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Vorlage - VO/2951/08  

 
 
Betreff: Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII;
Deutscher Kinderschutzbund, Orts- und Kreisverband Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Otte
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Den Kinderschutzbund gibt es seit 1969. Er hat in Lüneburg seinen Sitz im Haus der Jugend in der Katzenstr.

 

Vor ca. 20 Jahren ist er als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt worden. Die offiziellen Unterlagen darüber existieren allerdings nicht mehr, so dass jetzt die Anerkennung erneut beantragt wird.

 

Der Kinderschutzbund Lüneburg ist in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg tätig.

 

Hier nur einige Angebote:

-          Seit 1987 Kinderstube im Haus der Jugend in der Katzenstr.

-          Seit 1993 Kinder- und Jugendtelefon

-          Seit 2000 Jugendliche beraten Jugendliche am Telefon

-          Gestaltung und Wartung des Kinderwartezimmers im Amtsgericht

-          Elternkurs „Starke Eltern – starke Kinder“

-          Teddybär-Stiftung „Teddybären für Kinder in Not“

 

Darüber hinaus ist der Kinderschutzbund im Kriminalpräventionsrat, im Beirat Koordinierungszentrum Kinderschutz – kommunales Netzwerk „frühe Hilfen“ und in weiteren diversen Arbeitskreisen, die sich mit präventiven Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich auseinandersetzen, vertreten.

 

Das Büro des Kinderschutzbundes im Haus der Jugend dient als Kontakt- und Informationsstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüneburg und des Landkreises.

 

Frau Montz, 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes, wird Gelegenheit zur persönlichen Darstellung der Arbeit in der JHA-Sitzung gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und gibt dem Antrag zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe statt.

 

Der Kinderschutzbund ist darüber informiert, dass von der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII keine finanzielle Förderung abgeleitet werden kann.