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Sachverhalt: Ratsherr Holger
Reinecke hat sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg zum 30.04.2008
niedergelegt. Der Rat stellt den Sitzverlust gemäß § 37 Abs. 2 NGO fest. Der Gemeindewahlleiter hat festgestellt,
dass für Herrn Reinecke Frau Irene Kuckulies Klosterkamp 56 21337 Lüneburg in den Rat der
Hansestadt Lüneburg nachrückt. Frau Kuckulies hat die Berufung in den Rat der
Hansestadt Lüneburg nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften angenommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Rat der
Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Ratsherrn Reinecke fest und
nimmt das Nachrücken von Frau Kuckulies zur Kenntnis. |
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