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Sachverhalt: Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der E.ON Avacon AG
(früher HASTRA) besteht seit dem 09.12.1988 ein Konzessionsvertrag über die
Gas- und Stromversorgung in der Stadt Lüneburg, welcher mit Ablauf des
08.12.2008 endet. Gegenstand des Konzessionsvertrages: Regelung über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege
für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem
Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Nicht Gegenstand des Konzessionsvertrages ist die Versorgung. Der Betrieb des
Versorgungsnetzes und die Lieferung müssen gemäß § 6 fortfolgende des Gesetzes
über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) strikt getrennt
werden. Dies bedeutet auch, dass die Hansestadt keinen Einfluss auf Art und
Beschaffenheit des durchgeleiteten Stromes hat. Im Hinblick auf das Auslaufen des bisherigen
Konzessionsvertrages war unter Beachtung des in § 46 EnWG normierten Verfahrens
die Neuvergabe der Konzessionsrechte bekannt zu machen. Nach Fristablauf zur
Interessenbekundung zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages war einziger
Interessent die E.ON Avacon AG, welche somit zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert
werden konnte. Der jeweilige Mustervertrag Strom/Gas des Deutschen
Städtetages diente als Grundlage der Vertragsverhandlungen, welche mit der E.ON
Avacon AG geführt wurden. Der Mustervertrag greift den Regelungsgehalt der Verordnung
über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) auf. Die in der KAV
aufgeführten Regelungsgegenstände sind insbesondere der Gegenstand der
Zahlungspflicht, die Zulässigkeit und Bemessung der Zahlung von
Konzessionsabgaben und die Zulässigkeit von Abschlagzahlungen. Ferner regelt
die KAV abschließend die Zulässigkeit von Nebenleistungen. In den Verhandlungen mit der E.ON Avacon AG konnte folgendes
erreicht werden: 1) Die Hansestadt Lüneburg erhält den in § 2 KAV
festgelegten Höchstsatz an Konzessionsabgaben von z.Zt. 2.610.000 € für
Strom und 248.000 € für Gas. 2) Die nach § 3 KAV einzig zulässigen Nebenleistungen des
Versorgungsunternehmens an die Gemeinde sind Preisnachlässe für den
Eigenverbrauch der Gemeinde in Höhe von maximal 10 % auf Netznutzungsentgelte
sowie die Vergütung notwendiger Kosten, die bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen
an öffentlichen Verkehrswegen der Gemeinde durch Versorgungsleitungen entstehen
Hier konnte in den Vertragsverhandlungen erreicht werden, dass die E.ON Avacon
AG künftig im Geltungsbereich der Altstadtsatzung soweit bereits konkrete
Planungen der Stadt vorliegen nicht nur den vorgefunden Zustand fachgerecht
wiederherstellt, was bei Maßnahmen außerhalb der Altstadt üblich ist, sondern
die Kosten für den geplanten höherwertigen Ausbau übernimmt. 3) Die Preisnachlässe in entsprechender Höhe sind in den
neuen Konzessionsverträgen fixiert. 4) Weiterhin zulässig sind Verwaltungskostenbeiträge für
Leistungen, die die Gemeinde auf Verlangen oder im Einvernehmen mit dem
Versorgungsunternehmen erbringt und Leistungen bei der Aufstellung kommunaler
oder regionaler Energiekonzepte, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Abschluss
oder Verlängerung der Konzessionsverträge stehen. Auch dieses wurde in den
Verhandlungen erreicht. Die E.ON Avacon AG wird die Klimaleitstelle in einem
angemessenen Umfang unterstützen. 5) Ferner konnte zur sicheren Energieversorgung die
Standortsicherung in der Hansestadt Lüneburg erreicht werden. Auch wird die
Ausbildungsstätte der E.ON Avacon AG in Lüneburg im Laufe der nächsten drei
Jahre um 15 Auszubildende erweitert. 6) Die Laufzeit der neuen Konzessionsverträge zwischen der
Hansestadt Lüneburg und E.ON Avacon AG wurde mit 15 Jahren ausgehandelt
(möglich wären 20 Jahre). Nachstehend der Ablauf der Vergabe der Konzessionsrechte
unter Berücksichtigung des Themengebietes Straßenbeleuchtung. Letzteres führte
zu einem zeitweiligen Aufschub des Themas Konzessionsrechte, um eine
Verquickung der beiden Themengebiete zu vermeiden. Ablauf der Verhandlungen über die Konzessionsrechte für Strom und Gas: April 2005 Erste
Überlegungen zur Verlängerung oder Neuabschluss der Konzessionsrechte 17.11.2006 Bekanntmachung im Bundesanzeiger 20.11.2006 Interessenbekundung der E.ON Avacon
AG 19.07.2007 Vorstellung
des Sachstandes und des zunächst gültigen Zeitplanes im VA 07.12.2007 TN-Wettbewerb
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (Straßenbeleuchtung) 26.06.2008 Aufforderung
an E.ON Avacon AG Abgabe Angebot (Konzessionsvertrag) 25.09.2008
Vergabeentscheidung Straßenbeleuchtung im Rat Laufend Gespräche
und Verhandlungen mit E.ON Avacon AG 02.12.2008 Verwaltungsausschuss 04.12.2008 Rat 05.12.2008 Anzeige
an die Aufsichtsbehörde 08.12.2008 Auslaufen des alten
Konzessionsvertrages 01.01.2009 In-Kraft-Treten
der neuen Konzessionsverträge Die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten
Konzessionsabgaben besteht auch nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages
(Konzessionsvertrag) für ein Jahr fort, es sei denn, dass zwischenzeitlich eine
andere Regelung getroffen wurde (§ 48 IV EnWG). Weiterer Vortrag erfolgt mündlich in
der Sitzung. Die Verträge können in der Kämmerei in Zimmer 129 in der
Zeit 27.11. – 04.12.08 von 08.00 – 12.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 309-661 eingesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 5.000,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung,
die Konzessionsverträge Strom und Gas mit der E.ON Avacon AG abzuschließen. |
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