Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltung ist bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) um Regelungen
für Inlineskater ergänzt werden soll. Zu welchem Zeitpunkt die angestrebte
Rechtsänderung in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten, zumal vorab auch die
Bundesländer zu beteiligen sind. Nach
Inkrafttreten der Änderungen einschl. Ausführungsrichtlinien bzw.
Verwaltungsvorschriften wird sich das Ordnungsamt zunächst mit den konkreten
Voraussetzungen für die Verwendung des in Vorbereitung befindlichen Schildes zu
befassen haben. Es
ist absehbar, dass die Umsetzung entsprechender StVO-Regelungen nicht frei von
Konflikten sein wird. Deshalb wird die Verwaltung zunächst unter Einbeziehung
der Polizei, des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs
(ADFC) alle Sachaspekte erörtern und prüfen, ob, wo und in welchem Umfange von
der Neuregelung Gebrauch gemacht werden kann. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Anfrage
Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.08 „Zulassung des Inlineskatens auf
Radwegen“
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