Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Verkehrsunternehmen der HVV-Süderweiterung haben mit den
Aufgabenträgern für den straßengebundenen ÖPNV (Landkreise Stade, Harburg und
Lüneburg) Verkehrsverträge geschlossen. Bestandteil dieser Verkehrsverträge
sind u. a. auch die Qualitätsstandards im HVV. Diese wiederum stellen Bestandteile
der Kooperationsverträge zwischen der Hamburger Verkehrsverbund GmbH und den
Verbundverkehrsunternehmen dar. In diesen Standards sind u.a. auch Vorgaben für
die Fahrkartenkontrollen enthalten. Diese lauten: “Die Verkehrsunternehmen führen Fahrkartenkontrollen
in einem Umfang durch, der zu einer betriebswirtschaftlichen Minimierung des
durch das Schwarzfahren verursachten Gesamtverluste führt (optimaler
Kontrollgrad). Der Fahrkartenkontrollumfang beträgt jedoch mindestens 200
Prüfstunden je 1 Mio. Betriebszweigbeförderungsfälle pro Jahr. Der
Mindestkontrollumfang im Busverkehr des Verbunderweiterungsgebietes entfällt,
wenn eine grundsätzliche Einstiegskontrolle durch den Busfahrer vorgenommen
wird.” Wenn dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachgekommen
würde, die Mitteltüren also zum Einsteigen geöffnet würden, könnte die KVG die
Ausnahmeregelung, wie sie sich für Fahrkartenkontrollen im
Verbunderweiterungsgebiet aus dem vorgenannten Text ergibt, nicht mehr anwenden
und müsste Personal für den Fahrkartenprüfdienst einstellen, um dann die
Mindestprüfstunden entsprechend erfüllen zu können (in diesem Fall würden
Kontrollen durch das Fahrpersonal nicht mehr berücksichtigt werden können). Da
die KVG hierzu nicht bereit ist, müssten die daraus resultierenden
Personalkosten vom zuständigen Aufgabenträger übernommen werden. Abgesehen
davon wird der durch den Wegfall der Sichtprüfung erzielte Zeitgewinn im
Vergleich zu den nach wie vor durch die Fahrerinnen und Fahrer vorzunehmenden
Barverkäufe als marginal betrachtet. Eine wesentliche Beschleunigung des
Betriebsablaufes ist nicht zu erwarten. Eine Erhöhung des Zeitkartenanteils ist
diesbezüglich als erheblich zielführender zu betrachten. Anlagen: Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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