltungsbereich-Beschlussvorlage (553 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht.BPlan (17 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 3 3 B137-Begründung 2009-02-25 (652 KB)      
Anlage 4 4 B137-Hinweise 2009-02-25 (9 KB)      
Anlage 5 5 B137-Lageplan Externe Ausgleichsfläche Flugplatz (141 KB)      
Anlage 6 6 B137-Legende_co_A3_2009-02-25 (350 KB)      
Anlage 7 7 B137-Plan_co_A3_2009-02-25 (1002 KB)      
Anlage 8 8 B137-Txt Festsetzungen 2009-02-25 (68 KB)      
Anlage 9 9 Behandl.vorschlag Zusammenf. 09-02-25 (74 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem  Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität “ nebst Entwurf der Begründung zu.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.