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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2008
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Ergänzung
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ durch
textliche Festsetzung und eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung
beschlossen. Um bei anstehenden Baumaßnahmen den Gestaltungscharakter des
Gebietes ausreichend sichern zu können, soll der Bebauungsplan durch die
fehlende örtliche Bauvorschrift und damit durch einen Gestaltungsrahmen ergänzt
werden. Die Einfügung einer textlichen Festsetzung zu Gebäudehöhen
und einer örtlichen Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die
Gestaltung von Gebäuden soll nunmehr als 1. Ergänzung der rechtskräftigen 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ beschlossen werden. Durch
die Ergänzung von Gestaltungsvorgaben werden die Grundzüge der Planung nicht
berührt und daher kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB zu Ende geführt werden. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im
Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 03.06.2008 und Aushang der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.06.2008 bis 03.07.2008
durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 03.07.2008 bis
01.08.2008 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Beteiligung sind in dem Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplans
eingearbeitet worden. Als nächster Verfahrensschritt kann über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des förmlichen
Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten,
Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden
förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es wird
darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren auf einen Umweltbericht
verzichtet wird, da im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB hiervon
abzusehen ist. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Bebauungsplan mit der ersten Ergänzung, der die Beipläne 1 und 2 enthält ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Geltungsbereich, Begründung, textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Beschlussvorschlag: 1. Der
Verwaltungsausschuss beschließt die 1. Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
fortzusetzen. Dabei ist auf die Aufstellung eines Umweltberichtes zu
verzichten. 2. Der
Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf der 1. Ergänzung zur 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ und der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu. |
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