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Sachverhalt: In der
nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird
der Jahresabschluss 2007 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen
Vertreter mit Weisungen zu versehen. Beigefügt
sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2)
und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2007 wie
folgt ab: Bilanzsumme 100.182.158,09 € Jahresüberschuss 386.921,00
€ Verlustvortrag -59.188,98
€ Hierzu
wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf das Geschäftsjahr 2008 vorzutragen und mit dem
Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 446.109,98€ zu verrechnen. Die
Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH, Gütersloh, hat den
Abschluss für das Geschäftsjahr 2007 geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Ratsbüro
eingesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Bilanz Gewinn-
und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH für die
Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2007, den Vortrag des
Jahresfehlbetrags auf das Geschäftsjahr 2008 und die Entlastung der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 zu stimmen. Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH anzuweisen, für
die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2007, den Vortrag des
Jahresfehlbetrags auf das Geschäftsjahr 2008 und die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 zu stimmen. |
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