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Vorlage - VO/2850/08  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2008 (Amtsperiode 2009 - 2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Menke AngelikaAktenzeichen:Vorschlagsliste Schöffenwahl
Federführend:30 - Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2009 – 2013 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

 

Gemäß den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist von jeder Gemeinde bis zum 01.07.2008 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Hansestadt Lüneburg wurde vom Amtsgericht Lüneburg aufgefordert, 156 Personen zu benennen.

 

Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste beinhaltet ausschließlich Personen, die sich freiwillig für das Amt des Schöffen zur Verfügung gestellt haben.

 

Gemäß § 36 Abs. 1 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.              200,00 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2008 (Amtsperiode 2009 – 2013) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zugestimmt.