Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2969/08  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 20.02.2007 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133 „Bei den Teichen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebieten (MI). Das Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg bereits als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 22.02.2007 bis einschließlich 22.03.2007 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 22.02.2007 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 09.03.2007 bis einschließlich 22.03.2007 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 21.02.2007 bis einschließlich 22.03.2007 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 22.04.2008 der  Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 24.04.08 bis einschließlich 09.06.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 24.04.2008 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 09.05.2008 bis einschließlich 09.06.2008 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können.

Betroffene  Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.04.2008 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über

deren Behandlung ist sodann zu beschließen. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die Begründung ist in der Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Die Begründung, eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                       150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung einschließlich Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.133Bplan (16 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 Abwägung_BP133_§4_2__270808_300dpi (1988 KB)      
Anlage 3 3 Begründung_LG_BP133_270808 (1387 KB)      
Anlage 4 4 BP 133 Umweltbericht_Entwurf_Stand_270808 (353 KB)      
Anlage 5 5 Geltungsbereich 133 (384 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Bei den Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

Der Bebauungsplan Nr. 133 „Bei den Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.