Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3121/08  

 
 
Betreff: Namensgebung Haupt- und Realschule Kreideberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Zum 01.08.2008 wurden die Hauptschule Kreideberg und die Christiani-Realschule zusammengefasst. Eine mögliche Namensgebung sollte einer späteren Willensbildung im Schulvorstand der Schule vorbehalten bleiben. Sie führt zur Zeit lediglich die gemäß § 107 Nds. Schulgesetz (NSchG) vorgeschriebene Schulbezeichnung „Haupt- und Realschule“, ergänzt um die Ortslage „Kreideberg“.

 

Dieses soll nach Wunsch des Schulvorstandes schnellstmöglich geändert werden, da ein eingängiger, guter Name als Aushängeschild einer Schule und somit auch den Schüler/-innen dient. 

 

Gem. § 107 (2) NSchG kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Schulnamen geben. Eine Mitwirkung der Landesschulbehörde ist hierbei nicht erforderlich. Auch kann die betroffene Schule initiativ werden und dem zuständigen Schulträger einen Vorschlag unterbreiten.

 

Zuständig für eine Entscheidung ist nach § 57 (2) NGO der Verwaltungsausschuss. Aufgrund der besonderen Außenwirkung dieser Angelegenheit wird vorgeschlagen, dass der Verwaltungsausschuss dem Rat die Namensgebung zur Beschlussfassung gemäß § 40 (2) Satz 3 NGO vorlegt.

 

Auf der ersten Sitzung des Schulvorstandes der Haupt- und Realschule Kreideberg am 10.11.2008, hat sich dieser mit der Namensgebung für die neue Schule beschäftigt. Er fasste den mehrheitlichen Beschluss  in Zukunft den Schulnamen „Christianischule“ (in dieser Schreibweise) führen zu wollen. Schulbezeichnung bleibt „Haupt- und Realschule Kreideberg“. 

 

Der Schulvorstand stellt den Antrag auf Genehmigung zur Führung eines Schulnamens nach §107 NSchG und nennt für die Namensfindung folgende Aspekte:

                                   

            Die ehemalige Christiani-Schule führte ihren Namen bereits seit über 40

Jahren, seit dem  27.10.1967.

Christoph Johann Rudolph Christiani (1761 – 1841) war Pädagoge und 

Theologe in Lüneburg.  Er gründete die Heiligengeistschule in Lüneburg und war Begründer der Bürgerschule, aus der die Mittelschule am Graalwall entstand. Diese zog 1961 auf den Kreideberg um und erhielt 1967 den Namen

„Christiani-Schule“.

 

Die ehemalige Realschule machte sich mit dem Namen „Christiani-Schule“

            in der Region bekannt und war als Schule beliebt. Die Schulabgänger/-innen

            genießen einen guten Ruf bei den Ausbildungsbetrieben; auch über die   

            Stadtgrenzen hinaus.

 

     „Christiani-Schule“ steht für das sehr erfolgreiche Ganztagsschul- und

Medienkonzept, die bestehenden Notebook-Klassen und die Aktivitäten im Bereich Berufsorientierung.

     Diese positive Assoziation sollte möglichst erhalten und weiter genutzt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         15 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Namensgebung für die

Haupt- und Realschule Kreideberg ab dem 01.01.2009 gem. §107 NSchG.

 

Die Schule führt in Zukunft den Namen mit der Schulbezeichnung

 

Christianischule

Haupt- und Realschule Kreideberg.