Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß
§ 111 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung kann sich der Oberbürgermeister
in Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
durch andere Gemeindebedienstete vertreten lassen. Oberbürgermeister
Mädge hat mit Wirkung vom 01.02.2009 folgende Änderungen verfügt: Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH bisher Frau Gabriele Lukoschek und Herr
Rainer Müller künftig Herr Ulrich Mädge und Herr Rainer
Müller Gesellschafterversammlung
der Lüneburger Heide GmbH bisher Herr Ulrich Mädge künftig Frau Gabriele Lukoschek Hauptversammlung
der Wachstumsinitiative Süderelbe AG bisher Frau Gabriele Lukoschek künftig Herr Ulrich Mädge Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: |
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