Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1. St. Ursula-Schule + Sporthalle Bereits während der anlaufenden Diskussion um einen möglichen
Neubau hatte die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Schulleitung der St.
Ursula-Schule die Vorbereitungen für ein Raumprogramm getroffen. Dabei bestand auch Übereinstimmung, dass für diesen Neubau
die St. Ursula-Schule als Ganztagsschule (GTS) vorgesehen werden sollte. Dem
entsprechend wurde ein Raumprogramm entwickelt, welches sich eng am
Raumprogramm der GTS Anne-Frank-Schule orientiert. Diese Grundschule ist seit
August 2003 als GTS in Betrieb. Rechtsgrundlage für GTS ist § 23 (1) NSchG. Die besondere
Organisation einer Schule als GTS bedarf nach § 23 (4) NSchG der Genehmigung
der Landesschulbehörde. In Verbindung mit § 23 (1) NSchG regelt der Erlass zur
Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule vom 16.03.2004 unter Ziffer 2.4.1 die
Form der offenen GTS. Eine andere Form wird zur Zeit durch das Land nicht
genehmigt. In der offenen GTS ist die Teilnahme an Ganztagsangebot
freiwillig, die Anmeldung erfolgt jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres
bzw. eines Schuljahres. Nach Ziffer 8.2 kann eine ständige Kooperation mit
Trägern der Jugendhilfe oder anderen Partnern vereinbart werden, um auf der
Grundlage eines pädagogischen Konzeptes eine offenen GTS einzurichten. Eine Abfrage an der Schule (Erziehungsberechtigte der
Klassen 1 – 3 ) ergab im Mai 2008 bei einer Rückmeldungsquote von 79 %,
dass 62 % der Befragten, also 78 % der abgegebenen Stimmen sich dafür
aussprachen, dass das Schulkind an einem oder mehreren Nachmittagen und in den
Ferien am Angebot einer offenen Ganztagsschule teilnehmen würde. In der St. Ursula-Schule hat sich eine Arbeitsgruppe
gebildet, die sich mit der Erstellung dieses pädagogischen Konzeptes befasst.
Dieser wesentliche Verfahrensschritt zur GTS ist noch nicht abgeschlossen; dem
zu Folge wurde ein Antrag noch nicht gestellt. Frühester Beginn der GTS kann
der Sommer 2010 sein. Für diesen Beginn muss der Antrag bis zum 30.11.2009 bei
der Landesschulbehörde vorgelegt werden. Mit Datum vom 19.12.2007 wurde ein vorläufiges Raumprogramm
vorgelegt, welches die grundsätzliche Zustimmung der Schule fand. Es ist Anlage
dieser Sitzungsvorlage. Nicht berücksichtigt wurde der Wunsch der Schule nach einem
„Raum der Stille“. Soweit
es Wunsch der Schule bleibt, kann dieser zusätzliche Raum nur bei einer
vollständigen Kostenübernahme durch das Bistum Hildesheim errichtet werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung der bestehenden Horte der
St. Marien-Gemeinde im Schulgebäude vorgesehen. Es handelt sich dabei um zwei
Gruppen, die eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von 13.00 Uhr bis max.
17.30 Uhr anbieten. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen konnte eine
Konzeption entwickelt werden, die dem steigenden Bedarf an Plätzen zur
Nachmittagsbetreuung gerecht wird. Im Raumprogramm der GTS St. Ursula-Schule wurde der
Raumbedarf für die Übernahme der beiden bestehenden Hortgruppen und dem darüber
hinausgehenden Bedarf mit 3 – 4 Räumen in großzügiger AUR-Größe ( je 70
m²) angegeben. Der noch im Raumprogramm angegebene eine Raum für die
Hausaufgaben ( 70 m²) soll in zwei Räume mit 30 m² gegliedert werden. Damit
kann hier differenzierter die Erledigung der Hausaufgaben begleitet werden. Davon ausgehend, dass bei steigender Nachfrage künftig zwei
Hort- und zwei GTS-/ bzw. Betreuungsgruppen bestehen werden, wird dazu
folgendes Raumprogramm vorgeschlagen:
Die St.-Ursula-Schule verfügt am bisherigen Standort über
keine Sporthalle. Die Schüler müssen zum Sportunterricht Sporthallen in anderen
Schulen aufsuchen. Insbesondere für die Schulen in der Innenstadt hat sich
durch den Ausfall der Nordlandhalle eine insgesamt schwierige Situation
ergeben. Von daher schlägt die Verwaltung vor, abweichend vom
vorläufigen Raumprogramm ( 2-Feld-Halle) an diesem Standort eine
3-Feld-Sporthalle zu errichten, die den Bedarf der St.-Ursula-Schule, aber auch
in Teilen von der Heiligengeistschule, der HS Stadtmitte, der
Wilhelm-Raabe-Schule aufnehmen kann. Dies bringt eine spürbare Entlastung für vorhandene
Schulsporthallen. Die Verwaltung schlägt weiter vor, das vorläufige
Raumprogramm um einen Gymnastikraum zu erweitern. Dieser Raum böte sich für
Gruppen des Hortes oder der GTS an. Zudem käme er auch für Angebote der
benachbarten Musikschule in Frage, deren Palette über den reinen Instrumentalunterricht
bereits hinaus geht und großen Zulauf hat. Nach Ende des (GTS-)Unterrichts steht die Sporthalle und der
Gymnastikraum darüber hinaus dem Vereinssport zur Verfügung. Das Raumprogramm der Schule sowie der Sporthalle sind der
Übersichtlichkeit wegen als Anlage beigefügt. 2. Musikschule Das alte Gebäude der Musikschule in der Katzenstraße/An der
Münze weist einen erheblichen Sanierungsbedarf im Millionenbereich auf. Darüber
hinaus zeigt die Nutzung des alten, denkmalgeschützten Gebäudes deutliche Grenzen
in der Nutzung einer modernen und zeitgemäßen Musikschule auf. Die Verwaltung
sieht erhebliche Einsparpotentiale bei Ansiedlung der Musikschule auf dem
Avacon-Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zum Theater, der entstehenden
Sporthalle sowie zur St. Ursula-Schule. Darüber hinaus bietet ein Neubau die
Möglichkeit der behinderten gerechten Erreichbarkeit der neu entstehenden
Einrichtungen. Das Raumprogramm der Musikschule ist als Anlage beigefügt. 3. Ausbildungsstätten Avacon Es ist vorgesehen, für die in Lüneburg stattfindende
Auszubildenenausbildung der Avacon nach Vorgabe eines entsprechenden
Raumprogramms die entsprechenden Werkstätten zu errichten. Das Gebäude soll im
Rahmen des PPP-Verfahrens errichtet werden und an die Avacon für
Ausbilldungszwecke kostenneutral vermietet werden. PPP-Verfahren Bei der Finanzierung des Gesamtvorhabens ist noch folgendes
zu berücksichtigen. Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dass ein alternatives
Finanzierungskonzept wirtschaftlich sein könnte und empfiehlt die
Entwicklung der o.g. Vorhabens im Rahmen eines Bauerrichtungsvertrages
auszuschreiben. Zielsetzung des Ausschreibungsverfahrens sollte es sein, unter
Nutzung aller Möglichkeiten von alternativen Projektrealisierungen die
wirtschaftlichste Gesamtlösung für die Realisierung des Projektes zu ermitteln
und zu vergeben. Nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgt die Prüfung der
Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote auch unter Berücksichtigung der
Realisierung in herkömmlicher Weise, d.h. in Eigenregie der Stadt. Eine abschließende Entscheidung, wie das Projekt nun
realisiert wird, erfolgt also nicht zum jetzigen Zeitpunkt, sondern erst nach
Abschluss des vorbereitenden Verfahrens, dass nun eingeleitet werden soll. Es ist deshalb beabsichtigt, die nächste Phase zur
Vorbereitung der Ausschreibung und des Ausschreibungsmanagements einzuleiten
und an die VBD Berlin zu vergeben. Das Unternehmen ist in ganz Deutschland im
Rahmen solcher PPP-Modelle aktiv und hat bereits die Beratung bei dem Vorhaben
„Turnhalle Häcklingen“ erfolgreich durchgefüht. Nach Durchführung des Verfahrens und nach vorliegender
Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die Verwaltung hierzu wieder berichten und
einen Vergabevorschlag unterbreiten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: 2008 e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderiche zu
veranlassen. |
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