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Vorlage - VO/3118/08  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 33 "Kreideberg-Nord", 3. Änderung, 1. Ergänzung
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
08.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2008 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.

§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ durch textliche Festsetzung und eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung beschlossen.

 

Um bei anstehenden Baumaßnahmen den Gestaltungscharakter des Gebietes ausreichend sichern zu können, soll der Bebauungsplan durch die fehlende örtliche Bauvorschrift und damit durch einen Gestaltungsrahmen ergänzt werden.

Die Einfügung einer textlichen Festsetzung zu Gebäudehöhen und einer örtlichen Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden soll nunmehr

als 1. Ergänzung der rechtskräftigen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ beschlossen werden. Durch die Ergänzung von Gestaltungsvorgaben werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und daher kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu Ende geführt werden.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 03.06.2008 und Aushang der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.06.2008 bis 03.07.2008 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 03.07.2008 bis 01.08.2008  Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind in dem Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplans eingearbeitet worden.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des förmlichen Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren auf einen Umweltbericht verzichtet wird, da im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB hiervon abzusehen ist.

   

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan mit der ersten Ergänzung, der die Beipläne 1 und 2 enthält ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                             150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Begründung, textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.33Bplan (17 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 B33 1 E Anlage zur Vorlage 3118-08 Geltungsbereich (1621 KB)      
Anlage 3 3 B33 1E Anlage zur Vorlage 3118-08 Begründung der Ergänzung (882 KB)      
Anlage 4 4 B33 1E Anlage zur Vorlage 3118-08 Örtliche Bauvorschrift (20 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Verwaltungsausschuss beschließt die 1. Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB fortzusetzen. Dabei ist auf die Aufstellung eines Umweltberichtes zu verzichten.

 

2.  Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf der 1. Ergänzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu.