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Vorlage - VO/2848/08  

 
 
Betreff: Zweiter Bildungsweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Thomas Wiebe
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
11.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In mehreren Sitzungen des Schulausschusses ist in der Vergangenheit über die Möglichkeiten zur Erhöhung der Quote der Schulabgänger mit einem qualifizierten Abschluss diskutiert worden. Es bestand Einigkeit, dass in die Gesamtbetrachtung auch die Möglichkeiten zur nachträglichen Erlangung eines solchen Abschlusses (insb. des HS-Abschlusses) einzubeziehen sind. Chancen hierfür bietet insbesondere der von der VHS organisierte "Zweite Bildungsweg", der nachfolgend beschrieben wird.

 

Die Möglichkeit, einen Schulabschluss nach Beendigung der Schulpflicht nachzuholen, besteht in Niedersachsen ausschließlich über das Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG). In Lüneburg ist dies seit Inkrafttreten des NEBG im Jahre 1974 an der VHS Lüneburg möglich. In den Anfangsjahren war das Interesse auf die Aufstiegsorientierung der Teilnehmer/innen gerichtet. Seit 15 Jahren liegt der Schwerpunkt bei den arbeitslosen Jugendlichen, die nach vielen schulischen, beruflichen und persönlichen „Schleifen“ ihre Chance der gesellschaftlichen und beruflichen Integration in dem Nachholen eines Schulabschlusses sehen.

 

Etwa 220 Personen nehmen z. Zt. jährlich die intensive Beratung der VHS im Bereich der Schulabschlüsse in Anspruch, davon fangen etwa 70 Personen mit den Lehrgängen Haupt- oder Realschule an, etwa 50 Teilnehmer/innen bestehen jährlich die Prüfungen. Zudem nehmen jährlich ca. 40 Teilnehmer/innen an den Prüfungen zum „Hochschulzugang ohne Reifezeugnis“ nach einem Lehrgang an der VHS teil, sowie etwa 20 an den Abiturprüfungen.

 

Die Kurse zum Haupt- und Realschulabschluss finden seit Mitte der 90er Jahre in Tagesform statt, die Teilnehmer/innen werden seit 1999 sozialpädagogisch begleitet. Dies ist notwendig, weil viele der Heranwachsenden sich mit einen oder mehreren der nachfolgend genannten Probleme beschäftigen (müssen): Schulverweigerung, Sprachprobleme aufgrund eines Migrationshintergrundes, Alkohol/ Drogensuchtproblematiken, Verhaltensauffälligkeiten wie ADS oder ADHS, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, psychische Störungen, drohende oder anzutretende Haftstrafen, chronische Krankheiten, hohe Gewaltbereitschaft, Ausbildungsabbruch, Motivationsschwankungen, ungeplante Schwangerschaft, Alleinerziehung ihrer Kinder, Konflikte in Herkunftsfamilien und Partnerschaften, chronische Geldsorgen, manchmal Kontakte oder Sympathie zur (politisch) rechtsradikalen Szene.

 

Da ihre Erfahrungen aus der Schulzeit oft von Misserfolgen geprägt sind, steht die  positive Beziehungsarbeit Lernender – Lernbegleiter (= Lehrer/in und Sozialpädagoge/in) für einen Erfolg im kommunikativen und schulischen Bereich. Durch das Einüben neuer Verhaltensweisen sammeln die Teilnehmer/innen positive Lern- und Lebenserfahrungen. Die pädagogische und sozialpädagogische Qualität der VHS-Lehrgänge genießt einen guten Ruf in der Region. Vereinzelt werden Schüler der Schulpflicht enthoben, ihnen wird empfohlen, den Schulabschlusslehrgang der VHS zu besuchen.

 

Wurden in den 70er und 80er Jahren diese Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses kostenfrei angeboten, liegen die Kursgebühren inzwischen bei 2.050,-- € für einen Hauptschulkurs, bei 3.280,-- für einen Realschulkurs, bei 850,-- für einen Immaturenkurs (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) und 3.465,-- für einen Abiturkurs (im Einzelfall werden Ermäßigungen gewährt) .

 

In Stadt und Landkreis Lüneburg verlassen jährlich etwa 150 Jugendliche die Schule ohne einen Schulabschluss, etwa 350 mit einem Hauptschulabschluss. Einige davon werden eine Lehrstelle bekommen, der größere Teil wird versuchen über die Lehrgänge an den Berufsbildenden Schulen die Voraussetzungen für den Einstieg in die Arbeits- und Berufswelt zu erhalten. Danach stehen ihnen, soweit sie sich über eine Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug der ARGE befinden, berufseinstiegs- oder berufsqualifizierende Lehrgänge verschiedener Erwachsenenbildungsträger (die im Auftrag der ARGE, Agentur für Arbeit oder anderer öffentlicher Auftraggeber tätig sind) zur Verfügung.

Die Schulabschlusslehrgänge zählen nicht hierzu, da es sich bei der Schulbildung um eine Landesaufgabe handelt, die von einer Bundesbehörde nicht finanziert werden darf. Das Land (über das NEBG) und die Kommune, wie hier in Lüneburg, die über ihre VHS Alphabetisierungskurse und Schulabschlusskurse anbieten, sind dann die richtigen Ansprechpartner.

Man kann davon ausgehen, dass das Interesse am Nachholen eines Schulabschlusskurses im Bereich der Haupt- und Realschule erheblich größer ist, als dies die derzeitigen Zahlen der VHS zeigen. Hemmnisse könnten die Kursgebühren, aber auch Motivationsschwierigkeiten aufgrund der nicht erfolgreichen Lern- und Lehrgangserfahrungen sein. Dennoch muss betont werden, dass ein guter Schulabschluss die Voraussetzung für viele Lehrberufe, und damit für den Einstieg ins Berufsleben ist.

 

Die Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg ist vielfältig. Es gibt erhebliche Bemühungen, den Heranwachsenden Perspektiven zu eröffnen. Im mündlichen Vortrag wird versucht werden, die verschiedenen Akteure im Feld des Übergangsmanagements „Schule – Beruf“ aufzulisten und ihre je unterschiedlichen Zuständigkeiten aufzuzeigen. In der Diskussion kann auf Wunsch diese Bandbreite herausgearbeitet werden und es können die Möglichkeiten, die Lücken und Grenzen der Bildungs- und Qualifizierungsarbeit in diesem Feld aufgezeigt werden.

 

Der Leiter der VHS, Herr Cassens, steht für Nachfragen und weitere Erläuterungen in der Sitzung zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         15 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen: