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Vorlage - VO/3066/08  

 
 
Betreff: Stichprobenartige Fahrkartenkontrolle im Busverkehr (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.09.2008)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Verfasser:Michael Thöring
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Thöring, Michael
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
14.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verkehrsunternehmen der HVV-Süderweiterung haben mit den Aufgabenträgern für den straßengebundenen ÖPNV (Landkreise Stade, Harburg und Lüneburg) Verkehrsverträge geschlossen. Bestandteil dieser Verkehrsverträge sind u. a. auch die Qualitätsstandards im HVV. Diese wiederum stellen Bestandteile der Kooperationsverträge zwischen der Hamburger Verkehrsverbund GmbH und den Verbundverkehrsunternehmen dar. In diesen Standards sind u.a. auch Vorgaben für die Fahrkartenkontrollen enthalten. Diese lauten:

 

“Die Verkehrsunternehmen führen Fahrkartenkontrollen in einem Umfang durch, der zu einer betriebswirtschaftlichen Minimierung des durch das Schwarzfahren verursachten Gesamtverluste führt (optimaler Kontrollgrad). Der Fahrkartenkontrollumfang beträgt jedoch mindestens 200 Prüfstunden je 1 Mio. Betriebszweigbeförderungsfälle pro Jahr. Der Mindestkontrollumfang im Busverkehr des Verbunderweiterungsgebietes entfällt, wenn eine grundsätzliche Einstiegskontrolle durch den Busfahrer vorgenommen wird.”

 

Wenn dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachgekommen würde, die Mitteltüren also zum Einsteigen geöffnet würden, könnte die KVG die Ausnahmeregelung, wie sie sich für Fahrkartenkontrollen im Verbunderweiterungsgebiet aus dem vorgenannten Text ergibt, nicht mehr anwenden und müsste Personal für den Fahrkartenprüfdienst einstellen, um dann die Mindestprüfstunden entsprechend erfüllen zu können (in diesem Fall würden Kontrollen durch das Fahrpersonal nicht mehr berücksichtigt werden können). Da die KVG hierzu nicht bereit ist, müssten die daraus resultierenden Personalkosten vom zuständigen Aufgabenträger übernommen werden. Abgesehen davon wird der durch den Wegfall der Sichtprüfung erzielte Zeitgewinn im Vergleich zu den nach wie vor durch die Fahrerinnen und Fahrer vorzunehmenden Barverkäufe als marginal betrachtet. Eine wesentliche Beschleunigung des Betriebsablaufes ist nicht zu erwarten. Eine Erhöhung des Zeitkartenanteils ist diesbezüglich als erheblich zielführender zu betrachten.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Fahrkartenkontrolle (491 KB)