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Vorlage - VO/2935/08  

 
 
Betreff: Johanneum
- Vorstellung Ausbauplanung Mensa
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
09.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Johanneum ist seit 01.08.2006 Ganztagsschule. Die Genehmigung durch das Niedersächsische Kultusministerium erfolgte am 14.07.2006 aufgrund des Antrages der Hansestadt Lüneburg vom 29.11.2005 und dem pädagogischen Konzept des Johanneums.

Die Genehmigung der Einrichtung einer Ganztagsschule nach § 23 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) erfolgte in Verbindung mit dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“  (16.03.2004) nach Ziffer 2.4.1 als offene Ganztagsschule. Damals und bis jetzt wird keine andere Genehmigung der Ganztagsschule als die der offenen Form erteilt.

 

Dem Antrag auf Genehmigung der Ganztagsschule ging der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.07.2005 voraus.

Das damals im Schulausschuss am 17.06.2005 vorgestellte Raumprogramm beinhaltete u. a. eine Mensa. In der Planung war eine Größe von 200 Plätzen berücksichtigt worden. Hinsichtlich der erforderlichen Versorgung war eine Ausgabeküche vorgesehen. Dies entsprach und entspricht noch dem Standard, den die Hansestadt Lüneburg für  die Ganztagsschulen (Anne-Frank-Schule und Christianischule) bereitgestellt hat.

 

Der Verwaltungsausschuss stimmte am 19.07.2005 der Einrichtung der Ganztagsschule am Johanneum zu und beauftragte die Verwaltung, schnellst möglich einen Antrag zu stellen. Ferner wurde dem damaligen Raumprogramm zugestimmt und die weitere Entwicklung in Abstimmung mit der Schule beauftragt. Zeitgleich mit dem Ganztagsschulantrag sollte auch ein Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ gestellt werden.

Außerdem wurde beschlossen, dass, unabhängig von der Entscheidung über den Ganztagsschulantrag, die Planung für einen kostengünstigen Mensabereich weiterzuführen sei und eine mittelfristige Finanzierung dazu sichergestellt werden sollte.

 

Der Antrag auf IZBB-Mittel (darin auch für die Mensa) wurde am 19.04.2006 gestellt. Zuletzt am 03.12.2007 erteilte die Landesschulbehörde Lüneburg darauf folgende Zwischennachricht: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Bewilligung von Maßnahmen mit den Förderprioritäten b-d im Rahmen des Zuwendungsprogramms IZBB als nicht sehr wahrscheinlich anzusehen.“ Ein verbindlicher ablehnender Bescheid konnte noch nicht erteilt werden. Da die Mittel des Programms überzeichnet waren und noch Anträge der Priorität a) (z.B. Hauptschulen) auf der Warteliste stehen, ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer geänderten Situation auszugehen.

Eine Mensa bzw. eine Versorgung mit Mittagsverpflegung ist zentraler Bestandteil der Einrichtung von Ganztagsschulen.

Nach dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ gehören zum Ganztagsbetrieb das Mittagessen und die Mittagspause.

Ziffer 3.6 des Erlasses besagt, dass die Schülerinnen und Schüler zwischen den schulischen Veranstaltungen am Vormittag und am Nachmittag eine Mittagspause haben müssen. In dieser Zeit sollen sie in der Schule u. a. ein Mittagessen einnehmen können. Beim gemeinsamen Mittagessen sollen Regeln der Tisch- und Esskultur vermittelt und eingehalten werden. Auch soll das Mittagessen in der Schule eine ausgewogene Ernährung sicherstellen.

Für das Angebot eines Mittagessens in der Schule ist die Bereitstellung einer Mensa mit Ausgabeküche erforderlich. Das Essensangebot an sich wird die Schule je nach Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes z. B. mit einem Catering oder mit einem Pachtvertrag sicherstellen.  Hier bestehen meist im Stadtteil geprägte Strukturen und Kooperationen.  Mit der Bereitstellung einer Mensa kann die Bereitstellung eines Mittagessens gewährleistet werden, wobei eine Verpflichtung zur Teilnahme am Mensaessen bzw. Abnahme desselben nicht besteht. Schülerinnen und Schüler können auch selbst mitgebrachte Verpflegung einnehmen.

 

Die Schule hat nun in intensiver Detailarbeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet. In Zusammenarbeit mit einem, auch in der Elternvertretung aktivem, Ingenieurbüro hat die Schule auch einen räumlichen Lösungsvorschlag entwickelt. Im Sporthallengebäude soll unterhalb des Gymnastikbereiches die zukünftige Mensa entstehen, die eine Kapazität von ca. 150 Mahlzeiten ausgeben kann. Die durch die Schule in Zusammenarbeit mit dem genannten Ingenieurbüro ermittelten Baukosten belaufen sich auf eine Größenordnung von ca. 600.000,-- €. Eine entsprechende Prüfung durch die Fachverwaltung läuft zurzeit.

 

Wie oben ausgeführt, ist eine Mensa elementarer Bestandteil eines Ganztagsschulangebotes. Deshalb soll das Vorhaben möglichst zeitnah realisiert werden. Mit einem „1. Spatenstich“ könnte voraussichtlich noch zum Ende des Jahres 2008 begonnen werden. Unter Berücksichtigung einer Bauzeit von ca. 8 Monaten kann die Mensa dann im Sommer bzw. zum Schuljahrsbeginn im August 2009 in Betrieb gehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:     2008

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, neben den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch die weiteren notwendigen Maßnahmen zu schaffen bzw. einzuleiten.