Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zur
Entwicklung des Baugebietes Rosenkamp wurde bereits im Juni 2001 ein
städtebaulicher und Erschließungsvertrag mit der IDB/Sparkasse Lüneburg
geschlossen. Der Vertrag regelt insbesondere die Erschließung des Gebietes. Diese
soll entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen. Dazu zählt
insbesondere der Ausbau der Schmiedestraße als Hauptverkehrsverbindung bei
gleichzeitiger Unterbrechung des Häcklinger Weges. Für
die endgültige Herstellung der Straßen wurde vereinbart, dass zunächst 80 % der
Hochbautätigkeit abgeschlossen sein soll, um mögliche Schädigungen an den
endgültig hergestellten Straßen zu vermeiden, die durch den vom Hochbau
veranlassten Verkehr verursacht würden. Die Stadt hat sich vorbehalten, den
Endausbau von Straßen zu verlangen auch wenn der Hochbau noch nicht zu 80 %
abgeschlossen ist. Dies ist für selbständig nutzbare, an das öffentliche
Verkehrsnetz angeschlossene Teilabschnitte, z. B. einzelne Straßen, möglich. Verlangt
die Stadt den vorzeitigen Endausbau einer oder mehrerer Straßen, ist sie
verpflichtet, nach erfolgter Herstellung die Anlage in ihre Straßenbaulast zu
übernehmen. Damit fällt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an die
Stadt. Die
Forderung nach einem Teilausbau der Schmiedestraße, z. B. nur des
Mündungsbereiches am Häcklinger Weg, lässt sich aus dem städtebaulichen –
und Erschließungsvertrag nicht durchsetzen, da es sich nicht um einen
selbständigen Teilabschnitt handelt. Die
Grundstücke entlang der Schmiedestraße sind zu etwa 15 % verkauft und bebaut.
Bei einem vorzeitigen Endausbau der Schmiedestraße ist damit zu rechnen, dass
Gossen, Borde und Gehwege durch die Hochbautätigkeit beschädigt würden. Soweit
möglich wäre die Wiederherstellung den Bauherren zu übertragen. Am
Häcklinger Weg sind noch 8 von 15 Grundstücken frei und unbebaut. Der Verkehr
für den Hochbau würde über die Straße Am Teich und den beruhigten Teil des
Häcklinger Weges abgewickelt werden. Die
Stadt hat aus vorgenannten Gründen bislang darauf verzichtet, auf den Endausbau
der Straßen im Baugebiet Rosenkamp zu drängen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,00
€ b) für die Umsetzung der Maßnahmen: durch den Erschließungsträger c) an Folgekosten: ggf. Erneuerung der Anlagen d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
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