Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß
§ 5 a Abs. 9 NGO berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam
mit der Gleichstellungsbeauftragten alle 3 Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde
zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der
Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen.
Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung
der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern, eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und
Landkreise. Der Bericht ist dem Rat erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur
Beratung vorzulegen. Die
Berichtspflicht soll dazu anhalten, dass die Gemeinden ihr Handeln und die
Auswirkungen ihres Handelns noch stärker an gleichstellungsrelevanten
Gesichtspunkten ausrichten und die Gleichstellungsorientgierung als Ziel
definiert wird. Der
Bericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen Praxis
dokumentieren, insbesondere Handlungsfelder aufzeigen und durchgeführte
Maßnahmen sowie noch weiteren Handlungsbedarf beschreiben. Weiterhin
soll der Bericht Aufschluss darüber geben, wie die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum
war, welche Anregungen, Initiativen und Vorschläge von der
Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen davon in der
Gemeinde umgesetzt werden konnten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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