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Vorlage - VO/3122/08  

 
 
Betreff: Neuabschluss Konzessionsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittmer, Peter
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der E.ON Avacon AG (früher HASTRA) besteht seit dem 09.12.1988 ein Konzessionsvertrag über die Gas- und Stromversorgung in der Stadt Lüneburg, welcher mit Ablauf des 08.12.2008 endet.

 

 

Gegenstand des Konzessionsvertrages:

 

Regelung über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören.

 

Nicht Gegenstand des Konzessionsvertrages ist die Versorgung. Der Betrieb des Versorgungsnetzes und die Lieferung müssen gemäß § 6 fortfolgende des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) strikt getrennt werden. Dies bedeutet auch, dass die Hansestadt keinen Einfluss auf Art und Beschaffenheit des durchgeleiteten Stromes hat.

 

Im Hinblick auf das Auslaufen des bisherigen Konzessionsvertrages war unter Beachtung des in § 46 EnWG normierten Verfahrens die Neuvergabe der Konzessionsrechte bekannt zu machen. Nach Fristablauf zur Interessenbekundung zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages war einziger Interessent die E.ON Avacon AG, welche somit zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden konnte.

 

Der jeweilige Mustervertrag Strom/Gas des Deutschen Städtetages diente als Grundlage der Vertragsverhandlungen, welche mit der E.ON Avacon AG geführt wurden.

 

Der Mustervertrag greift den Regelungsgehalt der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) auf. Die in der KAV aufgeführten Regelungsgegenstände sind insbesondere der Gegenstand der Zahlungspflicht, die Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von Konzessionsabgaben und die Zulässigkeit von Abschlagzahlungen. Ferner regelt die KAV abschließend die Zulässigkeit von Nebenleistungen.

 

In den Verhandlungen mit der E.ON Avacon AG konnte folgendes erreicht werden:

 

1) Die Hansestadt Lüneburg erhält den in § 2 KAV festgelegten Höchstsatz an Konzessionsabgaben von z.Zt. 2.610.000 € für Strom und 248.000 € für Gas.

 

2) Die nach § 3 KAV einzig zulässigen Nebenleistungen des Versorgungsunternehmens an die Gemeinde sind Preisnachlässe für den Eigenverbrauch der Gemeinde in Höhe von maximal 10 % auf Netznutzungsentgelte sowie die Vergütung notwendiger Kosten, die bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen der Gemeinde durch Versorgungsleitungen entstehen Hier konnte in den Vertragsverhandlungen erreicht werden, dass die E.ON Avacon AG künftig im Geltungsbereich der Altstadtsatzung soweit bereits konkrete Planungen der Stadt vorliegen nicht nur den vorgefunden Zustand fachgerecht wiederherstellt, was bei Maßnahmen außerhalb der Altstadt üblich ist, sondern die Kosten für den geplanten höherwertigen Ausbau übernimmt.

 

3) Die Preisnachlässe in entsprechender Höhe sind in den neuen Konzessionsverträgen fixiert.

 

4) Weiterhin zulässig sind Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen, die die Gemeinde auf Verlangen oder im Einvernehmen mit dem Versorgungsunternehmen erbringt und Leistungen bei der Aufstellung kommunaler oder regionaler Energiekonzepte, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Abschluss oder Verlängerung der Konzessionsverträge stehen. Auch dieses wurde in den Verhandlungen erreicht. Die E.ON Avacon AG wird die Klimaleitstelle in einem angemessenen Umfang unterstützen.

 

5) Ferner konnte zur sicheren Energieversorgung die Standortsicherung in der Hansestadt Lüneburg erreicht werden. Auch wird die Ausbildungsstätte der E.ON Avacon AG in Lüneburg im Laufe der nächsten drei Jahre um 15 Auszubildende erweitert.

 

6) Die Laufzeit der neuen Konzessionsverträge zwischen der Hansestadt Lüneburg und E.ON Avacon AG wurde mit 15 Jahren ausgehandelt (möglich wären 20 Jahre).

 

Nachstehend der Ablauf der Vergabe der Konzessionsrechte unter Berücksichtigung des Themengebietes Straßenbeleuchtung. Letzteres führte zu einem zeitweiligen Aufschub des Themas Konzessionsrechte, um eine Verquickung der beiden Themengebiete zu vermeiden.

 

 

Ablauf der Verhandlungen über die Konzessionsrechte für Strom und Gas:

 

 

April 2005                                     Erste Überlegungen zur Verlängerung oder Neuabschluss der Konzessionsrechte

 

      17.11.2006                                    Bekanntmachung im Bundesanzeiger

 

20.11.2006                                    Interessenbekundung der E.ON Avacon AG

 

19.07.2007                                    Vorstellung des Sachstandes und des zunächst gültigen Zeitplanes im VA

 

07.12.2007                        TN-Wettbewerb Veröffentlichung im EU-Amtsblatt    (Straßenbeleuchtung)

 

26.06.2008                                   Aufforderung an E.ON Avacon AG Abgabe Angebot (Konzessionsvertrag)

 

25.09.2008                                                                      Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung im Rat

 

Laufend                                       Gespräche und Verhandlungen mit E.ON Avacon AG

 

      02.12.2008                                    Verwaltungsausschuss

 

      04.12.2008                                    Rat

 

      05.12.2008                                    Anzeige an die Aufsichtsbehörde

 

      08.12.2008                                    Auslaufen des alten Konzessionsvertrages

 

01.01.2009                                    In-Kraft-Treten der neuen Konzessionsverträge

 

 

Die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben besteht auch nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages (Konzessionsvertrag) für ein Jahr fort, es sei denn, dass zwischenzeitlich eine andere Regelung getroffen wurde (§ 48 IV EnWG).

 

Weiterer Vortrag erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

 

Die Verträge können in der Kämmerei in Zimmer 129 in der Zeit 27.11. – 04.12.08 von 08.00 – 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 309-661 eingesehen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            5.000,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag LINKE Konzessionsvertrag (48 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Konzessionsverträge Strom und Gas mit der E.ON Avacon AG abzuschließen.