Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In
diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode
2009 – 2013 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der
Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt
neben den Berufsrichtern mitentscheiden. Gemäß
den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist von jeder Gemeinde
bis zum 01.07.2008 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die
Hansestadt Lüneburg wurde vom Amtsgericht Lüneburg aufgefordert, 156 Personen
zu benennen. Die
in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste beinhaltet ausschließlich Personen,
die sich freiwillig für das Amt des Schöffen zur Verfügung gestellt haben. Gemäß
§ 36 Abs. 1 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von
zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 200,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1 Beschlussvorschlag: Der
in der Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2008
(Amtsperiode 2009 – 2013) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||