Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Am
28.01.08 wurde die Tötung eines neugeborenen Kindes, offensichtlich durch seine
17-jährige Mutter, dem Jugendamt bekannt. Während die strafrechtliche
Ermittlung Sache der Justiz ist, hat die Verwaltung des Jugendamtes zunächst
den Sachverhalt im eigenen Hause eruiert und dokumentiert und sich darüber
hinaus entschlossen, die internen Abläufe, Strukturen und Dienstanweisungen extern
überprüfen zu lassen. In
der nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.08 wurde
eingehend über die Situation informiert. Es wurden die bisherigen Anstrengungen
der Verwaltung zur Aufklärung des Sachverhaltes begrüßt, ebenso wie die Analyse
der Abläufe durch die Heranziehung des Deutschen Jugendinstituts. Am
31.03.08 wurde das DJI als bundesweit größtes, außeruniversitäres
sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut im Bereich der Kinder, Jugend und
Familie mit spezifischem Erfahrungswissen in der Jugendhilfe und dem
Kindesschutz beauftragt, gutachterlich tätig zu werden. Die
Expertise „Abläufe, Kommunikationswege und Handlungskriterien in der
Jugendhilfe der Hansestadt Lüneburg (insbesondere im Bezug auf den
Kinderschutz)“ liegt jetzt vor. Diese Expertise wurde auf der Grundlage eines
intensiven Aktenstudiums (10 Vorgänge pro Regionalbereich),
Mitarbeitergesprächen, einem Gruppeninterview (zwei Sozialpädagoginnen bzw.
Sozialpädagogen aus jedem Regionalbereich), Studium der gesammelten
Kindeswohlgefährdungsmeldungen gem. § 8 a SGB VIII von Juli 2007 bis Juni 2008
und Interviews der Regionalbereichsleitungen und der Jugendamtsleiterin
erstellt. Aus der Expertise wurden Empfehlungen zu wesentlichen Abläufen,
Kommunikationswegen und Handlungskriterien entnommen und in Form einer Matrix
dargestellt. Diese ist der Anlage zu entnehmen. In den letzten Spalten
dieser Matrix findet sich die Darstellung der aus der Expertise zu ziehenden
Schlussfolgerungen sowie zur möglichen zeitlichen Umsetzung. Das
DJI, vertreten durch Herrn Dr. Kindler und Frau Strobel (die an der Erstellung
der Expertise beteiligt waren), wird auftragsgemäß in der Sitzung Bericht
erstatten. Aufgrund
des Umfangs wird von einer Beifügung des Gutachtens zu dieser Vorlage abgesehen;
es wird jeder Fraktion ein Exemplar zur Verfügung gestellt. Für die übrigen
Mitglieder wird je ein Exemplar im Jugendamt und im Ratsbüro zur rechtzeitigen Einsicht
vorab bereitgehalten und auch in der Sitzung vorliegen. Die
Verwaltung wird die beschriebenen Empfehlungen umsetzen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage: Bewertungsmatrix
Beschlussvorschlag: Der
JHA nimmt vom Ergebnis der Tätigkeit des Deutschen Jugendinstituts Kenntnis. |
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