Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zur Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. 9. 2008 (siehe auch Anlage) nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung: zu
1.: Nach
dem flächenhaften Verkehrskonzept der Hansestadt Lüneburg sind die Straßen Am
Teich und Häcklinger Weg als verkehrswichtige innerörtliche Verbindungsstraßen (Hauptsammelstraße)
eingestuft. Die Anzahl von 750 Verkehrsbewegungen pro Tag ist im Vergleich zu
gleichwertig eingestuften Straßen als nicht hoch anzusehen. Selbst wenn die im
Zusammenhang mit dem B-Plan 131/I angenommene Erhöhung des Verkehrsaufkommens
um 40 % (also bis zu 1.050 Fahrzeugbewegungen/Tag im Jahr 2020) eintreten
sollte, wäre dies für eine Straße mit der genannten Verkehrsbedeutung eher
unbeachtlich. Dies gilt umso mehr, als dass die Planung Häcklinger
Weg/Schmiedestraße bis zum Jahre 2020 längst umgesetzt sein wird. Diese Planung
sieht vor, dass der durch das geplante Nahversorgungszentrum zusätzlich hervorgerufene
Verkehrszuwachs fast ausnahmslos über die neue Straßenverbindung Häcklinger
Weg/Schmiedestraße abgewickelt wird, so dass der bestehende Straßenzug
Häcklinger Weg/Am Teich keine zusätzlich Verkehrsbelastung aufnehmen muss. Sofern
sich entgegen aller Annahmen dennoch weitergehender Handlungsbedarf zeigen
sollte, gibt es für den entlasteten Teilabschnitt Am Teich/Häcklinger Weg
mehrere Optionen für verkehrsberuhigende Maßnahmen, die bei Bedarf näher zu
untersuchen und zu konkretisieren wären. zu
2.: Der
Umbau Häcklinger Weg/Schmiedestraße wird erfolgen, sobald das Neubaugebiet Rosenkamp
zu ca. 70 % bebaut ist. zu
3.: Die
Verwaltung hat in den zurückliegenden Wochen das aktuelle
Geschwindigkeitsniveau untersucht und orientierende Geschwindigkeitsmessungen
vorgenommen. Die Auswertung ergab im Wesentlichen folgende Ergebnisse: Messstelle
Am Teich/Fahrtrichtung Oedemer Weg: durchnittl.
Geschwindigkeit = 40 km/h;
V-85-Geschwindigkeit = 47 km/h. Messstelle
Häcklinger Weg/Fahrtrichtung Soltauer Straße durchnittl.
Geschwindigkeit = 51 km/h;
V-85-Geschwindigkeit = 59 km/h. Festzuhalten
ist, dass die Geschwindigkeiten in der Straße Am Teich unauffällig sind und
keinen Handlungsbedarf zeigen; im Häcklinger Weg besteht lediglich ein
eingeschränkter Handlungsbedarf, der sich allerdings mit der Verlegung des
Hauptverkehrsanteils durch die Schmiedestraße erledigen dürfte. Die
Linienführung der Schmiedestraße selbst wird hier eher niedrigere Geschwindigkeiten
nahe legen. Ein weitergehender Handlungsbedarf ist derzeit nicht zu erkennen. zu
4.: Das
Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) enthält keinen § 23 a. Es wird
deshalb davon ausgegangen, dass sich die Frage auf § 28 a NNatG bezieht. Bei
dem Oedemer Dorfteich handelt es sich um ein Biotop im Sinne dieser Vorschrift.
Allerdings ist allenfalls von einer nur geringfügigen Zunahme des
Straßenverkehrs auszugehen. Mit erheblichen Beeinträchtigungen, die
Maßnahmen nach dem NNatG erforderlich machen könnten, ist nicht zu rechnen. Im
Gegenteil: Nach Fertigstellung und Voll-Inbetriebnahme der Schmiedestraße wird
sich das Verkehrsaufkommen in Höhe des Dorfteiches verringern. Die
Schmiedestraße wurde von vornherein mit entsprechendem Querschnitt geplant, zumal
auch die Buslinie künftig durch diese Straße geführt wird. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 50,-- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. |
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