Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3044/08  

 
 
Betreff: Gesamtschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
11.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Erziehungsberechtigten der Grundschüler in Stadt und Landkreis Lüneburg erhielten Ende September vom Landkreis Lüneburg einen Fragebogen zur Bedarfsfeststellung für die Errichtung einer Gesamtschule im Landkreis Lüneburg.

 

Der Inhalt des Fragebogens wurde zuvor mit der Landesschulbehörde abgestimmt. Damit ist die Voraussetzung gegeben, dass die Landesschulbehörde nach vorliegendem Ergebnis feststellen kann, ob ein Bedarf für die Errichtung einer Gesamtschule gegeben ist. Die Landesschulbehörde hat dabei die Entwicklung der örtlichen Schülerzahlen und das Interesse der Erziehungsberechtigten an einem solchen Schulangebot zu berücksichtigen.

 

Die Fragebögen wurden über die Grundschulen und die Klassenlehrer ausgegeben. Ebenso erfolgte über die jeweiligen Grundschulen der Rücklauf an die Schulverwaltungen von Hansestadt und Landkreis.

 

Dort wurden dann die Ergebnisse ausgewertet.

 

Ergebnis der Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an einer Gesamtschule

im LK Lüneburg einschl. Hansestadt Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschulen

 

Hansestadt Lbg

LK Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

u. Privatschule Montessori-Sch.

u. Privatschule in Alt Garge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

 

 

 

Anzahl Grundschüler/innen

2.682

 

4.731

7.413

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgewertete Fragebögen

1.678

 

2.855

4.533

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklaufquote

 

63%

 

60%

61%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verwertbare Fragebögen

1.654

 

2.733

4.387

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

59%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGS ges 1. Wahl

 

677

 

732

1.409

 

32 %

 

 

IGS ges. 2. Wahl

 

86

 

182

268

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.677

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KGS ges. 1. Wahl

 

171

 

359

530

 

12 %

 

 

KGS ges. 2. Wahl

 

273

 

395

668

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.198

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtschule:

 

1.939

44 %

(um nicht doppelt zu zählen)

hier zusammengefasst 1. Wahl IGS/KGS

 

 

 

 

Prozentsatz bezogen auf verwertbare Fragebögen

 

 

3-gliedr. System

 

2.448

56 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist erkennbar, dass ein breites Interesse an der Errichtung einer Gesamtschule für die Stadt und den Landkreis Lüneburg besteht.

 

Der Landesschulbehörde wird das Ergebnis der Elternbefragung mit dem Hinweis vorgelegt, dass nach Auffassung beider Schulträger der Bedarf für eine Gesamtschule gegeben ist.

 

Es besteht aus Sicht der Schulträger Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg kein Zweifel, dass ein solches Schulangebot bei Errichtung ab Sommer 2009 die vom Land Niedersachsen als Mindestgröße vorgegebene Fünfzügigkeit erreichen wird. Hierfür ist die Anmeldung von mind. 130 Schülern an der IGS vorgesehen. Diese Zahl sollte durch die Interessenbekundungen aus den vorliegenden Elternantworten in allen kommenden Jahrgängen leicht erreicht werden: 

 

 

 

Hansestadt Lüneburg

 

LK Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGS-Kaltenmoor

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Wahl

2. Wahl

 

1. Wahl

2. Wahl

 

Summe

Kl. 1

75

20

 

47

17

 

159

Kl. 2

115

20

 

72

18

 

225

Kl. 3

114

10

 

68

25

 

217

Kl. 4

107

9

 

95

14

 

225

 

411

 

 

282

 

 

826

KGS – Embsen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kl. 1

12

26

 

45

52

 

135

Kl. 2

15

44

 

64

79

 

202

Kl. 3

13

45

 

55

66

 

179

Kl. 4

11

41

 

45

74

 

171

 

51

 

 

209

 

 

687

 

 

Aus dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass bei der 1. Wahl ein deutlicher Vorsprung der Kombination IGS-Kaltenmoor ( 411 + 282 = 693 ) vor der KGS-Embsen ( 51 + 209 = 260 ) besteht. Auch bei Berücksichtigung der 2. Wahl bleibt es bei dem klaren Gesamtbild zu Gunsten der IGS-Kaltenmoor.

 

Für diesen Standort sprechen zudem die gute ÖPNV-Anbindung auch für Schüler/innen aus der Fläche des Landkreises. Weiterhin sind dort keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen notwendig.

 

Beide Schulträger schlagen deshalb die Errichtung der IGS als Ganztagsschule (GTS) am Standort Kaltenmoor vor, um von vornherein gute Voraussetzungen für die besonderen pädagogischen Methoden und Angebote zu schaffen.

 

Es wird vorgeschlagen werden, dass

 

Ø      die Hansestadt Lüneburg Träger der IGS am Standort Kaltenmoor wird und

und dass durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Bildung eines den gesamten Landkreis umfassenden Schulbezirkes

 

Ø      ein gleichberechtigter Zugang zur IGS für Kinder aus der Hansestadt und der Fläche des Landkreises Lüneburg sichergestellt wird.

 

Die IGS ist als eine ab Klasse 5 aufwachsende Schule geplant, die in den dann fertig sanierten und modernisierten Räumen des Schulzentrums Kaltenmoor ihren Betrieb aufnehmen soll. Aufgrund der vorgegebenen Raumsituation ist es möglich die IGS als 6-zügige Schule zu führen. Der Standort Kaltenmoor ist – wie bereits dargelegt - aufgrund seiner guten ÖPNV-Anbindung aus dem gesamten Stadtgebiet und den Gemeinden des Landkreises gut zu erreichen.

 

Zeitgleich bedarf es der Entscheidung, dass die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Realschule ab Sommer 2009 keine 5. Klassen mehr aufnehmen, was zu einem langsamen Auslaufen dieser beiden Schulformen am Standort Kaltenmoor führen wird. Sämtliche Schülerinnen und Schüler an diesen beiden Schulen können jedoch dort die von ihnen gewählte Schullaufbahn abschließen.

 

Im Ergebnis bedeutet das, dass die IGS jahrgangsweise in das im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindliche Schulgebäude hineinwächst. Für einen vorübergehenden Zeitraum werden in diesem Gebäude dann vier Schulformen (Hauptschule, Realschule und Außenstelle Gymnasium Johanneum – 10 Klassen sowie eine neue IGS) untergebracht sein.

 

Nicht nur aus organisatorischen Gründen ist es daher nahe liegend, dass die IGS in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird.

 

Mit Verfügung vom 20.10.2008 teilt die Landesschulbehörde auf Anfrage des Landkreises Lüneburg mit, dass auch aus ihrer Sicht die Schulträgerschaft bei der Stadt Lüneburg liegt.

Dieses wird auch durch eine Verfügung des ehemaligen Regierungspräsidenten vom 29.12.1975 gestützt, mit der der Stadt Lüneburg – seinerzeit im Zusammenhang mit der Gebiets- und Verwaltungsreform -  die Schulträgerschaft für die Schulformen der Sekundarbereiche I und II umfassend übertragen wurde.

 

Die Errichtung einer neuen Gesamtschule bedarf der Genehmigung der Schulbehörde (§ 106 Nds. Schulgesetz). Dies setzt einen Antrag der Hansestadt und einen darauf gerichteten Ratsbeschluss (Errichtungsbeschluss) voraus. Mit dem Landkreis sind Verabredungen zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes für die neue Schule und zu Fragen der Anlaufkosten zu treffen.

 

Wenn die Schule dann in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird, ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises gleichberechtigten Zugang haben. Würden zu dieser Frage keine Regelungen getroffen, so hätten bei einem die Kapazität der Schule überschreitendem Anmeldevolumen die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet den Vorrang. Dies könnte bei einer sehr hohen Anmeldezahl aus dem Stadtgebiet dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises gar nicht zum Zuge kämen.

 

Zur Lösung dieses Problems bietet sich die Bildung eines Schulbezirks nach § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 Nds. Schulgesetz an. Dieser Schulbezirk würde das gesamte Stadtgebiet und den gesamten Landkreis Lüneburg umfassen. Anmeldungen aus Hansestadt und Landkreis stünden in diesem Fall gleichberechtigt nebeneinander. Im Hinblick auf die Quoten des geäußerten Elterninteresses und um der räumlichen Nähe der Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Hansestadt zum Schulzentrum Kaltenmoor Rechnung zu tragen, sollen die zur Verfügung stehenden Plätze im Verhältnis  55 Stadt : 45 Landkreis vergeben werden, wenn dies rechtlich möglich ist.

 

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, käme es zu einem Losverfahren nach § 59 a Nds. Schulgesetz.

 

Die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks hätte die Hansestadt Lüneburg als Schulträger zu erlassen. Da diese Satzung über ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich hinaus Geltung entfalten würde, müsste zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung nach § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz geschlossen werden, der zufolge benachbarte Schulträger die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler vereinbaren können. 

 

In der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses am 03.11.2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Antrag der Kreistagsabgeordneten Brüel-Sasse, eine Informationsveranstaltung und Befragung der Eltern der jetzigen 5. Klassen durchzuführen, um bei einem entsprechenden Ergebnis zum Sommer 2009 auch mit einem 6. Jahrgang starten zu können, wurde bei 2 Stimmen dafür, 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Dem Antrag der Kreistagsabgeordneten Brüel-Sasse, noch nicht über eine mögliche 5- bzw. 6-Zügigkeit der neuen Gesamtschule zu entscheiden, wurde durch Einfügung in die Beschlussvorlage zugestimmt.

 

Mit 10 Stimmen dafür und einer Gegenstimme wurden im gleichen Zuge folgende Beschlussempfehlungen abgegeben:

 

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

 

1.        Der Landkreis Lüneburg stimmt der Errichtung einer fünf- oder sechszügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule, ab dem Schuljahr 2009/2010 zu. (Notwendigkeit dieser Zustimmung wird noch geprüft).

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird.

3.        Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach Ziffer 2. mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen.

 

4.        Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.      Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünf- oder sechszügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen    Schulbezirks enthalten.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.      Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.      Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.      Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.

 

 

Die nachstehende Darstellung geht von der Mindestzügigkeit, also einer fünfzügigen Gesamtschule als IGS im Schulzentrum Kaltenmoor aus. Diese beinhaltet eine Schülerzuordnung nach den Schullaufbahnempfehlungen für HS einzügig, RS zweizügig und Gymnasium zweizügig.

Diese 5-zügige Gesamtschule wird ab dem 11. bis zum 13. Jahrgang mit den   „gymnasialen“ Schülerinnen und Schülern zum Abitur geführt. Es gibt dort kein G8-Abitur.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass zum in der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses abgelehnten Antrags der Kreistagsabgeordneten Brüel-Sasse – auch mit der sechsten Jahrgangsstufe in der IGS zu beginnen – inzwischen eine Rechtsauskunft der Landesschulbehörde vorliegt. Demnach müsste auch dieser Jahrgang neu mit fünf Zügen beginnen.

 

Entsprechend der Beschlusslage ( Sitzung Schulausschuss am 08.05.07 und  Verwaltungsausschuss am 26.06.07 ) am Standort Kaltenmoor eine Ganztagsschule (GTS) einzurichten, ist vorgesehen, die Gesamtschule als GTS zu führen. Dieses  hat die Hansestadt als Schulträger bei ihrem Antrag an das Land zu berücksichtigen.  

 

Mit dem Beginn der Gesamtschule zum Schuljahr 2009/2010 werden die vorhandene Hauptschule und die Kopernikus-Schule keine neuen 5. Klassen aufnehmen.

 

Es muss bei der zu erwartenden Nachfrage nach Plätzen an der Gesamtschule  davon ausgegangen werden, dass nicht alle Schüler, die bisher im Standort Kaltenmoor in der HS oder RS unterrichtet wurden, sich auch um einen Platz in der Gesamtschule bewerben bzw. bei der zu erwartenden Nachfrage einen Platz erhalten werden.

 

Diese städtischen Schüler können künftig die HRS Kreideberg, die HS Stadtmitte und die Schulen im Schulzentrum Oedeme besuchen. Soweit Schüler aus dem Landkreis (Barendorf u. Wendisch Evern) bisher die Schulen in Kaltenmoor besuchten, besuchen auch diese künftig umliegende Schulen im Landkreis (Dahlenburg, Scharnebeck, Embsen). Da aber an den genannten Schulen in der Stadt und  im Landkreis wiederum Plätze durch eine bestimmte Zahl an Gesamtschülern frei werden, findet hier -grundsätzlich jedenfalls- ein Austausch statt.

 

Die zur Gesamtschule „hinzuwandernden“ Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Lüneburg verringern, möglicherweise entsprechend einer zwischen Hansestadt und Landkreis zu vereinbarenden Quotierung, die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze an der Gesamtschule. Auch hier findet ein Austausch mit Schülern des Landkreises statt, die die Gesamtschule nicht besuchen. 

 

Der Bedarf beim Schülertransport im ÖPNV wird in jedem Fall erhöht

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung der im Schulzentrum Kaltenmoor zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume stellen die Schulbauhandreichungen des Landes keine verpflichtenden Vorgaben dar. Sie werden aber immer noch als Richtschnur bei der Errichtung und Bemessung von Schulraum angesehen. Für den gesamtschul-spezifischen Bedarf gibt es allerdings keine Hinweise. 

 

Die grundlegende Sanierung im Schulzentrum Kaltenmoor wird zum Sommer 2009 abgeschlossen sein. Eine Gesamtschule müsste im vorgegebenen Raumbestand beginnen; spätere Umgestaltungen im Zuge des „Aufwachsens“ dieser Schulform und dem „Auslaufen“ der HS und RS sind allerdings denkbar.

 

 

Der Entwurf eines Raumprogramms für eine 5-zügige Gesamtschule ist beigefügt (Anlage 1).

Als Sollzahlen für eine Gesamtschule im Bereich der Allgemeinen und Fachunterrichtsräume (AUR / FUR) sind dieselben Berechnungsgrundlagen wie für eine weiterführende Schule des dreigliedrigen Schulsystems angesetzt worden. 

 

Die Einrichtung der Gemeinschaftsbereiche, des Verwaltungsbereichs und der Betriebsflächen ist stark von den jeweilig vorhandenen örtlichen Möglichkeiten abhängig. Eine erneute Umgestaltung der in den vergangenen Jahren vollständig sanierten Räume ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich und zudem auch wirtschaftlich nicht zu vertreten

 

In der Raumbilanz der Unterrichtsräume ergibt dies bei vollständigem Aufwachsen bis in Klasse 13, also im Jahr 2018:

 

 

Benötigt für 5-zügige Ges.-Schule

Vorhanden

(Aug. 2009)

AUR

36

43

PC-Räume

2

3

FUR

 

 

NW

6

6

Musik

2

2

Kunst

2

3

Werken / Techniken

2

6

Textiles Gestalten

1

3

Hauswirt-schaft

1

2

 

Der Raumbedarf für den Gemeinschaftsbereich, Gruppenräume, Sozialerfahrungsbereich usw. kann sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

 

In den sanierten Räumen des Schulzentrums sind solche Räume bereits vorhanden, bzw. werden Möglichkeiten bestehen, solche Bereiche vorzuhalten.

 

Die Raumsituation für eine IGS im Schulzentrum Kaltenmoor stellt sich insgesamt als günstig und durchführbar dar.

 

In der Sitzung wird zur möglichen künftigen Auslastung der dort nach Abschluss der Sanierung im Sommer 2009 zur Verfügung stehenden Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) vorgetragen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung, dass die HS und die RS in den Jahrgängen 6 bis 10 auslaufen, in Klasse 5 aber nicht mehr neu aufnehmen und eine Außenstelle des Johanneums mit jeweils 10 AUR im Gebäude vorhanden sein wird.

 

Es ist also möglich, dass die IGS sowohl mit 5-, als auch mit 6-Zügigkeit in den 5. Klassen starten kann.

Die Räumlichkeiten stehen dazu bereit.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer

 

fünfzügigen                                sechszügigen

 

Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks enthalten.          

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.        Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.        Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.        Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.