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Sachverhalt: Das Johanneum ist seit 01.08.2006
Ganztagsschule. Die Genehmigung durch das Niedersächsische Kultusministerium
erfolgte am 14.07.2006 aufgrund des Antrages der Hansestadt Lüneburg vom
29.11.2005 und dem pädagogischen Konzept des Johanneums. Die Genehmigung der Einrichtung
einer Ganztagsschule nach § 23 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(NSchG) erfolgte in Verbindung mit dem Erlass „Die Arbeit in der
öffentlichen Ganztagsschule“
(16.03.2004) nach Ziffer 2.4.1 als offene Ganztagsschule. Damals und bis
jetzt wird keine andere Genehmigung der Ganztagsschule als die der offenen Form
erteilt. Dem Antrag auf Genehmigung der
Ganztagsschule ging der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.07.2005
voraus. Das damals im Schulausschuss am
17.06.2005 vorgestellte Raumprogramm beinhaltete u. a. eine Mensa. In der
Planung war eine Größe von 200 Plätzen berücksichtigt worden. Hinsichtlich der
erforderlichen Versorgung war eine Ausgabeküche vorgesehen. Dies entsprach und
entspricht noch dem Standard, den die Hansestadt Lüneburg für die Ganztagsschulen (Anne-Frank-Schule und
Christianischule) bereitgestellt hat. Der Verwaltungsausschuss stimmte am
19.07.2005 der Einrichtung der Ganztagsschule am Johanneum zu und beauftragte
die Verwaltung, schnellst möglich einen Antrag zu stellen. Ferner wurde dem
damaligen Raumprogramm zugestimmt und die weitere Entwicklung in Abstimmung mit
der Schule beauftragt. Zeitgleich mit dem Ganztagsschulantrag sollte auch ein
Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung (IZBB)“ gestellt werden. Außerdem wurde beschlossen, dass,
unabhängig von der Entscheidung über den Ganztagsschulantrag, die Planung für
einen kostengünstigen Mensabereich weiterzuführen sei und eine mittelfristige
Finanzierung dazu sichergestellt werden sollte. Der Antrag auf IZBB-Mittel (darin
auch für die Mensa) wurde am 19.04.2006 gestellt. Zuletzt am 03.12.2007
erteilte die Landesschulbehörde Lüneburg darauf folgende Zwischennachricht:
„Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Bewilligung von Maßnahmen mit den
Förderprioritäten b-d im Rahmen des Zuwendungsprogramms IZBB als nicht sehr
wahrscheinlich anzusehen.“ Ein verbindlicher ablehnender Bescheid konnte
noch nicht erteilt werden. Da die Mittel des Programms überzeichnet waren und
noch Anträge der Priorität a) (z.B. Hauptschulen) auf der Warteliste stehen,
ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer geänderten Situation
auszugehen. Eine Mensa bzw. eine Versorgung mit
Mittagsverpflegung ist zentraler Bestandteil der Einrichtung von
Ganztagsschulen. Nach dem Erlass „Die Arbeit in
der öffentlichen Ganztagsschule“ gehören zum Ganztagsbetrieb das
Mittagessen und die Mittagspause. Ziffer 3.6 des Erlasses besagt, dass
die Schülerinnen und Schüler zwischen den schulischen Veranstaltungen am
Vormittag und am Nachmittag eine Mittagspause haben müssen. In dieser Zeit
sollen sie in der Schule u. a. ein Mittagessen einnehmen können. Beim
gemeinsamen Mittagessen sollen Regeln der Tisch- und Esskultur vermittelt und
eingehalten werden. Auch soll das Mittagessen in der Schule eine ausgewogene
Ernährung sicherstellen. Für das Angebot eines Mittagessens
in der Schule ist die Bereitstellung einer Mensa mit Ausgabeküche erforderlich.
Das Essensangebot an sich wird die Schule je nach Ausgestaltung des
pädagogischen Konzeptes z. B. mit einem Catering oder mit einem Pachtvertrag
sicherstellen. Hier bestehen meist im
Stadtteil geprägte Strukturen und Kooperationen. Mit der Bereitstellung einer Mensa kann die
Bereitstellung eines Mittagessens gewährleistet werden, wobei eine
Verpflichtung zur Teilnahme am Mensaessen bzw. Abnahme desselben nicht besteht.
Schülerinnen und Schüler können auch selbst mitgebrachte Verpflegung einnehmen. Die Schule hat nun in intensiver
Detailarbeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet. In Zusammenarbeit mit
einem, auch in der Elternvertretung aktivem, Ingenieurbüro hat die Schule auch
einen räumlichen Lösungsvorschlag entwickelt. Im Sporthallengebäude soll
unterhalb des Gymnastikbereiches die zukünftige Mensa entstehen, die eine
Kapazität von ca. 150 Mahlzeiten ausgeben kann. Die durch die Schule in
Zusammenarbeit mit dem genannten Ingenieurbüro ermittelten Baukosten belaufen
sich auf eine Größenordnung von ca. 600.000,-- €. Eine entsprechende
Prüfung durch die Fachverwaltung läuft zurzeit. Wie oben ausgeführt, ist eine Mensa
elementarer Bestandteil eines Ganztagsschulangebotes. Deshalb soll das Vorhaben
möglichst zeitnah realisiert werden. Mit einem „1. Spatenstich“
könnte voraussichtlich noch zum Ende des Jahres 2008 begonnen werden. Unter
Berücksichtigung einer Bauzeit von ca. 8 Monaten kann die Mensa dann im Sommer
bzw. zum Schuljahrsbeginn im August 2009 in Betrieb gehen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: 2008 e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zustimmend
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, neben den
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch die weiteren notwendigen Maßnahmen zu
schaffen bzw. einzuleiten. |
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