Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg “ in einem 58. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W), gemischte Baufläche (M) und Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel). In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in
der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 28.02.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im
Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 28.02.2008 bis einschließlich 26.03.2008
durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 12.03.2008 bis einschließlich
11.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
am 24.06.2008 der Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die öffentliche
Auslegung beschlossen. Die Dauer der
Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 27.06.2008 bis
einschließlich 11.08.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt
der Hansestadt Lüneburg und am 27.06.2008 in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden mit dem
Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2008 bis einschließlich
11.08.2008 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 26.06.2008 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet,
die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen
Beteiligung dieser Träger stattfand. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss
zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung. Die Begründung ist in der Anlage beigefügt und wurde im Laufe des
Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Die Begründung,
eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage
beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 55.
Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich
„Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ während der Auslegungsfrist gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. Die
55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den
Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ wird beschlossen
nebst Begründung und Umweltbericht. |
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