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Vorlage - VO/3070/08  

 
 
Betreff: Baugebiet Rosenkamp; Herstellung von Erschließungsstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Entscheidung
20.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zur Entwicklung des Baugebietes Rosenkamp wurde bereits im Juni 2001 ein städtebaulicher und Erschließungsvertrag mit der IDB/Sparkasse Lüneburg geschlossen. Der Vertrag regelt insbesondere die Erschließung des Gebietes.

Diese soll entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen. Dazu zählt insbesondere der Ausbau der Schmiedestraße als Hauptverkehrsverbindung bei gleichzeitiger Unterbrechung des Häcklinger Weges.

 

Für die endgültige Herstellung der Straßen wurde vereinbart, dass zunächst 80 % der Hochbautätigkeit abgeschlossen sein soll, um mögliche Schädigungen an den endgültig hergestellten Straßen zu vermeiden, die durch den vom Hochbau veranlassten Verkehr verursacht würden. Die Stadt hat sich vorbehalten, den Endausbau von Straßen zu verlangen auch wenn der Hochbau noch nicht zu 80 % abgeschlossen ist. Dies ist für selbständig nutzbare, an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossene Teilabschnitte, z. B. einzelne Straßen, möglich.

 

Verlangt die Stadt den vorzeitigen Endausbau einer oder mehrerer Straßen, ist sie verpflichtet, nach erfolgter Herstellung die Anlage in ihre Straßenbaulast zu übernehmen. Damit fällt die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an die Stadt.

 

Die Forderung nach einem Teilausbau der Schmiedestraße, z. B. nur des Mündungsbereiches am Häcklinger Weg, lässt sich aus dem städtebaulichen – und Erschließungsvertrag nicht durchsetzen, da es sich nicht um einen selbständigen Teilabschnitt handelt.

 

Die Grundstücke entlang der Schmiedestraße sind zu etwa 15 % verkauft und bebaut. Bei einem vorzeitigen Endausbau der Schmiedestraße ist damit zu rechnen, dass Gossen, Borde und Gehwege durch die Hochbautätigkeit beschädigt würden. Soweit möglich wäre die Wiederherstellung den Bauherren zu übertragen.

Am Häcklinger Weg sind noch 8 von 15 Grundstücken frei und unbebaut. Der Verkehr für den Hochbau würde über die Straße Am Teich und den beruhigten Teil des Häcklinger Weges abgewickelt werden.

 

Die Stadt hat aus vorgenannten Gründen bislang darauf verzichtet, auf den Endausbau der Straßen im Baugebiet Rosenkamp zu drängen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         40,00 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:           durch den Erschließungsträger

c)  an Folgekosten:                                                 ggf. Erneuerung der Anlagen

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen: