Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In
mehreren Sitzungen des Schulausschusses ist in der Vergangenheit über die
Möglichkeiten zur Erhöhung der Quote der Schulabgänger mit einem qualifizierten
Abschluss diskutiert worden. Es bestand Einigkeit, dass in die
Gesamtbetrachtung auch die Möglichkeiten zur nachträglichen Erlangung eines
solchen Abschlusses (insb. des HS-Abschlusses) einzubeziehen sind. Chancen
hierfür bietet insbesondere der von der VHS organisierte "Zweite
Bildungsweg", der nachfolgend beschrieben wird. Die
Möglichkeit, einen Schulabschluss nach Beendigung der Schulpflicht nachzuholen,
besteht in Niedersachsen ausschließlich über das Erwachsenenbildungsgesetz
(NEBG). In Lüneburg ist dies seit Inkrafttreten des NEBG im Jahre 1974 an der
VHS Lüneburg möglich. In den Anfangsjahren war das Interesse auf die
Aufstiegsorientierung der Teilnehmer/innen gerichtet. Seit 15 Jahren liegt der
Schwerpunkt bei den arbeitslosen Jugendlichen, die nach vielen schulischen,
beruflichen und persönlichen „Schleifen“ ihre Chance der
gesellschaftlichen und beruflichen Integration in dem Nachholen eines
Schulabschlusses sehen. Etwa
220 Personen nehmen z. Zt. jährlich die intensive Beratung der VHS im Bereich
der Schulabschlüsse in Anspruch, davon fangen etwa 70 Personen mit den
Lehrgängen Haupt- oder Realschule an, etwa 50 Teilnehmer/innen bestehen
jährlich die Prüfungen. Zudem nehmen jährlich ca. 40 Teilnehmer/innen an den
Prüfungen zum „Hochschulzugang ohne Reifezeugnis“ nach einem
Lehrgang an der VHS teil, sowie etwa 20 an den Abiturprüfungen. Die
Kurse zum Haupt- und Realschulabschluss finden seit Mitte der 90er Jahre in
Tagesform statt, die Teilnehmer/innen werden seit 1999 sozialpädagogisch
begleitet. Dies ist notwendig, weil viele der Heranwachsenden sich mit einen
oder mehreren der nachfolgend genannten Probleme beschäftigen (müssen):
Schulverweigerung, Sprachprobleme aufgrund eines Migrationshintergrundes,
Alkohol/ Drogensuchtproblematiken, Verhaltensauffälligkeiten wie ADS oder ADHS,
Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, psychische Störungen,
drohende oder anzutretende Haftstrafen, chronische Krankheiten, hohe
Gewaltbereitschaft, Ausbildungsabbruch, Motivationsschwankungen, ungeplante
Schwangerschaft, Alleinerziehung ihrer Kinder, Konflikte in Herkunftsfamilien
und Partnerschaften, chronische Geldsorgen, manchmal Kontakte oder Sympathie
zur (politisch) rechtsradikalen Szene. Da
ihre Erfahrungen aus der Schulzeit oft von Misserfolgen geprägt sind, steht
die positive Beziehungsarbeit Lernender
– Lernbegleiter (= Lehrer/in und Sozialpädagoge/in) für einen Erfolg im
kommunikativen und schulischen Bereich. Durch das Einüben neuer
Verhaltensweisen sammeln die Teilnehmer/innen positive Lern- und
Lebenserfahrungen. Die pädagogische und sozialpädagogische Qualität der
VHS-Lehrgänge genießt einen guten Ruf in der Region. Vereinzelt werden Schüler
der Schulpflicht enthoben, ihnen wird empfohlen, den Schulabschlusslehrgang der
VHS zu besuchen. Wurden
in den 70er und 80er Jahren diese Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines
Schulabschlusses kostenfrei angeboten, liegen die Kursgebühren inzwischen bei
2.050,-- € für einen Hauptschulkurs, bei 3.280,-- für einen Realschulkurs,
bei 850,-- für einen Immaturenkurs (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) und
3.465,-- für einen Abiturkurs (im Einzelfall werden Ermäßigungen gewährt) . In
Stadt und Landkreis Lüneburg verlassen jährlich etwa 150 Jugendliche die Schule
ohne einen Schulabschluss, etwa 350 mit einem Hauptschulabschluss. Einige davon
werden eine Lehrstelle bekommen, der größere Teil wird versuchen über die
Lehrgänge an den Berufsbildenden Schulen die Voraussetzungen für den Einstieg
in die Arbeits- und Berufswelt zu erhalten. Danach stehen ihnen, soweit sie
sich über eine Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug der ARGE befinden,
berufseinstiegs- oder berufsqualifizierende Lehrgänge verschiedener
Erwachsenenbildungsträger (die im Auftrag der ARGE, Agentur für Arbeit oder
anderer öffentlicher Auftraggeber tätig sind) zur Verfügung. Die
Schulabschlusslehrgänge zählen nicht hierzu, da es sich bei der Schulbildung um
eine Landesaufgabe handelt, die von einer Bundesbehörde nicht finanziert werden
darf. Das Land (über das NEBG) und die Kommune, wie hier in Lüneburg, die über
ihre VHS Alphabetisierungskurse und Schulabschlusskurse anbieten, sind dann die
richtigen Ansprechpartner. Man
kann davon ausgehen, dass das Interesse am Nachholen eines Schulabschlusskurses
im Bereich der Haupt- und Realschule erheblich größer ist, als dies die
derzeitigen Zahlen der VHS zeigen. Hemmnisse könnten die Kursgebühren, aber
auch Motivationsschwierigkeiten aufgrund der nicht erfolgreichen Lern- und
Lehrgangserfahrungen sein. Dennoch muss betont werden, dass ein guter
Schulabschluss die Voraussetzung für viele Lehrberufe, und damit für den
Einstieg ins Berufsleben ist. Die
Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Lüneburg ist vielfältig. Es gibt
erhebliche Bemühungen, den Heranwachsenden Perspektiven zu eröffnen. Im
mündlichen Vortrag wird versucht werden, die verschiedenen Akteure im Feld des
Übergangsmanagements „Schule – Beruf“ aufzulisten und ihre je
unterschiedlichen Zuständigkeiten aufzuzeigen. In der Diskussion kann auf
Wunsch diese Bandbreite herausgearbeitet werden und es können die
Möglichkeiten, die Lücken und Grenzen der Bildungs- und Qualifizierungsarbeit
in diesem Feld aufgezeigt werden. Der Leiter der VHS,
Herr Cassens, steht für Nachfragen und weitere Erläuterungen in der Sitzung zur
Verfügung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: |
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