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Vorlage - VO/2832/08  

 
 
Betreff: Leistungen der Geschäftsstelle der Stadtjugendpflege, Sitz im Haus der Jugend, Katzenstr.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtjugendpflege der Hansestadt Lüneburg arbeitet auf der Grundlage des SGB VIII. Während die §§ 1 (Jugendhilfe) und 11 (Jugendarbeit) SGB VIII Pflichtaufgaben eines Jugendhilfeträgers sind, hat die Hansestadt Lüneburg die Aufgabenerfüllung gem. der §§ 12 (Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen) und 14 (Entwicklung von Angeboten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für junge Menschen und Erziehungsberechtigte) SGB VIII als Selbstverpflichtung übernommen.

 

In der Geschäftsstelle der Jugendpflege laufen alle Fäden der gesamten dezentralen Jugendarbeit, der Mobilen Jugendarbeit wie auch der Jugendvereins- und –verbandsarbeit sowie des erzieherischen Jugendschutzes zusammen. Hier ist die Schnittstelle für alle freien Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und hier werden die einzelnen jugendspezifischen Projekte der Regionalbereiche koordiniert und fachlich begleitet.

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle unter Leitung des Stadtjugendpflegers lassen sich in drei große Schwerpunkte untergliedern:

 

1.    Teamkoordination

       Der Charme der Jugendpflege liegt darin, dass die Angebote dezentral und damit auf die Bedarfslage der Kinder und Jugendlichen des jeweiligen Stadtteils ausgerichtet sind.

 

       Die Jugendpflegestandorte sind:

       -    Jugendzentrum Stadtmitte, Katzenstr.

       -    Jugendzentrum Kaltenmoor, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Str.

       -    Jugendtreff Oedeme, Großer Garten

       -    Jugendtreff am Ebensberg (zweimal pro Woche), Gemeindezentrum

       -    „Kirchenkeller“ Kreideberg (dreimal pro Woche), Gemeindezentrum

       -    Jugendangebote im Geschwister-Scholl-Haus, Carl-von-Ossitzky-Str.

       -    Aktivspielplatz Kaltenmoor, Theodor-Heuss-Str.

       -    Mobile Jugendarbeit (pro Woche ein fester Standort)

·       HCL-Hütte Heidkamp (ehem. Hockeyplatz)

·       Blockhaus Gerhart-Hauptmann-Str.

       -    Darüber hinaus je nach Bedarf.

 

       Insgesamt sind in den Jugendtreffs 11 sozialpädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einige davon in Teilzeit, beschäftigt. Unterstützt wird die Arbeit in der Geschäftsstelle durch eine teilzeitbeschäftigte Verwaltungskraft und die Jugendtreffs durch Praktikanten und Honorarkräfte.

 

       Zur Teamkoordination gehört u. a.:

       -    die Fachberatung der sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen

       -    Abhalten regelmäßigen Dienstbesprechungen

       -    Initiieren und Begleiten von Projekten der jeweiligen Jugendtreffs

       -    bei Bedarf Teilnahme an Stadtteilrunden und Stadtteilfesten

       -    Konfliktmanagement zwischen den Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs und einzelnen problematischen Jugendlichen und deren Eltern sowie

       -    Auseinandersetzungen mit Nachbarn der Jugendtreffs oder allgemein jugendspezifische Auseinandersetzungen in den Stadtteilen

       -    Erarbeitung unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines neuen Anforderungsprofils der Jugendpflege im Kontext zur Veränderung der Schulformen

       -    Koordination der Ferientipps, sowohl der eigenen als auch der Angebote Dritter

       -    administrative Begleitung der Stadtteilfeste, z.B. Einsatz des Spielmobils

       -    Verwaltung der Bockelsberghütte

       -    Aufbau und Gestaltung der Hüttentreffpunkte

       -    Einsatz der Mobilen Jugendarbeit

       -    z.Zt. auf Anfrage der Uni Datenerhebung und Aktualisierung der Freizeitangebote für Jugendliche in Lüneburg mit dem Ziel der Erstellung eines Kompasses für alle Schüler und Schülerinnen

 

2.    Arbeit im Gremien

       Der Stadtjugendpfleger vertritt die Hansestadt Lüneburg nicht nur in den unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen, sondern er wird selbst mit eigenen, regional übergreifenden Aktivitäten und Projekten tätig.

 

       Zur Arbeit in den Gremien und Arbeitskreisen gehört:

       -    Teilnahme im kriminalpräventiven Rat der Hansestadt Lüneburg

       -    Mitglied in den Arbeitskreisen

·       Jugendschutz der Kreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Harburg

·       Jugendmedienschutz

·       Gegen Gewalt und Drogen

·       Jugendarbeit

       -    Vorsitzender im örtlichen Jugendherbergswerk

       -    Beratendes Mitglied im Vorstand des Stadtjugendringes

       -    Förderung und Beratung der Jugendvereins- und –verbandsarbeit

       -    Förderung finanziell und ideell von Jugendgruppen, z.B. für Fahrten und Lager, Gestaltung von Ferienfreizeitaktionen und Ausrichtung der Ferientipps

       -    Beratendes Mitglieder im Jugendhilfeausschuss

       -    Mitglied im Begleitausschuss Bundesprogramm für Demokratie, Vielfalt gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

 

       Zur Initiierung von Projekten seien hier nur zwei, überregional herausragende beispielhaft dargestellt. Der Projektinhalt ist die Erstellung eines Videoclips, der in Kurzform von Jugendlichen auf ihren Handys getauscht und weitergereicht wird, der die Gewaltclips der Jugendlichen, die zum Teil getauscht werden, ächten soll. Die Aktion betitelt sich „Cleanscreen“ (sauberer Schirm) und ist vor 1 ½ Jahren im Arbeitskreis Jugendschutz der Stadt Lüneburg und der Kreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Harburg gestartet. In Zusammenarbeit mit der Jugendmedienwerkstatt Mobired sind in den unterschiedlichen Kreisen und im Gebiet Lüneburgs mit Jugendlichen Videoclips entstanden, die in einem Seminar zu einen „Podcast“ zusammen geschnitten wurden. Dieses wurde öffentlich in Zusammenarbeit mit dem Kino Cinestar vom Arbeitskreis am 18.04.08 in Lüneburg vorgestellt. Der beste Clip wird prämiert und danach ins Internet gestellt und soll auch für Werbeträger zur Verfügung gestellt werden, um gewaltpräventiv tätig zu sein (www.cleanscreen.de).

 

       Ein weiteres größeres Projekt wurde bereits vor drei Jahren gestartet. Die Stadtjugendpflege war damals maßgeblich an der Initiierung eines geschlechtergerechten Umgangs mit dem Girls-Day bzw. Jungentag befasst. Seit zwei Jahren ist es in Niedersachsen möglich, dass am Girls-Day auch Jungen sich in nicht geschlechtskonotierten Berufsrollenbildern orientieren können und sollen. Aus dem Girls- bzw. Jungen-Tag wurde jetzt der Zukunftstag. Er wird in Lüneburg vom Arbeitskreis Jungenarbeit und maßgeblich von der Jugendpflege mit einem Berufsorientierungs-Workshop für Jungen in Zusammenarbeit mit der Hauptschule Kreideberg am Kreideberg stattfinden. Einblick in andere Berufswelten sollen z.B. ein Friseur, ein Balletttänzer, ein Erzieher und ein Altenpfleger geben, indem sie aus ihren jeweiligen Berufsgruppen berichten. Dieses Projekt unterstreicht insbesondere die genderorientierte Ausrichtung der pädagogischen Arbeit der Jugendpflege.

 

3.    Präventiver und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

       Der Stadtjugendpfleger ist Ansprechpartner der Bürger und Bürgerinnen, wenn sie aus ihrer Sicht jugendgefährdende Aktivitäten oder Orte in der Stadt feststellen. Er geht diesen Informationen nach und überzeugt sich vor Ort, inwieweit ein Tätigwerden im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes notwendig ist. Unabhängig davon achtet der Stadtjugendpfleger von sich aus auf das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen, indem er

       -    Kioske, Tankstellen und Spielhallen regelmäßig überprüft

       -    Ansprechpartner z.B. bei Abi-Feten ist

       -    Hinweise der Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs aufnimmt und weiter verfolgt

       -    Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt bezüglich der weiteren Verfolgung von Anzeigen und Bußgeldverfahren.

       -    Beteiligung der Jugendpflege an der Bonavita, der alkoholfreien Zone im Rahmen des präventiven Jugendschutzes beim Stadtfest.

 

       Darüber hinaus erfordert der erzieherische Jugendschutz die enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Dieses findet statt, indem gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Diskotheken und bei den verschiedenen Festen in der Stadt Lüneburg durchgeführt werden. Auch in Einzelfällen gezieltes Eruieren verschiedener jugendgefährdender Orte erfolgt in enger Absprache mit der Polizei. Solche jugendgefährdende Orte können z.B. auch sein:

 

-          Trinkhallen, wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol an Jugendliche abgegeben wird,

-          Gaststätten und Bars, bei denen der Verdacht der Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist,

-          Plätze und Straßen, an denen für einen Kreis von Jugendlichen ein Platzverbot ausgesprochen wurde,

-          sog. LAN-Parties, bei denen der Verdacht besteht, dass verbotene Spiele betrieben werden,

-          Plätze und Einrichtungen, an denen von Jugendlichen mit sogen. Soft-Air-Waffen hantiert wird,

-          sogen. „Head-Shops“, in denen u. a. Wasserpfeifen und Hanf zum Verkauf angeboten wird.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Stadtjugendpfleger alle internen und externen Abläufe der Jugendpflege steuert. Darüber hinaus vertritt er die gesamte Jugendpflege der Hansestadt Lüneburg in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen, auch überregional, und er engagiert sich auch unter Einbeziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktiv für den präventiven und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Arbeit der Geschäftsstelle der Stadtjugendpflege zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weiterhin aktiv Jugend- und Jugendschutzprojekte zu initiieren.