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Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 14.04.2008 hatte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Herr
Wegener, den Vorschlag der Konferenz vorgelegt, eine Vertreterin bzw. einen
Vertreter als beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen. Dieses
Schreiben war mit der Niederschrift zur letzten Sitzung des Schulausschusses
(11.06.08) übersandt worden. Die
Zusammensetzung des Schulausschusses der Hansestadt Lüneburg richtet sich nach
der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und dem Niedersächsischen
Schulgesetz (NSchG). In § 110 Abs. 2 Satz 2 NSchG ist geregelt, dass dem
kommunalen Schulausschuss jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler angehören muss. Diese sind
stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses. Die
konkrete, auch namentliche Zusammensetzung des Schulausschusses wird in der
konstituierenden Sitzung des Rates beschlossen. Eine mögliche Änderung bzw.
Erweiterung könnte nicht durch einen Beschluss des Schulausschusses erfolgen. Derzeit
besteht ohne Berufung eines beratenden Mitgliedes aus dem Kreise der Rektoren
zu jeder Sitzung des Schulausschusses die Möglichkeit, Schulleitungen
einzuladen, oder, sofern anwesend, diesen Rederecht zu erteilen. Ergänzung
des Sachverhaltes zur Sitzung am 04.03.2009: In
der letzten Sitzung des Schulausschusses am 11.11.08 wurde der TOP
zurückgestellt. Dazu
aus der Niederschrift: Herr
Koch stellt die Bedenken hinsichtlich einer rechtlichen Legitimation dar. So
habe das Nieders. Schulgesetz mit der Besetzung des kommunalen Schulausschusses
eine abschließende Regelung getroffen. Der Schulausschuss ist kein freier
Ausschuss nach § 51 NGO, den der Rat nach Gutdünken besetzen kann. Hier gelten
die speziellen Bestimmungen des Schulgesetzes und des § 53 NGO. Zudem
handelt es sich bei der Lüneburger Rektorenkonferenz um eine freie
Zusammenkunft der Schulleitungen, an der nicht immer alle Schulleitungen
teilnähmen. Die Verwaltung sei dort regelmäßig mit am Tisch. Andererseits
ist die Sachkunde der Rektoren für die Meinungsbildung zu schulfachlichen
Themen unentbehrlich; gerade deshalb werden auch die Schulleitungen zu den
verschiedensten Themen im Schulausschuss gehört, wobei man bedenken müsse, dass
viele Entscheidungen nun auch die Schulvorstände und nicht mehr die Schulleiter
als Einzelpersonen zu treffen hätten. Nach
einer ausführlichen Diskussion über das Für und Wider bittet Frau Baumgarten
eine Entscheidung für die heutige Sitzung zurückzustellen, da es noch einer
internen Abstimmung bedarf. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss wird um Beratung gebeten. Ein
Beschlussvorschlag ergeht nicht. |
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